Wie aber mit den chirographarien, als zei- tungs-geltern 13000 fl, an sattler für kutschen, an roß-händler, an fleischer, wein-händler, schuster, schneider, krämer etc. zu verhalten sey? wenn solche geklaget und die einweisung, mithin ein öffentliches pfand erlanget haben? wofern sie nicht ein erkleck- liches nachlassen, bleiben sie unten stehen.
§ 11
Gar öfters greifet der schuldener seiner schul- den-commission ein, verschenket auch wohl von den einkünften. Darwider hat jene fleisig zu wachen.
ENDE.
[Abbildung]
Zweiter nachtrag.
§ 10
Wie aber mit den chirographarien, als zei- tungs-geltern 13000 fl, an ſattler fuͤr kutſchen, an roß-haͤndler, an fleiſcher, wein-haͤndler, ſchuſter, ſchneider, kraͤmer ꝛc. zu verhalten ſey? wenn ſolche geklaget und die einweiſung, mithin ein oͤffentliches pfand erlanget haben? wofern ſie nicht ein erkleck- liches nachlaſſen, bleiben ſie unten ſtehen.
§ 11
Gar oͤfters greifet der ſchuldener ſeiner ſchul- den-commiſſion ein, verſchenket auch wohl von den einkuͤnften. Darwider hat jene fleiſig zu wachen.
ENDE.
[Abbildung]
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Zweiter nachtrag.
§ 10
Wie aber mit den chirographarien, als zei-
tungs-geltern 13000 fl, an ſattler fuͤr kutſchen, an
roß-haͤndler, an fleiſcher, wein-haͤndler, ſchuſter,
ſchneider, kraͤmer ꝛc. zu verhalten ſey? wenn ſolche
geklaget und die einweiſung, mithin ein oͤffentliches
pfand erlanget haben? wofern ſie nicht ein erkleck-
liches nachlaſſen, bleiben ſie unten ſtehen.
§ 11
Gar oͤfters greifet der ſchuldener ſeiner ſchul-
den-commiſſion ein, verſchenket auch wohl von
den einkuͤnften. Darwider hat jene fleiſig zu
wachen.
ENDE.
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Estor, Johann Georg: Der Teutschen rechtsgelahrheit. Bd. 2. Marburg, 1758, S. 1132. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/estor_rechtsgelehrsamkeit02_1758/1180>, abgerufen am 16.02.2025.
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