so wie im Februar und März des folgenden Jah- res der fünfte und siebente.
Die L. X. existirte in einem Lande, das der gerechtesten, einsichtsvollsten und aufgeklärtesten Regierung genoß. Der König desselben war in die Mysterien der Gesellschaft nicht eingeweiht, er hatte alle mögliche Ursache mißtrauisch gegen sie zu seyn, und in ihrem Schooße eine gefährliche Schwärmerei zu ahnen. Der Regent eines Lan- des muß über alles, was in demselben vorgeht, besonders über das Wesen ganzer, ausgebreiteter Gesellschaften unterrichtet seyn, um bestimmt zu wissen, ob das Wohl der Gesammtheit, den Schutz derselben erlaubt oder nicht. Dringender wird diese Forderung, wo die Gesellschaft geständlich Mysterien hat, und eine geheime oder wenigstens geschlossene ist. Die Christianer der ersten Zeiten waren in dem Falle; sie versagten hartnäckig der Regierung jeden Blick in ihr Inneres und zwangen sie dadurch, sie zu verfolgen, und ihre Mitglieder zu Märtyrern zu machen. In den meisten Euro- päischen Staaten war die Gesellschaft der Frei- Maurer in demselben Falle. Wo der Verdacht der Regierungen gegen sie erwachte, da mußten sie entweder gerechten Forderungen der Regenten genü- gen, und ihnen Kenntniß von ihren Zwecken geben, oder die verdiente Verfolgung ertragen. Das Ver- trauen auf die gute Sache hebt den Schleier des Geheimnisses für die Majestät; der Repräsenkant des Staats ist gebornes Mitglied einer jeden recht- lichen Gesellschaft; gegen ihn ist kein Verrath des
ſo wie im Februar und Maͤrz des folgenden Jah- res der fuͤnfte und ſiebente.
Die L. X. exiſtirte in einem Lande, das der gerechteſten, einſichtsvollſten und aufgeklaͤrteſten Regierung genoß. Der Koͤnig deſſelben war in die Myſterien der Geſellſchaft nicht eingeweiht, er hatte alle moͤgliche Urſache mißtrauiſch gegen ſie zu ſeyn, und in ihrem Schooße eine gefaͤhrliche Schwaͤrmerei zu ahnen. Der Regent eines Lan- des muß uͤber alles, was in demſelben vorgeht, beſonders uͤber das Weſen ganzer, ausgebreiteter Geſellſchaften unterrichtet ſeyn, um beſtimmt zu wiſſen, ob das Wohl der Geſammtheit, den Schutz derſelben erlaubt oder nicht. Dringender wird dieſe Forderung, wo die Geſellſchaft geſtaͤndlich Myſterien hat, und eine geheime oder wenigſtens geſchloſſene iſt. Die Chriſtianer der erſten Zeiten waren in dem Falle; ſie verſagten hartnaͤckig der Regierung jeden Blick in ihr Inneres und zwangen ſie dadurch, ſie zu verfolgen, und ihre Mitglieder zu Maͤrtyrern zu machen. In den meiſten Euro- paͤiſchen Staaten war die Geſellſchaft der Frei- Maurer in demſelben Falle. Wo der Verdacht der Regierungen gegen ſie erwachte, da mußten ſie entweder gerechten Forderungen der Regenten genuͤ- gen, und ihnen Kenntniß von ihren Zwecken geben, oder die verdiente Verfolgung ertragen. Das Ver- trauen auf die gute Sache hebt den Schleier des Geheimniſſes fuͤr die Majeſtaͤt; der Repraͤſenkant des Staats iſt gebornes Mitglied einer jeden recht- lichen Geſellſchaft; gegen ihn iſt kein Verrath des
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ſo wie im Februar und Maͤrz des folgenden Jah-
res der fuͤnfte und ſiebente.
Die L. X. exiſtirte in einem Lande, das der
gerechteſten, einſichtsvollſten und aufgeklaͤrteſten
Regierung genoß. Der Koͤnig deſſelben war in
die Myſterien der Geſellſchaft nicht eingeweiht, er
hatte alle moͤgliche Urſache mißtrauiſch gegen ſie
zu ſeyn, und in ihrem Schooße eine gefaͤhrliche
Schwaͤrmerei zu ahnen. Der Regent eines Lan-
des muß uͤber alles, was in demſelben vorgeht,
beſonders uͤber das Weſen ganzer, ausgebreiteter
Geſellſchaften unterrichtet ſeyn, um beſtimmt zu
wiſſen, ob das Wohl der Geſammtheit, den Schutz
derſelben erlaubt oder nicht. Dringender wird
dieſe Forderung, wo die Geſellſchaft geſtaͤndlich
Myſterien hat, und eine geheime oder wenigſtens
geſchloſſene iſt. Die Chriſtianer der erſten Zeiten
waren in dem Falle; ſie verſagten hartnaͤckig der
Regierung jeden Blick in ihr Inneres und zwangen
ſie dadurch, ſie zu verfolgen, und ihre Mitglieder
zu Maͤrtyrern zu machen. In den meiſten Euro-
paͤiſchen Staaten war die Geſellſchaft der Frei-
Maurer in demſelben Falle. Wo der Verdacht
der Regierungen gegen ſie erwachte, da mußten ſie
entweder gerechten Forderungen der Regenten genuͤ-
gen, und ihnen Kenntniß von ihren Zwecken geben,
oder die verdiente Verfolgung ertragen. Das Ver-
trauen auf die gute Sache hebt den Schleier des
Geheimniſſes fuͤr die Majeſtaͤt; der Repraͤſenkant
des Staats iſt gebornes Mitglied einer jeden recht-
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[Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 2. Berlin, 1803, S. 290. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fessler_eleusinien02_1803/312>, abgerufen am 24.11.2024.
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