Ernst, Ferdinand: Bemerkungen auf einer Reise durch das Innere der vereinigten Staaten von Nord-Amerika im Jahre 1819. Hildesheim, 1820.Section 6. Der oberste Gerichtshof oder dessen Mehrheit Section 7. Alle Prozeßschriften oder andere Erlasse sol- Section 8. Die General-Versammlung soll in jeder Artikel V. Section 1. Die Kriegsmacht des Staats Illinois soll Section 6. Der oberſte Gerichtshof oder deſſen Mehrheit Section 7. Alle Prozeßſchriften oder andere Erlaſſe ſol- Section 8. Die General-Verſammlung ſoll in jeder Artikel V. Section 1. Die Kriegsmacht des Staats Illinois ſoll <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0179" n="165"/> <div n="3"> <head><hi rendition="#g">Section</hi> 6.</head><lb/> <p>Der oberſte Gerichtshof oder deſſen Mehrheit<lb/> ſollen, ſo wie die Kreisgerichte, ihre Secretaire er-<lb/> nennen.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head><hi rendition="#g">Section</hi> 7.</head><lb/> <p>Alle Prozeßſchriften oder andere Erlaſſe ſol-<lb/> len allezeit:<lb/><hi rendition="#et"><hi rendition="#g">Im Namen des Volks des Staats<lb/> Illinois</hi>;</hi><lb/> alle executiviſche Ausfertigungen:<lb/><hi rendition="#et"><hi rendition="#g">Im Namen und in Vollmacht des<lb/> Volks des Staats Illinois</hi></hi><lb/> beginnen und ſchließen:<lb/><hi rendition="#et"><hi rendition="#g">Wider den Frieden und die Wuͤrde<lb/> des Volks des Staats Illinois</hi>.</hi></p> </div><lb/> <div n="3"> <head><hi rendition="#g">Section</hi> 8.</head><lb/> <p>Die General-Verſammlung ſoll in jeder<lb/> Grafſchaft eine Anzahl Friedensrichter ernennen,<lb/> und das Geſetz ſoll deren Dienſtzeit, Macht und<lb/> Obliegenheit anordnen und beſtimmen. Ein auf<lb/> ſolche Weiſe ernannter Friedensrichter ſoll durch<lb/> den Gouverneur beſtellt werden.</p> </div> </div><lb/> <div n="2"> <head> <hi rendition="#b"> <hi rendition="#g">Artikel</hi> <hi rendition="#aq">V.</hi> </hi> </head><lb/> <div n="3"> <head><hi rendition="#g">Section</hi> 1.</head><lb/> <p>Die Kriegsmacht des Staats Illinois ſoll<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [165/0179]
Section 6.
Der oberſte Gerichtshof oder deſſen Mehrheit
ſollen, ſo wie die Kreisgerichte, ihre Secretaire er-
nennen.
Section 7.
Alle Prozeßſchriften oder andere Erlaſſe ſol-
len allezeit:
Im Namen des Volks des Staats
Illinois;
alle executiviſche Ausfertigungen:
Im Namen und in Vollmacht des
Volks des Staats Illinois
beginnen und ſchließen:
Wider den Frieden und die Wuͤrde
des Volks des Staats Illinois.
Section 8.
Die General-Verſammlung ſoll in jeder
Grafſchaft eine Anzahl Friedensrichter ernennen,
und das Geſetz ſoll deren Dienſtzeit, Macht und
Obliegenheit anordnen und beſtimmen. Ein auf
ſolche Weiſe ernannter Friedensrichter ſoll durch
den Gouverneur beſtellt werden.
Artikel V.
Section 1.
Die Kriegsmacht des Staats Illinois ſoll
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |