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Ernst, Ferdinand: Bemerkungen auf einer Reise durch das Innere der vereinigten Staaten von Nord-Amerika im Jahre 1819. Hildesheim, 1820.

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Jemand von der Wahl selbst, so wie von dem Recht
erwählt zu werden, auszuschließen, wenn er der
Bestechung, des Meineids, oder anderer entehren-
der Verbrechen überwiesen ist.

Section 31.

Im Jahre 1820, und nachher alle 5 Jahre,
soll eine Zählung der weißen Einwohner des Staats
Statt finden in der Art, wie es die Gesetze vorschreiben.

Section 32.

Alle Vorschläge über Erhebung einer Steuer
sollen in dem Hause der Volksvertreter beginnen,
sind jedoch der Abänderung oder Verwerfung un-
terworfen, so wie in allen andern Fällen.

Artikel III.
Section 1.

Mit der ausübenden Gewalt des Staats soll
ein Gouverneur bekleidet werden.

Section 2.

Die erste Wahl eines Gouverneurs soll be-
ginnen am ersten Donnerstage des nächsten Sep-
tembers, und soll an diesem und den folgenden
Tagen dauern; die folgende Wahl soll den ersten
Montag im August des Jahrs 1822 gehalten
werden. Alsdann soll alle 4 Jahre am ersten

Jemand von der Wahl ſelbſt, ſo wie von dem Recht
erwaͤhlt zu werden, auszuſchließen, wenn er der
Beſtechung, des Meineids, oder anderer entehren-
der Verbrechen uͤberwieſen iſt.

Section 31.

Im Jahre 1820, und nachher alle 5 Jahre,
ſoll eine Zaͤhlung der weißen Einwohner des Staats
Statt finden in der Art, wie es die Geſetze vorſchreiben.

Section 32.

Alle Vorſchlaͤge uͤber Erhebung einer Steuer
ſollen in dem Hauſe der Volksvertreter beginnen,
ſind jedoch der Abaͤnderung oder Verwerfung un-
terworfen, ſo wie in allen andern Faͤllen.

Artikel III.
Section 1.

Mit der ausuͤbenden Gewalt des Staats ſoll
ein Gouverneur bekleidet werden.

Section 2.

Die erſte Wahl eines Gouverneurs ſoll be-
ginnen am erſten Donnerstage des naͤchſten Sep-
tembers, und ſoll an dieſem und den folgenden
Tagen dauern; die folgende Wahl ſoll den erſten
Montag im Auguſt des Jahrs 1822 gehalten
werden. Alsdann ſoll alle 4 Jahre am erſten

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[154/0168] Jemand von der Wahl ſelbſt, ſo wie von dem Recht erwaͤhlt zu werden, auszuſchließen, wenn er der Beſtechung, des Meineids, oder anderer entehren- der Verbrechen uͤberwieſen iſt. Section 31. Im Jahre 1820, und nachher alle 5 Jahre, ſoll eine Zaͤhlung der weißen Einwohner des Staats Statt finden in der Art, wie es die Geſetze vorſchreiben. Section 32. Alle Vorſchlaͤge uͤber Erhebung einer Steuer ſollen in dem Hauſe der Volksvertreter beginnen, ſind jedoch der Abaͤnderung oder Verwerfung un- terworfen, ſo wie in allen andern Faͤllen. Artikel III. Section 1. Mit der ausuͤbenden Gewalt des Staats ſoll ein Gouverneur bekleidet werden. Section 2. Die erſte Wahl eines Gouverneurs ſoll be- ginnen am erſten Donnerstage des naͤchſten Sep- tembers, und ſoll an dieſem und den folgenden Tagen dauern; die folgende Wahl ſoll den erſten Montag im Auguſt des Jahrs 1822 gehalten werden. Alsdann ſoll alle 4 Jahre am erſten

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Zitationshilfe: Ernst, Ferdinand: Bemerkungen auf einer Reise durch das Innere der vereinigten Staaten von Nord-Amerika im Jahre 1819. Hildesheim, 1820, S. 154. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ernst_nordamerika_1820/168>, abgerufen am 24.11.2024.