Niemand, der sich in einem andern Staate zu Diensten oder Arbeit verpflichtet hat, soll ver- bunden seyn, diese Verpflichtung zu erfüllen, aus- genommen die Arbeiter an den Salzwerken, bei der Stadt Shawaneetown, doch auch dort nicht länger als ein Jahr; noch soll es dort länger erlaubt seyn, als bis zu dem Jahre 1825. Jede Uebertretung dieses Artikels hat gänzliche Befrei- ung von allen Obliegenheiten des Verpflichteten zur Folge.
Section 3.
Alle und jede Person, welche, in Kraft der frühern Gesetze des Territoriums von Illinois, Vergleiche zur Leistung von Dienstbarkeit einge- gangen haben, sollen verbunden seyn, dieselben zu erfüllen, und solche Neger und Mulatten, welche damals einregistrirt waren, sollen die Zeit ausdie- nen, welche das Gesetz bestimmt; doch sollen die Kinder, welche hinfort von diesen Negern oder Mulatten geboren werden, frei seyn, die männ- lichen nach dem 21sten, die weiblichen nach dem 18ten Jahre ihres Alters. Alle Kinder, welche von solchen zur Dienstbarkeit verbundenen Personen geboren werden, sollen durch den Secretair der Grafschaft in ein Register eingetragen werden, und zwar innerhalb 6 Monaten nach ihrer Geburt.
Section 2.
Niemand, der ſich in einem andern Staate zu Dienſten oder Arbeit verpflichtet hat, ſoll ver- bunden ſeyn, dieſe Verpflichtung zu erfuͤllen, aus- genommen die Arbeiter an den Salzwerken, bei der Stadt Shawaneetown, doch auch dort nicht laͤnger als ein Jahr; noch ſoll es dort laͤnger erlaubt ſeyn, als bis zu dem Jahre 1825. Jede Uebertretung dieſes Artikels hat gaͤnzliche Befrei- ung von allen Obliegenheiten des Verpflichteten zur Folge.
Section 3.
Alle und jede Perſon, welche, in Kraft der fruͤhern Geſetze des Territoriums von Illinois, Vergleiche zur Leiſtung von Dienſtbarkeit einge- gangen haben, ſollen verbunden ſeyn, dieſelben zu erfuͤllen, und ſolche Neger und Mulatten, welche damals einregiſtrirt waren, ſollen die Zeit ausdie- nen, welche das Geſetz beſtimmt; doch ſollen die Kinder, welche hinfort von dieſen Negern oder Mulatten geboren werden, frei ſeyn, die maͤnn- lichen nach dem 21ſten, die weiblichen nach dem 18ten Jahre ihres Alters. Alle Kinder, welche von ſolchen zur Dienſtbarkeit verbundenen Perſonen geboren werden, ſollen durch den Secretair der Grafſchaft in ein Regiſter eingetragen werden, und zwar innerhalb 6 Monaten nach ihrer Geburt.
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Section 2.
Niemand, der ſich in einem andern Staate
zu Dienſten oder Arbeit verpflichtet hat, ſoll ver-
bunden ſeyn, dieſe Verpflichtung zu erfuͤllen, aus-
genommen die Arbeiter an den Salzwerken, bei
der Stadt Shawaneetown, doch auch dort nicht
laͤnger als ein Jahr; noch ſoll es dort laͤnger
erlaubt ſeyn, als bis zu dem Jahre 1825. Jede
Uebertretung dieſes Artikels hat gaͤnzliche Befrei-
ung von allen Obliegenheiten des Verpflichteten
zur Folge.
Section 3.
Alle und jede Perſon, welche, in Kraft der
fruͤhern Geſetze des Territoriums von Illinois,
Vergleiche zur Leiſtung von Dienſtbarkeit einge-
gangen haben, ſollen verbunden ſeyn, dieſelben zu
erfuͤllen, und ſolche Neger und Mulatten, welche
damals einregiſtrirt waren, ſollen die Zeit ausdie-
nen, welche das Geſetz beſtimmt; doch ſollen die
Kinder, welche hinfort von dieſen Negern oder
Mulatten geboren werden, frei ſeyn, die maͤnn-
lichen nach dem 21ſten, die weiblichen nach dem
18ten Jahre ihres Alters. Alle Kinder, welche
von ſolchen zur Dienſtbarkeit verbundenen Perſonen
geboren werden, ſollen durch den Secretair der
Grafſchaft in ein Regiſter eingetragen werden, und
zwar innerhalb 6 Monaten nach ihrer Geburt.
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Ernst, Ferdinand: Bemerkungen auf einer Reise durch das Innere der vereinigten Staaten von Nord-Amerika im Jahre 1819. Hildesheim, 1820, S. 168. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ernst_nordamerika_1820/182>, abgerufen am 17.02.2025.
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