Diuidendum und Diuisorem angenommen wer- den müssen.
3)
Es ist aber wohl zu mercken, daß nicht eine jede Zahl durch eine jeded[iui]d[i]rt werden könne, sondern derDiuidendusmuß eine solche Zahl seyn, welche würcklich durch dieMultipli- cationdesDiuisorismit einer anderen Zahl ent- springen kan. Jst aber derDiuidendusnicht so beschaffen, so kan man mit gantzen Zahlen davon wir anjetzo allein handlen, nicht anzei- gen, wieviel mahl derDiuisoreigentlich in demDiuidendobegriffen sey. Jn solchem Fall muß man sich also begnügen die nächste kleinere Zahl anzugeben für denQuotum, wobey man aber bemercken muß, wieviel noch zurück bleibe von demDiuidendo,da- rinn derDiuisornicht mehr enthalten. Und dieses was zurück bleibt, pflegt auch der Rest genennt zu werden, so aus einer solchen Diuisionentspringt.
Jn diesem Stücke hat die Diuision wiederum eine Gemeinschafft mit der Subtraction, und fin- den beyde eine Ausnahme, welcher die Addition und Multiplication nicht unterworfen sind. Die Zah- len mögen beschaffen seyn wie sie wollen, so kön- nen dieselben allezeit so wohl zusammen addirt als mit einander multiplicirt werden. Wenn aber eine Zahl von der anderen subtrahirt werden soll, so muß jene kleiner seyn als diese, sonsten kan der Rest mit den gewöhnlichen Zahlen, die uns
noch
Diuidendum und Diuiſorem angenommen wer- den muͤſſen.
3)
Es iſt aber wohl zu mercken, daß nicht eine jede Zahl durch eine jeded[iui]d[i]rt werden koͤnne, ſondern derDiuidendusmuß eine ſolche Zahl ſeyn, welche wuͤrcklich durch dieMultipli- cationdesDiuiſorismit einer anderen Zahl ent- ſpringen kan. Jſt aber derDiuidendusnicht ſo beſchaffen, ſo kan man mit gantzen Zahlen davon wir anjetzo allein handlen, nicht anzei- gen, wieviel mahl derDiuiſoreigentlich in demDiuidendobegriffen ſey. Jn ſolchem Fall muß man ſich alſo begnuͤgen die naͤchſte kleinere Zahl anzugeben fuͤr denQuotum, wobey man aber bemercken muß, wieviel noch zuruͤck bleibe von demDiuidendo,da- rinn derDiuiſornicht mehr enthalten. Und dieſes was zuruͤck bleibt, pflegt auch der Reſt genennt zu werden, ſo aus einer ſolchen Diuiſionentſpringt.
Jn dieſem Stuͤcke hat die Diuiſion wiederum eine Gemeinſchafft mit der Subtraction, und fin- den beyde eine Ausnahme, welcher die Addition und Multiplication nicht unterworfen ſind. Die Zah- len moͤgen beſchaffen ſeyn wie ſie wollen, ſo koͤn- nen dieſelben allezeit ſo wohl zuſammen addirt als mit einander multiplicirt werden. Wenn aber eine Zahl von der anderen ſubtrahirt werden ſoll, ſo muß jene kleiner ſeyn als dieſe, ſonſten kan der Reſt mit den gewoͤhnlichen Zahlen, die uns
noch
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Diuidendum und Diuiſorem angenommen wer-
den muͤſſen.
3)
Es iſt aber wohl zu mercken, daß nicht
eine jede Zahl durch eine jede diuidirt werden
koͤnne, ſondern der Diuidendus muß eine ſolche
Zahl ſeyn, welche wuͤrcklich durch die Multipli-
cation des Diuiſoris mit einer anderen Zahl ent-
ſpringen kan. Jſt aber der Diuidendus nicht ſo
beſchaffen, ſo kan man mit gantzen Zahlen
davon wir anjetzo allein handlen, nicht anzei-
gen, wieviel mahl der Diuiſor eigentlich in
dem Diuidendo begriffen ſey. Jn ſolchem
Fall muß man ſich alſo begnuͤgen die naͤchſte
kleinere Zahl anzugeben fuͤr den Quotum,
wobey man aber bemercken muß, wieviel
noch zuruͤck bleibe von dem Diuidendo, da-
rinn der Diuiſor nicht mehr enthalten. Und
dieſes was zuruͤck bleibt, pflegt auch der
Reſt genennt zu werden, ſo aus einer ſolchen
Diuiſion entſpringt.
Jn dieſem Stuͤcke hat die Diuiſion wiederum
eine Gemeinſchafft mit der Subtraction, und fin-
den beyde eine Ausnahme, welcher die Addition und
Multiplication nicht unterworfen ſind. Die Zah-
len moͤgen beſchaffen ſeyn wie ſie wollen, ſo koͤn-
nen dieſelben allezeit ſo wohl zuſammen addirt als
mit einander multiplicirt werden. Wenn aber
eine Zahl von der anderen ſubtrahirt werden ſoll,
ſo muß jene kleiner ſeyn als dieſe, ſonſten kan
der Reſt mit den gewoͤhnlichen Zahlen, die uns
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Euler, Leonhard: Einleitung zur Rechen-Kunst. Bd. 1. St. Petersburg, 1738, S. 112. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/euler_rechenkunst01_1738/128>, abgerufen am 18.07.2024.
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