schlüssel aufs grab legen: wenn man eines ver- storbenen schulden nicht bezalen will.
Sechs und dreißigstes haubtstück von den büchern.
§ 1567
Die bücher werden von den buchen-rinden, worauf die Teutschen anfänglich geschrie- ben haben, also benennet. Sie gehören eben- falls zu den beweglichen sachen, iedoch können sie unter gewissen umständen die eigenschaft der unbe- weglichen dinge erhalten. Sie werden in alte und neue eingeteilet. Die alten waren meisten- teils auf pergament geschrieben, folglich weit köstli- cher als die neue, welche odentlicher weise aus pa- pyr bestehen. Das pergament wird aus kalb-oder schafs-häuten gemachet, und ist von der Attali- schen stadt Pergamum in klein Asien, also benen- net worden, alwo man es zu machen erfunden hat. Das beste findet man in Holland. Man teilet es in zartes oder jungfern pergament und ge- meines. Dises wird auf einer seiten rauch, auf der andern seite geglättet.
§ 1568
von den bü- chern der al- ten.
Die bücher der alten wurden entweder auf per- gament, oder auf papyr (chartas) geschriben. War deren gestalt fast viereckigt und vile blätter zusammen geleget und gehäftet, auch mit einem deckel versehen, so hatte man einen codex. Wur- de das pergament, oder die chartä länglicht zu- sammen geklebet und darauf gerollt, so war ein volumen da. Auf dem hisigen regirungs-archive finden sich schmale und sehr lange rollen, worauf die alten Kammer-rechnungen stehen. Daher
rüret
XXXVI haubtſtuͤck
ſchluͤſſel aufs grab legen: wenn man eines ver- ſtorbenen ſchulden nicht bezalen will.
Sechs und dreißigſtes haubtſtuͤck von den buͤchern.
§ 1567
Die buͤcher werden von den buchen-rinden, worauf die Teutſchen anfaͤnglich geſchrie- ben haben, alſo benennet. Sie gehoͤren eben- falls zu den beweglichen ſachen, iedoch koͤnnen ſie unter gewiſſen umſtaͤnden die eigenſchaft der unbe- weglichen dinge erhalten. Sie werden in alte und neue eingeteilet. Die alten waren meiſten- teils auf pergament geſchrieben, folglich weit koͤſtli- cher als die neue, welche odentlicher weiſe aus pa- pyr beſtehen. Das pergament wird aus kalb-oder ſchafs-haͤuten gemachet, und iſt von der Attali- ſchen ſtadt Pergamum in klein Aſien, alſo benen- net worden, alwo man es zu machen erfunden hat. Das beſte findet man in Holland. Man teilet es in zartes oder jungfern pergament und ge- meines. Diſes wird auf einer ſeiten rauch, auf der andern ſeite geglaͤttet.
§ 1568
von den buͤ- chern der al- ten.
Die buͤcher der alten wurden entweder auf per- gament, oder auf papyr (chartas) geſchriben. War deren geſtalt faſt viereckigt und vile blaͤtter zuſammen geleget und gehaͤftet, auch mit einem deckel verſehen, ſo hatte man einen codex. Wur- de das pergament, oder die chartaͤ laͤnglicht zu- ſammen geklebet und darauf gerollt, ſo war ein volumen da. Auf dem hiſigen regirungs-archive finden ſich ſchmale und ſehr lange rollen, worauf die alten Kammer-rechnungen ſtehen. Daher
ruͤret
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XXXVI haubtſtuͤck
ſchluͤſſel aufs grab legen: wenn man eines ver-
ſtorbenen ſchulden nicht bezalen will.
Sechs und dreißigſtes haubtſtuͤck
von den buͤchern.
§ 1567
Die buͤcher werden von den buchen-rinden,
worauf die Teutſchen anfaͤnglich geſchrie-
ben haben, alſo benennet. Sie gehoͤren eben-
falls zu den beweglichen ſachen, iedoch koͤnnen ſie
unter gewiſſen umſtaͤnden die eigenſchaft der unbe-
weglichen dinge erhalten. Sie werden in alte
und neue eingeteilet. Die alten waren meiſten-
teils auf pergament geſchrieben, folglich weit koͤſtli-
cher als die neue, welche odentlicher weiſe aus pa-
pyr beſtehen. Das pergament wird aus kalb-oder
ſchafs-haͤuten gemachet, und iſt von der Attali-
ſchen ſtadt Pergamum in klein Aſien, alſo benen-
net worden, alwo man es zu machen erfunden
hat. Das beſte findet man in Holland. Man
teilet es in zartes oder jungfern pergament und ge-
meines. Diſes wird auf einer ſeiten rauch, auf
der andern ſeite geglaͤttet.
§ 1568
Die buͤcher der alten wurden entweder auf per-
gament, oder auf papyr (chartas) geſchriben.
War deren geſtalt faſt viereckigt und vile blaͤtter
zuſammen geleget und gehaͤftet, auch mit einem
deckel verſehen, ſo hatte man einen codex. Wur-
de das pergament, oder die chartaͤ laͤnglicht zu-
ſammen geklebet und darauf gerollt, ſo war ein
volumen da. Auf dem hiſigen regirungs-archive
finden ſich ſchmale und ſehr lange rollen, worauf
die alten Kammer-rechnungen ſtehen. Daher
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Estor, Johann Georg: Bürgerliche rechtsgelehrsamkeit der Teutschen. Bd. 1. Marburg, 1757, S. 632. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/estor_rechtsgelehrsamkeit01_1757/644>, abgerufen am 25.11.2024.
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