Ufern ausgemittelt werden, woher die Schubkarrer die nöthige Erde nehmen, sondern man muß auch oberhalb der Coupirung eine Stelle auszumitteln suchen, wo die Kähne die Erde erhalten, damit der beladene Kohn zur Coupirung, Strom ab, der unbeladene aber Strom an schifft.
§. 41.
So bald der Ort festgesetzt ist wo die Coupirung angelegt werden soll, und in Ab- sicht der Materialien und Arbeiter kein Mangel zu befürchten ist, so wird auf beiden Ufern die Kronenbreite der Coupirung, welche hier 36 Fuß groß angenommen wird, durch die Pfähle A B und C D Figur 38. bemerkt, in deren Verlängerung man auf beiden Seiten noch Stangen setzt, damit sich der Buhnenmeister bei dem Baue der Flügel an jedem Ufer, eben so nach diesen Stangen richten kann, wie bei dem Baue der Buhnen angeführt ist.
Wenn die Kronenbreite A C und B D Figur 38. an beiden Ufern abgesteckt ist, so wird der Einschnitt gemacht. Geht das Bette wie hier bei A Figur 37. mit einer gerin- gen Abdachung vom Ufer ab, so daß sich annehmen läßt, die erste Faschinenlage werde bei ihrem Anfange an dem Ufer liegen bleiben, so erhält der Einschnitt keine größere Länge als die Breite der Krone. Wenn sich aber an dem Ufer eine beträchtliche Tiefe befindet, so ver- längert man den Einschnitt auf jeder Seite um so viel als diese Tiefe beträgt, wie solches auf eine ähnliche Art bei den Buhnen gelehrt worden, weil die Länge des Einschnitts, die Breite der ersten Faschinenlage bestimmt. Ist die Länge des Einschnitts abgemessen, wozu hier das linke Ufer bei A Figur 37. gewählt ist, so wird zwischen beiden Pfählen A, C Fig. 39. das Ufer auf eine Ruthe breit schräg abgestochen, auf der Seite aber wo der Strom her- kommt bei A, geht man einige Ruthen weiter in das Ufer, um daselbst die Kreutzwürste mehr in das Land hinein zu ziehen. Die Breite des Einschnitts richtet sich eigentlich nach der Höhe der Ufer, und die Sohle desselben wird mit einer vierfüßigen Dossirung gegen das Wasser zu so abgeflächt, daß sie sich unter dem Wasserspiegel verläuft. Die ausgegrabene Erde, kann man demnächst zur Beschwerung der Faschinenlagen benutzen.
Soll die Arbeit regelmäßig geführt werden, so erfordert ein solcher Bau wenn er ei- nigermaßen von Bedeutung ist, zwei Buhnenmeister, wovon der eine bei dem Flügel am rech- ten Ufer, der andere aber am linken arbeitet.
Auf beiden Seiten wird alsdenn die Arbeit zugleich angefangen und die erste Faschi- nenlage gelegt, wobei in Absicht der Ausladung eben das beobachtet werden muß, was schon bei dem Buhnenbau erinnert worden, nur daß hier immer die Ausladung, wegen der
Sechstes Kapitel.
Ufern ausgemittelt werden, woher die Schubkarrer die noͤthige Erde nehmen, ſondern man muß auch oberhalb der Coupirung eine Stelle auszumitteln ſuchen, wo die Kaͤhne die Erde erhalten, damit der beladene Kohn zur Coupirung, Strom ab, der unbeladene aber Strom an ſchifft.
§. 41.
So bald der Ort feſtgeſetzt iſt wo die Coupirung angelegt werden ſoll, und in Ab- ſicht der Materialien und Arbeiter kein Mangel zu befuͤrchten iſt, ſo wird auf beiden Ufern die Kronenbreite der Coupirung, welche hier 36 Fuß groß angenommen wird, durch die Pfaͤhle A B und C D Figur 38. bemerkt, in deren Verlaͤngerung man auf beiden Seiten noch Stangen ſetzt, damit ſich der Buhnenmeiſter bei dem Baue der Fluͤgel an jedem Ufer, eben ſo nach dieſen Stangen richten kann, wie bei dem Baue der Buhnen angefuͤhrt iſt.
Wenn die Kronenbreite A C und B D Figur 38. an beiden Ufern abgeſteckt iſt, ſo wird der Einſchnitt gemacht. Geht das Bette wie hier bei A Figur 37. mit einer gerin- gen Abdachung vom Ufer ab, ſo daß ſich annehmen laͤßt, die erſte Faſchinenlage werde bei ihrem Anfange an dem Ufer liegen bleiben, ſo erhaͤlt der Einſchnitt keine groͤßere Laͤnge als die Breite der Krone. Wenn ſich aber an dem Ufer eine betraͤchtliche Tiefe befindet, ſo ver- laͤngert man den Einſchnitt auf jeder Seite um ſo viel als dieſe Tiefe betraͤgt, wie ſolches auf eine aͤhnliche Art bei den Buhnen gelehrt worden, weil die Laͤnge des Einſchnitts, die Breite der erſten Faſchinenlage beſtimmt. Iſt die Laͤnge des Einſchnitts abgemeſſen, wozu hier das linke Ufer bei A Figur 37. gewaͤhlt iſt, ſo wird zwiſchen beiden Pfaͤhlen A, C Fig. 39. das Ufer auf eine Ruthe breit ſchraͤg abgeſtochen, auf der Seite aber wo der Strom her- kommt bei A, geht man einige Ruthen weiter in das Ufer, um daſelbſt die Kreutzwuͤrſte mehr in das Land hinein zu ziehen. Die Breite des Einſchnitts richtet ſich eigentlich nach der Hoͤhe der Ufer, und die Sohle deſſelben wird mit einer vierfuͤßigen Doſſirung gegen das Waſſer zu ſo abgeflaͤcht, daß ſie ſich unter dem Waſſerſpiegel verlaͤuft. Die ausgegrabene Erde, kann man demnaͤchſt zur Beſchwerung der Faſchinenlagen benutzen.
