kleinen teutschen SchrifftenNo. 7. pag. 366. von der edlen Freyheit selber etwas vernunftiges zu dencken und zu lehren, ohne sich an die Meynungen anderer zu kehren, schreibet. Daselbst heisset es nemlich:
"Wir sind in unserer kleinen Gesellschaft zufrieden, wann "wir unsere edle und der Vernunfft gemässe Freyheit und "Ruhe erwegen, deren wir, durch den gnädigsten Willen und "Befehl unsers Großmächtigsten Landes-Vaters geniessen. "Denn eines Theils sind wir Lehrende vergnügt, daß höchst- "gedachte Se. Churfl. Durchl. allen und jeden, die sich an- "ders vor capable halten was rechtschaffenes zu lehren, oh- "ne Ansehen des Standes, und ohne Einschränckung derer "Lehren gnädigst erlaubet, dasjenige der studierenden Ju- "gend beyzubringen, was wir mit unserer gesunden Ver- "nunfft begreiffen, und was folglich dem gemeinen Wesen "und der Ruhe des Staats nicht zuwider ist, auch nicht zu- "wider seyn kan. Wir sind weder an Aristotelem noch Car- "tesium, weder an Galenum noch Hippocratem, weder an "Bartolum noch Baldum, weder an Carpzovium noch Me- "vium, noch an einige andere Autorität derer Philosopho- "rum, Medicorum und Rechts-Gelehrten gebunden. Wir "dürffen uns nicht befahren in die Hände der heiligen Inqui- "sition zu fallen, wann wir uns gleich weder an den Tho- "mam noch Scotum, noch an Albertum halten; wann wir "gleich um die güldenen Sprüche des Magistri Sententia- "rum des Ehrwürdigsten Lombardi, uns gar nichts beküm-
mern,
Vorrede.
kleinen teutſchen SchrifftenNo. 7. pag. 366. von der edlen Freyheit ſelber etwas vernunftiges zu dencken und zu lehren, ohne ſich an die Meynungen anderer zu kehren, ſchreibet. Daſelbſt heiſſet es nemlich:
„Wir ſind in unſerer kleinen Geſellſchaft zufrieden, wann „wir unſere edle und der Vernunfft gemaͤſſe Freyheit und „Ruhe erwegen, deren wir, durch den gnaͤdigſten Willen und „Befehl unſers Großmaͤchtigſten Landes-Vaters genieſſen. „Denn eines Theils ſind wir Lehrende vergnuͤgt, daß hoͤchſt- „gedachte Se. Churfl. Durchl. allen und jeden, die ſich an- „ders vor capable halten was rechtſchaffenes zu lehren, oh- „ne Anſehen des Standes, und ohne Einſchraͤnckung derer „Lehren gnaͤdigſt erlaubet, dasjenige der ſtudierenden Ju- „gend beyzubringen, was wir mit unſerer geſunden Ver- „nunfft begreiffen, und was folglich dem gemeinen Weſen „und der Ruhe des Staats nicht zuwider iſt, auch nicht zu- „wider ſeyn kan. Wir ſind weder an Ariſtotelem noch Car- „teſium, weder an Galenum noch Hippocratem, weder an „Bartolum noch Baldum, weder an Carpzovium noch Me- „vium, noch an einige andere Autoritaͤt derer Philoſopho- „rum, Medicorum und Rechts-Gelehrten gebunden. Wir „duͤrffen uns nicht befahren in die Haͤnde der heiligen Inqui- „ſition zu fallen, wann wir uns gleich weder an den Tho- „mam noch Scotum, noch an Albertum halten; wann wir „gleich um die guͤldenen Spruͤche des Magiſtri Sententia- „rum des Ehrwuͤrdigſten Lombardi, uns gar nichts bekuͤm-
mern,
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Vorrede.
kleinen teutſchen Schrifften No. 7. pag. 366. von
der edlen Freyheit ſelber etwas vernunftiges zu
dencken und zu lehren, ohne ſich an die Meynungen
anderer zu kehren, ſchreibet. Daſelbſt heiſſet es nemlich:
„Wir ſind in unſerer kleinen Geſellſchaft zufrieden, wann
„wir unſere edle und der Vernunfft gemaͤſſe Freyheit und
„Ruhe erwegen, deren wir, durch den gnaͤdigſten Willen und
„Befehl unſers Großmaͤchtigſten Landes-Vaters genieſſen.
„Denn eines Theils ſind wir Lehrende vergnuͤgt, daß hoͤchſt-
„gedachte Se. Churfl. Durchl. allen und jeden, die ſich an-
„ders vor capable halten was rechtſchaffenes zu lehren, oh-
„ne Anſehen des Standes, und ohne Einſchraͤnckung derer
„Lehren gnaͤdigſt erlaubet, dasjenige der ſtudierenden Ju-
„gend beyzubringen, was wir mit unſerer geſunden Ver-
„nunfft begreiffen, und was folglich dem gemeinen Weſen
„und der Ruhe des Staats nicht zuwider iſt, auch nicht zu-
„wider ſeyn kan. Wir ſind weder an Ariſtotelem noch Car-
„teſium, weder an Galenum noch Hippocratem, weder an
„Bartolum noch Baldum, weder an Carpzovium noch Me-
„vium, noch an einige andere Autoritaͤt derer Philoſopho-
„rum, Medicorum und Rechts-Gelehrten gebunden. Wir
„duͤrffen uns nicht befahren in die Haͤnde der heiligen Inqui-
„ſition zu fallen, wann wir uns gleich weder an den Tho-
„mam noch Scotum, noch an Albertum halten; wann wir
„gleich um die guͤldenen Spruͤche des Magiſtri Sententia-
„rum des Ehrwuͤrdigſten Lombardi, uns gar nichts bekuͤm-
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Fassmann, David: Der Gelehrte Narr. Freiburg, 1729, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fassmann_narr_1729/40>, abgerufen am 16.07.2024.
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