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Eytelwein, Johann Albert: Praktische Anweisung zur Konstrukzion der Faschinenwerke und den dazu gehörigen Anlagen an Flüssen und Strömen. Berlin, 1800.

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Von den Anschlägen.
denn von ihrem Muth, ihrer Entschlossenheit und richtigen Beurtheilung, das Glück so vie-
ler Familien abhängt.

§. 86.

Weil in den Anschlägen nicht die Anzahl der Arbeiter aufgeführt werden, welche die
Verfertigung eines Packwerks erfordert, so hat man durch mehrere Erfahrungen gefunden,
daß ein Schock Faschinen beim Baue zu verlegen, die dazu erforderlichen Würste zu binden,
die Bindweiden zu schneiden, die Würste zu strecken, die Benagelung mit Pfählen und das
Rammen der Erde, bei Buhnen 8 bis 10 Ggr., bei Coupirungen aber 12 Ggr. kostet.

Man rechnet daß ein Buhnenmeister, wenn es nicht an den erforderlichen Arbeitern
und Materialien fehlt, täglich 50 Schock Faschinen legen und befestigen kann.

§. 87.

Der Fuhrlohn der Materialien ist wegen seiner Veränderlichkeit noch weit schwie-
riger zu bestimmen, weshalb die hier folgende Mittelpreise auch noch ungewisser sind als die
vorhergehenden.

Wenn die Faschinen mit Wagen angefahren werden, so bezahlt man für das
Schock incl. Auf- und Abladen auf eine halbe Meile 10 bis 16 Ggr., auf eine Meile 16 gr.
auch 1 Rthlr.

Ein gewöhnlicher 2 spänniger Wagen ladet etwa 1/2 bis 1/3 Schock; ein 4spänniger 1
bis 11/2 Schock. Sind die Faschinen ganz frisch und sehr schwer, oder besonders stark ausge-
trocknet, so ladet der Wagen verhältnißmäßig weniger oder mehr, und der Fuhrlohn für
das Schock ist alsdenn auch geringer oder größer.

Sollen Faschinen auf dem Wasser, Strom ab gefahren werden, so wird für das
Schock incl. Ein- und Ausladen in großen Fahrzeugen, auf 1 bis 3 Meilen 3 bis 5 Ggr., auf
4 bis 6 Meilen 6 bis 8 gr. bezahlt. Werden die Faschinen Strom auf gefahren, so wird
auf das Schock 2 bis 3 Ggr. an Fuhrlohn zugelegt, auch vermehrt sich dieses wenn die Fa-
schinen weit bis zum Wasser getragen werden müssen, oder wenn man keine große Fahrzeuge
haben kann.

Ein großer Stromkahn, der etwa 40 Winspel Roggen trägt, kann bei hinlänglicher
Wassertiefe bis zu 30 Schock Faschinen laden.

Das Schock Faschinenpfähle auf eine halbe Meile zu Lande anzufahren, kostet
1 bis 2 gr., auf eine Meile 3 bis 4 Ggr.

Ein 2spänniger Wagen ladet 8 bis 10 Schock Faschinenpfähle.

M 2

Von den Anſchlaͤgen.
denn von ihrem Muth, ihrer Entſchloſſenheit und richtigen Beurtheilung, das Gluͤck ſo vie-
ler Familien abhaͤngt.

§. 86.

Weil in den Anſchlaͤgen nicht die Anzahl der Arbeiter aufgefuͤhrt werden, welche die
Verfertigung eines Packwerks erfordert, ſo hat man durch mehrere Erfahrungen gefunden,
daß ein Schock Faſchinen beim Baue zu verlegen, die dazu erforderlichen Wuͤrſte zu binden,
die Bindweiden zu ſchneiden, die Wuͤrſte zu ſtrecken, die Benagelung mit Pfaͤhlen und das
Rammen der Erde, bei Buhnen 8 bis 10 Ggr., bei Coupirungen aber 12 Ggr. koſtet.

Man rechnet daß ein Buhnenmeiſter, wenn es nicht an den erforderlichen Arbeitern
und Materialien fehlt, taͤglich 50 Schock Faſchinen legen und befeſtigen kann.

§. 87.

Der Fuhrlohn der Materialien iſt wegen ſeiner Veraͤnderlichkeit noch weit ſchwie-
riger zu beſtimmen, weshalb die hier folgende Mittelpreiſe auch noch ungewiſſer ſind als die
vorhergehenden.

Wenn die Faſchinen mit Wagen angefahren werden, ſo bezahlt man fuͤr das
Schock incl. Auf- und Abladen auf eine halbe Meile 10 bis 16 Ggr., auf eine Meile 16 gr.
auch 1 Rthlr.

Ein gewoͤhnlicher 2 ſpaͤnniger Wagen ladet etwa ½ bis ⅓ Schock; ein 4ſpaͤnniger 1
bis 1½ Schock. Sind die Faſchinen ganz friſch und ſehr ſchwer, oder beſonders ſtark ausge-
trocknet, ſo ladet der Wagen verhaͤltnißmaͤßig weniger oder mehr, und der Fuhrlohn fuͤr
das Schock iſt alsdenn auch geringer oder groͤßer.

