über jene eine, auf unbekannte Vorrechte gegrün- dete Herrschaft behaupteten. In dem einen Sy- stem habe jeder Schottische Meister, als solcher, bedeutende Vorrechte, in dem andern dürfe kein Logen-Meister ernannt werden, der nicht Mit- glied des hohen O. sey, und solcher behaupte seine Würde deswegen auf Lebenszeit. Daher auch die # Wahrheit und Einigkeit in Prag in ihrem System (Philadelphia 1594. S. 9.) ausdrücklich erklärt habe: Daß die Verbindung der sogenannten schotti- schen Maurerei mit der blauen nie so weit gehen dürfe, daß die Schotten, als Schot- ten, die Joh. # regieren, am allerwenig- sten das Oeconomicum eigenmächtig ver- walten. woraus man sieht, daß dieses wohl hie und da geschehen seyn müsse. Daher auch Statuten folgender Art dem Geiste der Maurerei vollkommen zuwider wären: (Auszug aus den Gesetzen, Rechten und Freiheiten der Schott. Mstr.
Art. 1. Schott. Mstr. werden diejenigen B B. F.-Mrr. genannt, welche durch Mittheilung der erfahrnen B B. bekannte, aber den B B. der niedern Grade unbekannte Geheim- nisse, *) vermittelst der Erhaltung dieses Gra-
*) Diese Geheimnisse sind wohl nichts anders, als die Rituale der bei ihnen üblichen schott. Grade.
uͤber jene eine, auf unbekannte Vorrechte gegruͤn- dete Herrſchaft behaupteten. In dem einen Sy- ſtem habe jeder Schottiſche Meiſter, als ſolcher, bedeutende Vorrechte, in dem andern duͤrfe kein Logen-Meiſter ernannt werden, der nicht Mit- glied des hohen O. ſey, und ſolcher behaupte ſeine Wuͤrde deswegen auf Lebenszeit. Daher auch die ▭ Wahrheit und Einigkeit in Prag in ihrem Syſtem (Philadelphia 1594. S. 9.) ausdruͤcklich erklaͤrt habe: Daß die Verbindung der ſogenannten ſchotti- ſchen Maurerei mit der blauen nie ſo weit gehen duͤrfe, daß die Schotten, als Schot- ten, die Joh. ▭ regieren, am allerwenig- ſten das Oeconomicum eigenmaͤchtig ver- walten. woraus man ſieht, daß dieſes wohl hie und da geſchehen ſeyn muͤſſe. Daher auch Statuten folgender Art dem Geiſte der Maurerei vollkommen zuwider waͤren: (Auszug aus den Geſetzen, Rechten und Freiheiten der Schott. Mſtr.
Art. 1. Schott. Mſtr. werden diejenigen B B. F.-Mrr. genannt, welche durch Mittheilung der erfahrnen B B. bekannte, aber den B B. der niedern Grade unbekannte Geheim- niſſe, *) vermittelſt der Erhaltung dieſes Gra-
*) Dieſe Geheimniſſe ſind wohl nichts anders, als die Rituale der bei ihnen uͤblichen ſchott. Grade.
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uͤber jene eine, auf unbekannte Vorrechte gegruͤn-
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ſtem habe jeder Schottiſche Meiſter, als ſolcher,
bedeutende Vorrechte, in dem andern duͤrfe kein
Logen-Meiſter ernannt werden, der nicht Mit-
glied des hohen O. ſey, und ſolcher behaupte ſeine
Wuͤrde deswegen auf Lebenszeit. Daher auch
die ▭ Wahrheit und Einigkeit in Prag in ihrem
Syſtem (Philadelphia 1594. S. 9.) ausdruͤcklich
erklaͤrt habe:
Daß die Verbindung der ſogenannten ſchotti-
ſchen Maurerei mit der blauen nie ſo weit
gehen duͤrfe, daß die Schotten, als Schot-
ten, die Joh. ▭ regieren, am allerwenig-
ſten das Oeconomicum eigenmaͤchtig ver-
walten.
woraus man ſieht, daß dieſes wohl hie und da
geſchehen ſeyn muͤſſe. Daher auch Statuten
folgender Art dem Geiſte der Maurerei
vollkommen zuwider waͤren:
(Auszug aus den Geſetzen, Rechten und
Freiheiten der Schott. Mſtr.
Art. 1. Schott. Mſtr. werden diejenigen B B.
F.-Mrr. genannt, welche durch Mittheilung
der erfahrnen B B. bekannte, aber den B B.
der niedern Grade unbekannte Geheim-
niſſe, *) vermittelſt der Erhaltung dieſes Gra-
*) Dieſe Geheimniſſe ſind wohl nichts anders,
als die Rituale der bei ihnen uͤblichen ſchott. Grade.
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[Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 1. Berlin, 1802, S. 158. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fessler_eleusinien01_1802/176>, abgerufen am 16.07.2024.
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