v. Zinnendorf ward, nebst dem C. G. R. Krüger, zu Unwürde zum Ritter gemacht; sie erhielten die Direktion der preußischen LL. von der str. Obs.
eod.
Der Prof. Schröder in Marburg, gab sich öffentlich für einen aufgenommenen ächten Rosen- kreuzer aus, nahm andere Maurer auf, bekannte aber endlich, er sey nicht mehr mit den Obern des O. in Verbindung. Bei dieser Gelegenheit wachte der Geschmack an einer solchen mystischen Gesell- schaft wieder auf. Dies nutzten etwa 10 Jahr darauf einige Avantüriers, formirten eine neue Ge- sellschaft, gaben diese für ächte Fortsetzung der alten R. C. aus, und erweckten dadurch noch andere falsche Rosenkreuzereien.
Maier über Jesuiten, Frei-Maurer und deutsche R. C. S. 121. etc.
1766.
In einer Kaiserl. Königl. Verordnung werden alle diejenigen, ipso facto für ihrer Bedienungen verlustig erklärt, welche sich in die sogenannte Frei- Maurer- und Rosenkreuzer-Brüderschaften ein- lassen würden.
(Die Fortsetzung folgt, wegen Mangel an Raum, im dritten Bändchen.)
1766.
v. Zinnendorf ward, nebſt dem C. G. R. Kruͤger, zu Unwuͤrde zum Ritter gemacht; ſie erhielten die Direktion der preußiſchen LL. von der ſtr. Obſ.
eod.
Der Prof. Schroͤder in Marburg, gab ſich oͤffentlich fuͤr einen aufgenommenen aͤchten Roſen- kreuzer aus, nahm andere Maurer auf, bekannte aber endlich, er ſey nicht mehr mit den Obern des O. in Verbindung. Bei dieſer Gelegenheit wachte der Geſchmack an einer ſolchen myſtiſchen Geſell- ſchaft wieder auf. Dies nutzten etwa 10 Jahr darauf einige Avantuͤriers, formirten eine neue Ge- ſellſchaft, gaben dieſe fuͤr aͤchte Fortſetzung der alten R. C. aus, und erweckten dadurch noch andere falſche Roſenkreuzereien.
Maier uͤber Jeſuiten, Frei-Maurer und deutſche R. C. S. 121. etc.
1766.
In einer Kaiſerl. Koͤnigl. Verordnung werden alle diejenigen, ipso facto fuͤr ihrer Bedienungen verluſtig erklaͤrt, welche ſich in die ſogenannte Frei- Maurer- und Roſenkreuzer-Bruͤderſchaften ein- laſſen wuͤrden.
(Die Fortſetzung folgt, wegen Mangel an Raum, im dritten Bändchen.)
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1766.
v. Zinnendorf ward, nebſt dem C. G. R.
Kruͤger, zu Unwuͤrde zum Ritter gemacht; ſie
erhielten die Direktion der preußiſchen LL. von der
ſtr. Obſ.
eod.
Der Prof. Schroͤder in Marburg, gab ſich
oͤffentlich fuͤr einen aufgenommenen aͤchten Roſen-
kreuzer aus, nahm andere Maurer auf, bekannte
aber endlich, er ſey nicht mehr mit den Obern des
O. in Verbindung. Bei dieſer Gelegenheit wachte
der Geſchmack an einer ſolchen myſtiſchen Geſell-
ſchaft wieder auf. Dies nutzten etwa 10 Jahr
darauf einige Avantuͤriers, formirten eine neue Ge-
ſellſchaft, gaben dieſe fuͤr aͤchte Fortſetzung der alten
R. C. aus, und erweckten dadurch noch andere
falſche Roſenkreuzereien.
Maier uͤber Jeſuiten, Frei-Maurer und
deutſche R. C. S. 121. etc.
1766.
In einer Kaiſerl. Koͤnigl. Verordnung werden
alle diejenigen, ipso facto fuͤr ihrer Bedienungen
verluſtig erklaͤrt, welche ſich in die ſogenannte Frei-
Maurer- und Roſenkreuzer-Bruͤderſchaften ein-
laſſen wuͤrden.
(Die Fortſetzung folgt, wegen Mangel an Raum,
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[Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 2. Berlin, 1803, S. 214. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fessler_eleusinien02_1803/236>, abgerufen am 16.07.2024.
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