Die Conditiones und Bedingungen seynd: a) Ihre Propositio- nes, Species Facti, Desideria, Absichten und Vorhaben ihm mündlich oder schrifftlich, nach allen, auch denen gerinsten Um- ständen zu communiciren, oder zu überschicken; b) nach Propor- tion und Wichtigkeit der Arbeit und der Impetrantz, Rang und Stand, ihn mit güldenen und silbernen Species, laute, liberaliter, nobiliter, magnifice, das ist, wohl und gebührend, zu ihrem ei- genen Vergnügen und Glorie zu regaliren. Er versichert alle auf seine Honneur und thätiges Licht, auch liebes Christenthum, es werde niemanden gereuen, ihn in oben rubricirten Thematibus con- suliret und sich seiner Connoissance bedient zu haben. Die Tha- ten werden die Zusagen redlich verificiren, und seinen öffentlichen und heimlichen Verfolgern meritirte Dementien austheilen.
Erfurt den 24sten Septembr. 1725.
N. J. U. D. Hochfürstl. C---Staats- Rath und Cabinets- Director,
Vielleicht, geneigter Leser! spricht schon wiederum jemand entweder bey ihm selber, oder auch wohl zu andern Abermal eine Lügen. Ich hingegen bit- te, daß niemand dencke als ob dieses Avertissements (oder Manifest, wie es der Autor nennet) erdichtet und erlogen seye. Ich kan auf mein Gewissen ver- sichern, daß der gelehrte Mann das Avertissement, mit seiner Eigenen Hand, und in Person sehr vielen communiciret. Er führet wie die Unterschrifft zeiget, grosse Titul, und nennet sich einen Juris Utriusque Doctorem, solle auch zu Erfurth wircklich promoviret haben. Ist aber eine so hoch-betittelte, und gra- duirte Person capable, eine dergleichen Schrifft öffentlich bekannt zu machen, was Wunder, wann sich ein auf Universitaeten gewesener elender Dorff- Schulmeister gefunden, der einen so närrischen und läppischen Brief geschrie- ben? Er kan ja leichtlich weder Gaben noch Lust zu denen Studiis gehaht ha-
ben,
Die Conditiones und Bedingungen ſeynd: a) Ihre Propoſitio- nes, Species Facti, Deſideria, Abſichten und Vorhaben ihm muͤndlich oder ſchrifftlich, nach allen, auch denen gerinſten Um- ſtaͤnden zu communiciren, oder zu uͤberſchicken; b) nach Propor- tion und Wichtigkeit der Arbeit und der Impetrantz, Rang und Stand, ihn mit guͤldenen und ſilbernen Species, lautè, liberaliter, nobiliter, magnificè, das iſt, wohl und gebuͤhrend, zu ihrem ei- genen Vergnuͤgen und Glorie zu regaliren. Er verſichert alle auf ſeine Honneur und thaͤtiges Licht, auch liebes Chriſtenthum, es werde niemanden gereuen, ihn in oben rubricirten Thematibus con- ſuliret und ſich ſeiner Connoiſſance bedient zu haben. Die Tha- ten werden die Zuſagen redlich verificiren, und ſeinen oͤffentlichen und heimlichen Verfolgern meritirte Dementien austheilen.
Erfurt den 24ſten Septembr. 1725.
N. J. U. D. Hochfuͤrſtl. C---Staats- Rath und Cabinets- Director,
Vielleicht, geneigter Leſer! ſpricht ſchon wiederum jemand entweder bey ihm ſelber, oder auch wohl zu andern Abermal eine Luͤgen. Ich hingegen bit- te, daß niemand dencke als ob dieſes Avertiſſements (oder Manifeſt, wie es der Autor nennet) erdichtet und erlogen ſeye. Ich kan auf mein Gewiſſen ver- ſichern, daß der gelehrte Mann das Avertiſſement, mit ſeiner Eigenen Hand, und in Perſon ſehr vielen communiciret. Er fuͤhret wie die Unterſchrifft zeiget, groſſe Titul, und nennet ſich einen Juris Utriusque Doctorem, ſolle auch zu Erfurth wircklich promoviret haben. Iſt aber eine ſo hoch-betittelte, und gra- duirte Perſon capable, eine dergleichen Schrifft oͤffentlich bekannt zu machen, was Wunder, wann ſich ein auf Univerſitæten geweſener elender Dorff- Schulmeiſter gefunden, der einen ſo naͤrriſchen und laͤppiſchen Brief geſchrie- ben? Er kan ja leichtlich weder Gaben noch Luſt zu denen Studiis gehaht ha-
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Die Conditiones und Bedingungen ſeynd: a) Ihre Propoſitio-
nes, Species Facti, Deſideria, Abſichten und Vorhaben ihm
muͤndlich oder ſchrifftlich, nach allen, auch denen gerinſten Um-
ſtaͤnden zu communiciren, oder zu uͤberſchicken; b) nach Propor-
tion und Wichtigkeit der Arbeit und der Impetrantz, Rang und
Stand, ihn mit guͤldenen und ſilbernen Species, lautè, liberaliter,
nobiliter, magnificè, das iſt, wohl und gebuͤhrend, zu ihrem ei-
genen Vergnuͤgen und Glorie zu regaliren. Er verſichert alle auf
ſeine Honneur und thaͤtiges Licht, auch liebes Chriſtenthum, es
werde niemanden gereuen, ihn in oben rubricirten Thematibus con-
ſuliret und ſich ſeiner Connoiſſance bedient zu haben. Die Tha-
ten werden die Zuſagen redlich verificiren, und ſeinen oͤffentlichen
und heimlichen Verfolgern meritirte Dementien austheilen.
Erfurt den 24ſten Septembr. 1725.
N. J. U. D.
Hochfuͤrſtl. C---Staats-
Rath und Cabinets-
Director,
Vielleicht, geneigter Leſer! ſpricht ſchon wiederum jemand entweder bey
ihm ſelber, oder auch wohl zu andern Abermal eine Luͤgen. Ich hingegen bit-
te, daß niemand dencke als ob dieſes Avertiſſements (oder Manifeſt, wie es
der Autor nennet) erdichtet und erlogen ſeye. Ich kan auf mein Gewiſſen ver-
ſichern, daß der gelehrte Mann das Avertiſſement, mit ſeiner Eigenen Hand,
und in Perſon ſehr vielen communiciret. Er fuͤhret wie die Unterſchrifft zeiget,
groſſe Titul, und nennet ſich einen Juris Utriusque Doctorem, ſolle auch zu
Erfurth wircklich promoviret haben. Iſt aber eine ſo hoch-betittelte, und gra-
duirte Perſon capable, eine dergleichen Schrifft oͤffentlich bekannt zu machen,
was Wunder, wann ſich ein auf Univerſitæten geweſener elender Dorff-
Schulmeiſter gefunden, der einen ſo naͤrriſchen und laͤppiſchen Brief geſchrie-
ben? Er kan ja leichtlich weder Gaben noch Luſt zu denen Studiis gehaht ha-
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Fassmann, David: Der Gelehrte Narr. Freiburg, 1729, S. 48. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fassmann_narr_1729/92>, abgerufen am 16.02.2025.
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