Sollen Faſchinen auf dem Waſſer, Strom ab gefahren werden, ſo wird fuͤr das
Schock incl. Ein- und Ausladen in großen Fahrzeugen, auf 1 bis 3 Meilen 3 bis 5 Ggr., auf
4 bis 6 Meilen 6 bis 8 gr. bezahlt. Werden die Faſchinen Strom auf gefahren, ſo wird
auf das Schock 2 bis 3 Ggr. an Fuhrlohn zugelegt, auch vermehrt ſich dieſes wenn die Fa-
ſchinen weit bis zum Waſſer getragen werden muͤſſen, oder wenn man keine große Fahrzeuge
haben kann.

Ein großer Stromkahn, der etwa 40 Winſpel Roggen traͤgt, kann bei hinlaͤnglicher
Waſſertiefe bis zu 30 Schock Faſchinen laden.

Das Schock Faſchinenpfaͤhle auf eine halbe Meile zu Lande anzufahren, koſtet
1 bis 2 gr., auf eine Meile 3 bis 4 Ggr.

Ein 2ſpaͤnniger Wagen ladet 8 bis 10 Schock Faſchinenpfaͤhle.

M 2
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[91/0111] Von den Anſchlaͤgen. denn von ihrem Muth, ihrer Entſchloſſenheit und richtigen Beurtheilung, das Gluͤck ſo vie- ler Familien abhaͤngt. §. 86. Weil in den Anſchlaͤgen nicht die Anzahl der Arbeiter aufgefuͤhrt werden, welche die Verfertigung eines Packwerks erfordert, ſo hat man durch mehrere Erfahrungen gefunden, daß ein Schock Faſchinen beim Baue zu verlegen, die dazu erforderlichen Wuͤrſte zu binden, die Bindweiden zu ſchneiden, die Wuͤrſte zu ſtrecken, die Benagelung mit Pfaͤhlen und das Rammen der Erde, bei Buhnen 8 bis 10 Ggr., bei Coupirungen aber 12 Ggr. koſtet. Man rechnet daß ein Buhnenmeiſter, wenn es nicht an den erforderlichen Arbeitern und Materialien fehlt, taͤglich 50 Schock Faſchinen legen und befeſtigen kann. §. 87. Der Fuhrlohn der Materialien iſt wegen ſeiner Veraͤnderlichkeit noch weit ſchwie- riger zu beſtimmen, weshalb die hier folgende Mittelpreiſe auch noch ungewiſſer ſind als die vorhergehenden. Wenn die Faſchinen mit Wagen angefahren werden, ſo bezahlt man fuͤr das Schock incl. Auf- und Abladen auf eine halbe Meile 10 bis 16 Ggr., auf eine Meile 16 gr. auch 1 Rthlr. Ein gewoͤhnlicher 2 ſpaͤnniger Wagen ladet etwa ½ bis ⅓ Schock; ein 4ſpaͤnniger 1 bis 1½ Schock. Sind die Faſchinen ganz friſch und ſehr ſchwer, oder beſonders ſtark ausge- trocknet, ſo ladet der Wagen verhaͤltnißmaͤßig weniger oder mehr, und der Fuhrlohn fuͤr das Schock iſt alsdenn auch geringer oder groͤßer. Sollen Faſchinen auf dem Waſſer, Strom ab gefahren werden, ſo wird fuͤr das Schock incl. Ein- und Ausladen in großen Fahrzeugen, auf 1 bis 3 Meilen 3 bis 5 Ggr., auf 4 bis 6 Meilen 6 bis 8 gr. bezahlt. Werden die Faſchinen Strom auf gefahren, ſo wird auf das Schock 2 bis 3 Ggr. an Fuhrlohn zugelegt, auch vermehrt ſich dieſes wenn die Fa- ſchinen weit bis zum Waſſer getragen werden muͤſſen, oder wenn man keine große Fahrzeuge haben kann. Ein großer Stromkahn, der etwa 40 Winſpel Roggen traͤgt, kann bei hinlaͤnglicher Waſſertiefe bis zu 30 Schock Faſchinen laden. Das Schock Faſchinenpfaͤhle auf eine halbe Meile zu Lande anzufahren, koſtet 1 bis 2 gr., auf eine Meile 3 bis 4 Ggr. Ein 2ſpaͤnniger Wagen ladet 8 bis 10 Schock Faſchinenpfaͤhle. M 2

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Zitationshilfe: Eytelwein, Johann Albert: Praktische Anweisung zur Konstrukzion der Faschinenwerke und den dazu gehörigen Anlagen an Flüssen und Strömen. Berlin, 1800, S. 91. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/eytelwein_faschinenwerke_1800/111>, abgerufen am 22.12.2024.