Soll die Arbeit regelmaͤßig gefuͤhrt werden, ſo erfordert ein ſolcher Bau wenn er ei- nigermaßen von Bedeutung iſt, zwei Buhnenmeiſter, wovon der eine bei dem Fluͤgel am rech- ten Ufer, der andere aber am linken arbeitet.
Auf beiden Seiten wird alsdenn die Arbeit zugleich angefangen und die erſte Faſchi- nenlage gelegt, wobei in Abſicht der Ausladung eben das beobachtet werden muß, was ſchon bei dem Buhnenbau erinnert worden, nur daß hier immer die Ausladung, wegen der
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Sechstes Kapitel.
Ufern ausgemittelt werden, woher die Schubkarrer die noͤthige Erde nehmen, ſondern man
muß auch oberhalb der Coupirung eine Stelle auszumitteln ſuchen, wo die Kaͤhne die
Erde erhalten, damit der beladene Kohn zur Coupirung, Strom ab, der unbeladene aber
Strom an ſchifft.
§. 41.
So bald der Ort feſtgeſetzt iſt wo die Coupirung angelegt werden ſoll, und in Ab-
ſicht der Materialien und Arbeiter kein Mangel zu befuͤrchten iſt, ſo wird auf beiden Ufern
die Kronenbreite der Coupirung, welche hier 36 Fuß groß angenommen wird, durch die
Pfaͤhle A B und C D Figur 38. bemerkt, in deren Verlaͤngerung man auf beiden Seiten
noch Stangen ſetzt, damit ſich der Buhnenmeiſter bei dem Baue der Fluͤgel an jedem Ufer,
eben ſo nach dieſen Stangen richten kann, wie bei dem Baue der Buhnen angefuͤhrt iſt.
Taf. V.
Wenn die Kronenbreite A C und B D Figur 38. an beiden Ufern abgeſteckt iſt, ſo
wird der Einſchnitt gemacht. Geht das Bette wie hier bei A Figur 37. mit einer gerin-
gen Abdachung vom Ufer ab, ſo daß ſich annehmen laͤßt, die erſte Faſchinenlage werde bei
ihrem Anfange an dem Ufer liegen bleiben, ſo erhaͤlt der Einſchnitt keine groͤßere Laͤnge als
die Breite der Krone. Wenn ſich aber an dem Ufer eine betraͤchtliche Tiefe befindet, ſo ver-
laͤngert man den Einſchnitt auf jeder Seite um ſo viel als dieſe Tiefe betraͤgt, wie ſolches
auf eine aͤhnliche Art bei den Buhnen gelehrt worden, weil die Laͤnge des Einſchnitts, die
Breite der erſten Faſchinenlage beſtimmt. Iſt die Laͤnge des Einſchnitts abgemeſſen, wozu hier
das linke Ufer bei A Figur 37. gewaͤhlt iſt, ſo wird zwiſchen beiden Pfaͤhlen A, C Fig. 39.
das Ufer auf eine Ruthe breit ſchraͤg abgeſtochen, auf der Seite aber wo der Strom her-
kommt bei A, geht man einige Ruthen weiter in das Ufer, um daſelbſt die Kreutzwuͤrſte mehr
in das Land hinein zu ziehen. Die Breite des Einſchnitts richtet ſich eigentlich nach der Hoͤhe
der Ufer, und die Sohle deſſelben wird mit einer vierfuͤßigen Doſſirung gegen das Waſſer zu
ſo abgeflaͤcht, daß ſie ſich unter dem Waſſerſpiegel verlaͤuft. Die ausgegrabene Erde, kann
man demnaͤchſt zur Beſchwerung der Faſchinenlagen benutzen.
Soll die Arbeit regelmaͤßig gefuͤhrt werden, ſo erfordert ein ſolcher Bau wenn er ei-
nigermaßen von Bedeutung iſt, zwei Buhnenmeiſter, wovon der eine bei dem Fluͤgel am rech-
ten Ufer, der andere aber am linken arbeitet.
Auf beiden Seiten wird alsdenn die Arbeit zugleich angefangen und die erſte Faſchi-
nenlage gelegt, wobei in Abſicht der Ausladung eben das beobachtet werden muß, was
ſchon bei dem Buhnenbau erinnert worden, nur daß hier immer die Ausladung, wegen der
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Eytelwein, Johann Albert: Praktische Anweisung zur Konstrukzion der Faschinenwerke und den dazu gehörigen Anlagen an Flüssen und Strömen. Berlin, 1800, S. 46. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/eytelwein_faschinenwerke_1800/66>, abgerufen am 20.02.2025.
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