gattungen männer, denen die Teutsche rechtsgelehr- samkeit nicht einleuchtet; in betracht ihnen für allem ekelt, was nicht Römisch klinget. Dise schwachheit einiger Teutschen hat Ludewig freiherr von Hol- berg s. 130 fg. opusculorum latinorum zur schaue getragen, und ins lächerliche gestellet. Diser wurf von leuten dultet nichts, was in ihren Römischen gesichts-punct nicht fället. Auf erfolgetes ableiben des Lucians ist hernach uns die öffentliche verkau- fung der elenden schriftsteller unbekannt geworden. Sollte ich sagen eine auction derselben anstellen; so würde ich irren. Denn es heisset zu Mainz diselben nach aufgesteckter vergantungs-fane, verganten; sintemal die beweglichen sachen aufgestecket oder vergantet, die unbeweglichen hingegen versteigert werden.
§. VI.
Auf die zwote gattung aber, sehe ich nicht, wel- che der Jupiter im zorne aus Basan herzuholen be- filet, und jeweilen unter die andren stecket, damit sie den glasern oder tischern wegen zerbeißung der fenster-ramen ihren narungs-stand erhalten helfen, auch bei dem fürwärenden schauen aus dem fenster achtung geben, daß, wenn etwa eine kaze sich ver- läufet, oder ein schos-hündgen sich verirret, sie dem forschenden eigentümer die freundschaftliche nach- richt, so fort davon erteilen können. Eine wahre geschichte!
§. VII.
Des grosen nuzens, den solche treu-fleisige ar- beiter den papyr-machern wegen verbrauchender
fidibus,
Erinnerung.
gattungen maͤnner, denen die Teutſche rechtsgelehr- ſamkeit nicht einleuchtet; in betracht ihnen fuͤr allem ekelt, was nicht Roͤmiſch klinget. Diſe ſchwachheit einiger Teutſchen hat Ludewig freiherr von Hol- berg ſ. 130 fg. opusculorum latinorum zur ſchaue getragen, und ins laͤcherliche geſtellet. Diſer wurf von leuten dultet nichts, was in ihren Roͤmiſchen geſichts-punct nicht faͤllet. Auf erfolgetes ableiben des Lucians iſt hernach uns die oͤffentliche verkau- fung der elenden ſchriftſteller unbekannt geworden. Sollte ich ſagen eine auction derſelben anſtellen; ſo wuͤrde ich irren. Denn es heiſſet zu Mainz diſelben nach aufgeſteckter vergantungs-fane, verganten; ſintemal die beweglichen ſachen aufgeſtecket oder vergantet, die unbeweglichen hingegen verſteigert werden.
§. VI.
Auf die zwote gattung aber, ſehe ich nicht, wel- che der Jupiter im zorne aus Baſan herzuholen be- filet, und jeweilen unter die andren ſtecket, damit ſie den glaſern oder tiſchern wegen zerbeißung der fenſter-ramen ihren narungs-ſtand erhalten helfen, auch bei dem fuͤrwaͤrenden ſchauen aus dem fenſter achtung geben, daß, wenn etwa eine kaze ſich ver- laͤufet, oder ein ſchos-huͤndgen ſich verirret, ſie dem forſchenden eigentuͤmer die freundſchaftliche nach- richt, ſo fort davon erteilen koͤnnen. Eine wahre geſchichte!
§. VII.
Des groſen nuzens, den ſolche treu-fleiſige ar- beiter den papyr-machern wegen verbrauchender
fidibus,
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Erinnerung.
gattungen maͤnner, denen die Teutſche rechtsgelehr-
ſamkeit nicht einleuchtet; in betracht ihnen fuͤr allem
ekelt, was nicht Roͤmiſch klinget. Diſe ſchwachheit
einiger Teutſchen hat Ludewig freiherr von Hol-
berg ſ. 130 fg. opusculorum latinorum zur ſchaue
getragen, und ins laͤcherliche geſtellet. Diſer wurf
von leuten dultet nichts, was in ihren Roͤmiſchen
geſichts-punct nicht faͤllet. Auf erfolgetes ableiben
des Lucians iſt hernach uns die oͤffentliche verkau-
fung der elenden ſchriftſteller unbekannt geworden.
Sollte ich ſagen eine auction derſelben anſtellen; ſo
wuͤrde ich irren. Denn es heiſſet zu Mainz diſelben
nach aufgeſteckter vergantungs-fane, verganten;
ſintemal die beweglichen ſachen aufgeſtecket oder
vergantet, die unbeweglichen hingegen verſteigert
werden.
§. VI.
Auf die zwote gattung aber, ſehe ich nicht, wel-
che der Jupiter im zorne aus Baſan herzuholen be-
filet, und jeweilen unter die andren ſtecket, damit
ſie den glaſern oder tiſchern wegen zerbeißung der
fenſter-ramen ihren narungs-ſtand erhalten helfen,
auch bei dem fuͤrwaͤrenden ſchauen aus dem fenſter
achtung geben, daß, wenn etwa eine kaze ſich ver-
laͤufet, oder ein ſchos-huͤndgen ſich verirret, ſie dem
forſchenden eigentuͤmer die freundſchaftliche nach-
richt, ſo fort davon erteilen koͤnnen. Eine wahre
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beiter den papyr-machern wegen verbrauchender
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Estor, Johann Georg: Der Teutschen rechtsgelahrheit. Bd. 2. Marburg, 1758, S. 16. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/estor_rechtsgelehrsamkeit02_1758/20>, abgerufen am 24.11.2024.
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