lungs und gevatterschafts reden, §. 8. Von huldi- gungs lehns-reichs-kreiß-land- und stifts tags reden, §. 9. Von reden in religions-regierungs-iustitz- und kammer-sachen, §. 10. Von hof-ritter-ordens-staats- kriegs gesandschafts-reden, §. 11. Von condolentz- und trauer-reden, §. 12.
§. 1.
HChul- und politische reden erfodern et- was mehr vorrath und zubereitung, als die reden im gemeinen leben, am meisten aber die solennen schul-reden, als, de- clamationes, öffentliche reden, gantze actus Oratorii, panegyrici, gedächtnis-reden, inve- ctiv-reden, und dergleichen Jch wüste bey allen diesen nichts sonderliches mehr zu erin- nern, als dieses daß man hier, die gantze kraft seiner beredsamkeit, im erfinden, ausdru- cken, disponiren, und ausarbeiten sehen zu las- sen schuldig sey, denn was die materialia anbe- trift, so lassen sich solche theils aus der blossen benennung schliessen, theils nicht gar wohl de- terminiren.
§. 2. Gleichergestalt ist bey denen gemei- nen schul-reden, als allocutionibus, prolusio- nibus, prälectionibus, und andern nichts be- sonderes hier zu gedencken, und was man et- wan davon nützliches sagen möchte, ist entwe- der zu weitläuftig, als daß es in die engen schrancken einer Rhetorick solte können ver- fasset werden, theils würde es vielleicht nicht nach dem geschmack des lesers seyn, und dürfte
ich
von allerhand ſchul-
lungs und gevatterſchafts reden, §. 8. Von huldi- gungs lehns-reichs-kreiß-land- und ſtifts tags reden, §. 9. Von reden in religions-regierungs-iuſtitz- und kammer-ſachen, §. 10. Von hof-ritter-ordens-ſtaats- kriegs geſandſchafts-reden, §. 11. Von condolentz- und trauer-reden, §. 12.
§. 1.
HChul- und politiſche reden erfodern et- was mehr vorrath und zubereitung, als die reden im gemeinen leben, am meiſten aber die ſolennen ſchul-reden, als, de- clamationes, oͤffentliche reden, gantze actus Oratorii, panegyrici, gedaͤchtnis-reden, inve- ctiv-reden, und dergleichen Jch wuͤſte bey allen dieſen nichts ſonderliches mehr zu erin- nern, als dieſes daß man hier, die gantze kraft ſeiner beredſamkeit, im erfinden, ausdru- cken, diſponiren, und ausarbeiten ſehen zu laſ- ſen ſchuldig ſey, denn was die materialia anbe- trift, ſo laſſen ſich ſolche theils aus der bloſſen benennung ſchlieſſen, theils nicht gar wohl de- terminiren.
§. 2. Gleichergeſtalt iſt bey denen gemei- nen ſchul-reden, als allocutionibus, proluſio- nibus, praͤlectionibus, und andern nichts be- ſonderes hier zu gedencken, und was man et- wan davon nuͤtzliches ſagen moͤchte, iſt entwe- der zu weitlaͤuftig, als daß es in die engen ſchrancken einer Rhetorick ſolte koͤnnen ver- faſſet werden, theils wuͤrde es vielleicht nicht nach dem geſchmack des leſers ſeyn, und duͤrfte
ich
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von allerhand ſchul-
lungs und gevatterſchafts reden, §. 8. Von huldi-
gungs lehns-reichs-kreiß-land- und ſtifts tags reden,
§. 9. Von reden in religions-regierungs-iuſtitz- und
kammer-ſachen, §. 10. Von hof-ritter-ordens-ſtaats-
kriegs geſandſchafts-reden, §. 11. Von condolentz-
und trauer-reden, §. 12.
§. 1.
HChul- und politiſche reden erfodern et-
was mehr vorrath und zubereitung,
als die reden im gemeinen leben, am
meiſten aber die ſolennen ſchul-reden, als, de-
clamationes, oͤffentliche reden, gantze actus
Oratorii, panegyrici, gedaͤchtnis-reden, inve-
ctiv-reden, und dergleichen Jch wuͤſte bey
allen dieſen nichts ſonderliches mehr zu erin-
nern, als dieſes daß man hier, die gantze
kraft ſeiner beredſamkeit, im erfinden, ausdru-
cken, diſponiren, und ausarbeiten ſehen zu laſ-
ſen ſchuldig ſey, denn was die materialia anbe-
trift, ſo laſſen ſich ſolche theils aus der bloſſen
benennung ſchlieſſen, theils nicht gar wohl de-
terminiren.
§. 2. Gleichergeſtalt iſt bey denen gemei-
nen ſchul-reden, als allocutionibus, proluſio-
nibus, praͤlectionibus, und andern nichts be-
ſonderes hier zu gedencken, und was man et-
wan davon nuͤtzliches ſagen moͤchte, iſt entwe-
der zu weitlaͤuftig, als daß es in die engen
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Fabricius, Johann Andreas: Philosophische Oratorie. Leipzig, 1724, S. 420. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fabricius_oratorie_1724/438>, abgerufen am 24.11.2024.
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