3) Daß der Besitz höherer Grade nie das Recht geben könne, an den Angelegenhei- ten der Maurerischen Verfassung Theil zu nehmen oder in die Direktion der St Joh. Logen einzuwirken.
Durch dieses Gesetz scheint der schädliche Ein- fluß der h. auf die niedern Gr. gänzlich gehoben zu seyn. Nun hat die Eitelkeit der B B. keinen Spietraum mehr; selbst die Neugier ist durch anderweitige Erklärungen dieser Hochw. Gr. Loge beschränkt worden; die h. Gr. geben kein Anse- hen, keine Macht, nähren sonach die Herrschsucht nicht und können nicht leicht zu irgend einem Streite Gelegenheit geben. -- Wenn wir also die Nachtheile der h. Gr. vollständig aufgezählt haben, so ist ihnen hier vollständig begegnet; denn alles übrige z. B. ihre innre Würde oder Leerheit, haben sie allein mit sich selbst auszuma- chen. Es kommt allein darauf an, daß sie keine anderen Rechte kränken und zu keinen Thorhei- heiten verleiten; und dieses ist durch obiges Ge- setz abgeschnitten. -- Daher scheinen jene erfahrne Maurer, welche die höheren Gr. unbedingt ver- werfen, in ihrem Hasse zu weit zu gehen, und sie nur von der einen Seite, der, ihrer bishe- rigen Geschichte, anzusehen.
3) Daß der Beſitz hoͤherer Grade nie das Recht geben koͤnne, an den Angelegenhei- ten der Maureriſchen Verfaſſung Theil zu nehmen oder in die Direktion der St Joh. Logen einzuwirken.
Durch dieſes Geſetz ſcheint der ſchaͤdliche Ein- fluß der h. auf die niedern Gr. gaͤnzlich gehoben zu ſeyn. Nun hat die Eitelkeit der B B. keinen Spietraum mehr; ſelbſt die Neugier iſt durch anderweitige Erklaͤrungen dieſer Hochw. Gr. Loge beſchraͤnkt worden; die h. Gr. geben kein Anſe- hen, keine Macht, naͤhren ſonach die Herrſchſucht nicht und koͤnnen nicht leicht zu irgend einem Streite Gelegenheit geben. — Wenn wir alſo die Nachtheile der h. Gr. vollſtaͤndig aufgezaͤhlt haben, ſo iſt ihnen hier vollſtaͤndig begegnet; denn alles uͤbrige z. B. ihre innre Wuͤrde oder Leerheit, haben ſie allein mit ſich ſelbſt auszuma- chen. Es kommt allein darauf an, daß ſie keine anderen Rechte kraͤnken und zu keinen Thorhei- heiten verleiten; und dieſes iſt durch obiges Ge- ſetz abgeſchnitten. — Daher ſcheinen jene erfahrne Maurer, welche die hoͤheren Gr. unbedingt ver- werfen, in ihrem Haſſe zu weit zu gehen, und ſie nur von der einen Seite, der, ihrer bishe- rigen Geſchichte, anzuſehen.
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3) Daß der Beſitz hoͤherer Grade nie das
Recht geben koͤnne, an den Angelegenhei-
ten der Maureriſchen Verfaſſung Theil zu
nehmen oder in die Direktion der St Joh.
Logen einzuwirken.
Durch dieſes Geſetz ſcheint der ſchaͤdliche Ein-
fluß der h. auf die niedern Gr. gaͤnzlich gehoben
zu ſeyn. Nun hat die Eitelkeit der B B. keinen
Spietraum mehr; ſelbſt die Neugier iſt durch
anderweitige Erklaͤrungen dieſer Hochw. Gr. Loge
beſchraͤnkt worden; die h. Gr. geben kein Anſe-
hen, keine Macht, naͤhren ſonach die Herrſchſucht
nicht und koͤnnen nicht leicht zu irgend einem
Streite Gelegenheit geben. — Wenn wir alſo
die Nachtheile der h. Gr. vollſtaͤndig aufgezaͤhlt
haben, ſo iſt ihnen hier vollſtaͤndig begegnet;
denn alles uͤbrige z. B. ihre innre Wuͤrde oder
Leerheit, haben ſie allein mit ſich ſelbſt auszuma-
chen. Es kommt allein darauf an, daß ſie keine
anderen Rechte kraͤnken und zu keinen Thorhei-
heiten verleiten; und dieſes iſt durch obiges Ge-
ſetz abgeſchnitten. — Daher ſcheinen jene erfahrne
Maurer, welche die hoͤheren Gr. unbedingt ver-
werfen, in ihrem Haſſe zu weit zu gehen, und
ſie nur von der einen Seite, der, ihrer bishe-
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[Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 1. Berlin, 1802, S. 171. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fessler_eleusinien01_1802/189>, abgerufen am 16.02.2025.
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