lößt werden können. Es sey z. E. a = 1 und also unsere Formel 2 + x3, so ist zu mercken, daß was man auch immer vor Veränderungen vornehmen mag, alle Bemühungen vergebens sind, und nimmer daraus ein geschickter Werth für x gefunden werden kann; woraus sich schon ziemlich sicher schließen läßt, daß zu einem doppelten Cubo kein Cubus gefunden werden könne, welcher mit jenem zusammen einen Cubum aus- machte, oder daß diese Gleichung 2a3 + x3 = y3 un- möglich sey; aus derselben aber folget diese 2a3 = y3 - x3, und dahero auch nicht möglich ist zwey Cubos zu finden, deren Differenz ein doppelter Cubus wäre, welches auch von der Summe zweyer Cubus zu verstehen und folgender Gestalt bewiesen werden kann.
247.
Lehr-Satz. Weder die Summe, noch die Diffe- renz zwischen zwey Cubis kann jemahls einem doppelten Cubo gleich werden, oder diese Formel x3 + y3 = 2z[3] ist an sich selbst unmöglich, außer dem Fall y = x, welcher für sich klar ist.
Hier können wieder x und y als untheilbar unter sich angenommen werden, dann wann sie ei-
nen
Zweyter Abſchnitt
loͤßt werden koͤnnen. Es ſey z. E. a = 1 und alſo unſere Formel 2 + x3, ſo iſt zu mercken, daß was man auch immer vor Veraͤnderungen vornehmen mag, alle Bemuͤhungen vergebens ſind, und nimmer daraus ein geſchickter Werth fuͤr x gefunden werden kann; woraus ſich ſchon ziemlich ſicher ſchließen laͤßt, daß zu einem doppelten Cubo kein Cubus gefunden werden koͤnne, welcher mit jenem zuſammen einen Cubum aus- machte, oder daß dieſe Gleichung 2a3 + x3 = y3 un- moͤglich ſey; aus derſelben aber folget dieſe 2a3 = y3 - x3, und dahero auch nicht moͤglich iſt zwey Cubos zu finden, deren Differenz ein doppelter Cubus waͤre, welches auch von der Summe zweyer Cubus zu verſtehen und folgender Geſtalt bewieſen werden kann.
247.
Lehr-Satz. Weder die Summe, noch die Diffe- renz zwiſchen zwey Cubis kann jemahls einem doppelten Cubo gleich werden, oder dieſe Formel x3 + y3 = 2z[3] iſt an ſich ſelbſt unmoͤglich, außer dem Fall y = x, welcher fuͤr ſich klar iſt.
Hier koͤnnen wieder x und y als untheilbar unter ſich angenommen werden, dann wann ſie ei-
nen
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0522"n="520"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Zweyter Abſchnitt</hi></fw><lb/>
loͤßt werden koͤnnen. Es ſey z. E. <hirendition="#aq">a = 1</hi> und alſo<lb/>
unſere Formel <hirendition="#aq">2 + x<hirendition="#sup">3</hi></hi>, ſo iſt zu mercken, daß was<lb/>
man auch immer vor Veraͤnderungen vornehmen mag,<lb/>
alle Bemuͤhungen vergebens ſind, und nimmer daraus<lb/>
ein geſchickter Werth fuͤr <hirendition="#aq">x</hi> gefunden werden kann;<lb/>
woraus ſich ſchon ziemlich ſicher ſchließen laͤßt, daß<lb/>
zu einem doppelten Cubo kein Cubus gefunden werden<lb/>
koͤnne, welcher mit jenem zuſammen einen Cubum aus-<lb/>
machte, oder daß dieſe Gleichung <hirendition="#aq">2a<hirendition="#sup">3</hi> + x<hirendition="#sup">3</hi> = y<hirendition="#sup">3</hi></hi> un-<lb/>
moͤglich ſey; aus derſelben aber folget dieſe <hirendition="#aq">2a<hirendition="#sup">3</hi> = y<hirendition="#sup">3</hi> - x<hirendition="#sup">3</hi></hi>,<lb/>
und dahero auch nicht moͤglich iſt zwey Cubos zu finden,<lb/>
deren Differenz ein doppelter Cubus waͤre, welches<lb/>
auch von der Summe zweyer Cubus zu verſtehen<lb/>
und folgender Geſtalt bewieſen werden kann.</p></div><lb/><divn="3"><head>247.</head><lb/><p><hirendition="#b">Lehr-Satz.</hi> Weder die Summe, noch die Diffe-<lb/>
renz zwiſchen zwey Cubis kann jemahls einem doppelten<lb/>
Cubo gleich werden, oder dieſe Formel <hirendition="#aq">x<hirendition="#sup">3</hi> + y<hirendition="#sup">3</hi> = 2z<supplied><hirendition="#sup">3</hi></supplied></hi><lb/>
iſt an ſich ſelbſt unmoͤglich, außer dem Fall <hirendition="#aq">y = x</hi>,<lb/>
welcher fuͤr ſich klar iſt.</p><lb/><p>Hier koͤnnen wieder <hirendition="#aq">x</hi> und <hirendition="#aq">y</hi> als untheilbar<lb/>
unter ſich angenommen werden, dann wann ſie ei-<lb/><fwplace="bottom"type="catch">nen</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[520/0522]
Zweyter Abſchnitt
loͤßt werden koͤnnen. Es ſey z. E. a = 1 und alſo
unſere Formel 2 + x3, ſo iſt zu mercken, daß was
man auch immer vor Veraͤnderungen vornehmen mag,
alle Bemuͤhungen vergebens ſind, und nimmer daraus
ein geſchickter Werth fuͤr x gefunden werden kann;
woraus ſich ſchon ziemlich ſicher ſchließen laͤßt, daß
zu einem doppelten Cubo kein Cubus gefunden werden
koͤnne, welcher mit jenem zuſammen einen Cubum aus-
machte, oder daß dieſe Gleichung 2a3 + x3 = y3 un-
moͤglich ſey; aus derſelben aber folget dieſe 2a3 = y3 - x3,
und dahero auch nicht moͤglich iſt zwey Cubos zu finden,
deren Differenz ein doppelter Cubus waͤre, welches
auch von der Summe zweyer Cubus zu verſtehen
und folgender Geſtalt bewieſen werden kann.
247.
Lehr-Satz. Weder die Summe, noch die Diffe-
renz zwiſchen zwey Cubis kann jemahls einem doppelten
Cubo gleich werden, oder dieſe Formel x3 + y3 = 2z3
iſt an ſich ſelbſt unmoͤglich, außer dem Fall y = x,
welcher fuͤr ſich klar iſt.
Hier koͤnnen wieder x und y als untheilbar
unter ſich angenommen werden, dann wann ſie ei-
nen
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Euler, Leonhard: Vollständige Anleitung zur Algebra. Bd. 2. St. Petersburg, 1770, S. 520. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/euler_algebra02_1770/522>, abgerufen am 22.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.