[Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 1. Berlin, 1802speisen und kleiden; der Staatsbeamte verwaltet Jeder Einzelne bildet sich nun vorzüg- ſpeiſen und kleiden; der Staatsbeamte verwaltet Jeder Einzelne bildet ſich nun vorzuͤg- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0043" n="25"/> ſpeiſen und kleiden; der Staatsbeamte verwaltet<lb/> das Recht, das ohne ihn die Gemeine ſelbſt ver-<lb/> walten muͤßte, und der Krieger vertheidigt den<lb/> Wehrloſen, der ihn ernaͤhrt, gegen fremde Gewalt.</p><lb/> <p><hi rendition="#g">Jeder Einzelne bildet ſich nun vorzuͤg-<lb/> lich nur fuͤr den Stand, den er gewaͤhlt<lb/> hat</hi>. Von Jugend auf wird er durch Wahl oder<lb/> Zufaͤlligkeiten ausſchließlich fuͤr eine Lebensart be-<lb/> ſtimmt, <hi rendition="#g">die</hi> Erziehung wird fuͤr die beſte gehal-<lb/> ten, die den Knaben am zweckmaͤßigſten auf ſei-<lb/> nen kuͤnftigen Beruf vorbereitet; alles das bleibt<lb/> zur Seite liegen, was mit dieſem nicht in der<lb/> naͤchſten Beziehung ſteht, oder was in ihm, wie<lb/> man ſagt, nicht gebraucht werden kann. Der<lb/> zum Gelehrten beſtimmte Juͤngling verwendet<lb/> ſeine ganze Zeit auf Erlernung der Sprachen und<lb/> Wiſſenſchaften, und zwar mit Auswahl derer, die<lb/> zum kuͤnftigen Broderwerb erforderlich ſind, ſogar<lb/> mit ſorgfaͤltiger Beſeitigung derer, die die Bil-<lb/> dung zum Gelehrten im allgemeinen erfordert.<lb/> Alle uͤbrigen Lebensarten und Geſchaͤfte ſind ihm<lb/> fremd, wie dieſe ſich unter einander fremd ſind.<lb/> Der Arzt hat ſeine ganze Aufmerkſamkeit nur auf<lb/> die Medicin, der Juriſt auf die Geſetzgebung ſei-<lb/> nes Landes, der Kaufmann auf den beſtimmten<lb/> Zweig ſeines Handels, der Fabrikant nur auf die<lb/> Hervorbringung ſeines Fabrikats gerichtet. In<lb/> ſeinem Fache weiß er das Noͤthige, und zwar mit<lb/> groͤßerer Klarheit und Gruͤndlichkeit; es iſt ihm<lb/> dies alſo beſonders lieb, er betrachtet es als ſein<lb/> erworbnes Eigenthum; er lebt in ihm, wie in ei-<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [25/0043]
ſpeiſen und kleiden; der Staatsbeamte verwaltet
das Recht, das ohne ihn die Gemeine ſelbſt ver-
walten muͤßte, und der Krieger vertheidigt den
Wehrloſen, der ihn ernaͤhrt, gegen fremde Gewalt.
Jeder Einzelne bildet ſich nun vorzuͤg-
lich nur fuͤr den Stand, den er gewaͤhlt
hat. Von Jugend auf wird er durch Wahl oder
Zufaͤlligkeiten ausſchließlich fuͤr eine Lebensart be-
ſtimmt, die Erziehung wird fuͤr die beſte gehal-
ten, die den Knaben am zweckmaͤßigſten auf ſei-
nen kuͤnftigen Beruf vorbereitet; alles das bleibt
zur Seite liegen, was mit dieſem nicht in der
naͤchſten Beziehung ſteht, oder was in ihm, wie
man ſagt, nicht gebraucht werden kann. Der
zum Gelehrten beſtimmte Juͤngling verwendet
ſeine ganze Zeit auf Erlernung der Sprachen und
Wiſſenſchaften, und zwar mit Auswahl derer, die
zum kuͤnftigen Broderwerb erforderlich ſind, ſogar
mit ſorgfaͤltiger Beſeitigung derer, die die Bil-
dung zum Gelehrten im allgemeinen erfordert.
Alle uͤbrigen Lebensarten und Geſchaͤfte ſind ihm
fremd, wie dieſe ſich unter einander fremd ſind.
Der Arzt hat ſeine ganze Aufmerkſamkeit nur auf
die Medicin, der Juriſt auf die Geſetzgebung ſei-
nes Landes, der Kaufmann auf den beſtimmten
Zweig ſeines Handels, der Fabrikant nur auf die
Hervorbringung ſeines Fabrikats gerichtet. In
ſeinem Fache weiß er das Noͤthige, und zwar mit
groͤßerer Klarheit und Gruͤndlichkeit; es iſt ihm
dies alſo beſonders lieb, er betrachtet es als ſein
erworbnes Eigenthum; er lebt in ihm, wie in ei-
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