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Ferdinand II.: Copia, Kayserl: Aachts Erklerung / wider Pfaltzgraff Friderich Churfürst. Wien, 1621.

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Satzungen / gegen viel geringern Verbrechern / als gegen den falschen Müntzern / oder da ein vnmittel: oder mittelbarer Stand / sich solchermassen allein blößlich in Kriegs bestallungen einließ / oder den Rebellen hilff vnnd vorschub thete / oder wider Vns denselben zuzüge / oder Kriegsvolck samblete / also wie obstehet gantz hochvernünfftig / vnnd zu erhaltung deß gemeinen Fridens / Kräfftiglich versehen ist / zugeschweigen der jenigen / welche sich so gar als Haupter / Protectorn vnd vertretter dergleichen Vheindtligkaiten / gebrauchen lassen / mit allem jhrem vermügen / den Rebellen beyspringen / vnnd bey denselben sich finden / vnnd zu gewaltsamer durchtringung diess Rebellion Wesens / vnd jhrer eigenmächtigen attentaten / nicht allein aller Ortten im Römischen Reich Volck werben / vnnd versamblen lassen / sonder auch Außländisch Kriegsvolck hin: vnd wider auffbringen / jnn: vnd durch daß Reich führen / vnnd wider Vns hin: vnnd wider frembde Herrschafften verhetzen vnd auffwiglen dörffen. Gestalt offternennte Behemische Rebellen / sambt jrem auff geworffnen vermainten Haubt dem Pfaltzgraven / zu Vnser vnd deß Heyl: Römischen Reichs noch grösserer gefahr / behaubtung jhres Fridtbrüchigen vorhabens / vnnd zu deß Erbvheindts Augenscheinlicher befürderung / wider die Christenheit vnser Königreich Hungern / in ebenmäßigen Auffstandt / Rebellion / vnd Abfall zubringen / vnnd mit besagtem Erbvheindt Christlichen Namens / auch dessen verwandten Fürsten in Sibenbürgen / newe Verbündtnuß wider Vns zu schliessen / vnd dieselb Nation sambt denen so sich darzu schlagen / in diese vnnd vbrige vnsere Erbländer einzuführen sich nit scheuch tragen. Wobey Wir auch zu Kay: gemüth geführt / wasmassen Vas / vermög hochtragenden Kay: Ambts / vnd der zwischen Vns / auch vnsern / vnnd deß H: Reichs Churfürsten / jüngst geschloßnen vnnd hochbetewerten Capitulation / zuvorderist obligt / neben dem Allgemeinen / im H: Reich vblichen Rechten vnnd Reichssatzungen / Jnsonderheit vber den zu Augspurg / Anno Fünffzehenhundert / Fünff vnd fünffzig / auffgerichten angenommenen verabschidten / auch in den darauff erfolgten Reichs Constitutionen widerholten Confirmirten / vnd nach gelegenheit deß Reichs Notturfft / mit Rath mehrgedachter Chur:Fürsten vnd anderre Ständt gebesserten Landtfriden / steiff handtzuhalten / nicht / we-

Satzungen / gegen viel geringern Verbrechern / als gegen den falschen Müntzern / oder da ein vnmittel: oder mittelbarer Stand / sich solchermassen allein blößlich in Kriegs bestallungen einließ / oder den Rebellen hilff vnnd vorschub thete / oder wider Vns denselben zuzüge / oder Kriegsvolck samblete / also wie obstehet gantz hochvernünfftig / vnnd zu erhaltung deß gemeinen Fridens / Kräfftiglich versehen ist / zugeschweigen der jenigen / welche sich so gar als Haupter / Protectorn vnd vertretter dergleichen Vheindtligkaiten / gebrauchen lassen / mit allem jhrem vermügen / den Rebellen beyspringen / vnnd bey denselben sich finden / vnnd zu gewaltsamer durchtringung diess Rebellion Wesens / vnd jhrer eigenmächtigen attentaten / nicht allein aller Ortten im Römischen Reich Volck werben / vnnd versamblen lassen / sonder auch Außländisch Kriegsvolck hin: vnd wider auffbringen / jnn: vnd durch daß Reich führen / vnnd wider Vns hin: vnnd wider frembde Herrschafften verhetzen vnd auffwiglen dörffen. Gestalt offternennte Behemische Rebellen / sambt jrem auff geworffnen vermainten Haubt dem Pfaltzgraven / zu Vnser vnd deß Heyl: Römischen Reichs noch grösserer gefahr / behaubtung jhres Fridtbrüchigen vorhabens / vnnd zu deß Erbvheindts Augenscheinlicher befürderung / wider die Christenheit vnser Königreich Hungern / in ebenmäßigen Auffstandt / Rebellion / vnd Abfall zubringen / vnnd mit besagtem Erbvheindt Christlichen Namens / auch dessen verwandten Fürsten in Sibenbürgen / newe Verbündtnuß wider Vns zu schliessen / vnd dieselb Nation sambt denen so sich darzu schlagen / in diese vnnd vbrige vnsere Erbländer einzuführen sich nit scheuch tragen. Wobey Wir auch zu Kay: gemüth geführt / wasmassen Vas / vermög hochtragenden Kay: Ambts / vnd der zwischen Vns / auch vnsern / vnnd deß H: Reichs Churfürsten / jüngst geschloßnen vnnd hochbetewerten Capitulation / zuvorderist obligt / neben dem Allgemeinen / im H: Reich vblichen Rechten vnnd Reichssatzungen / Jnsonderheit vber den zu Augspurg / Anno Fünffzehenhundert / Fünff vnd fünffzig / auffgerichten angenommenen verabschidten / auch in den darauff erfolgten Reichs Constitutionen widerholten Confirmirten / vnd nach gelegenheit deß Reichs Notturfft / mit Rath mehrgedachter Chur:Fürsten vnd anderre Ständt gebesserten Landtfriden / steiff handtzuhalten / nicht / we-

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  • das Wort vn mit überstrichenem n ist die Abkürzung für vnd und wird dementsprechend transkribiert
  • Überstrichene Vokale am Wortende werden durch Anhängen eines n oder m (was, das muss sich grammatikalisch ergeben) transkribiert
  • Doppelte Großbuchstaben am Anfang eines Abschnittes auf Grund einer Versalie werden nicht mit dargestellt. Nur der erste Buchstabe wird groß geschrieben.



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Zitationshilfe: Ferdinand II.: Copia, Kayserl: Aachts Erklerung / wider Pfaltzgraff Friderich Churfürst. Wien, 1621, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ferdinand_copia_1621/13>, abgerufen am 26.12.2024.