gut Auslesen, die Ubrigen habe ich umb ein schlechtes Geld verkaufft. Der Bürgermei- ster hieß ihn wieder abführen, und wurde die Sache dem Stadt-Richter übergeben, da ihm denn nach der Zeit der Proceß gemacht wur- de, daß er drey Stunden am Pranger mit Ruthen in beyde Armen gebunden, stehen muste, und wurde hernach des Landes verwie- sen. Uber der Mittags-Mahlzeit, wurde von denen anwesenden Gästen hiervon unter- schiedlich discurrirt. Es gab aber Finnius den Ausschlag: Wer nicht in die rechte Kü- che gehen will, der mag ihm auch gefallen las- sen, wann er bey einen Sudler Krähen vor Rebhüner, und Katzen vor Haasen bekäme, zu dem sehe man manchmahl ein weniges Geld an, und geschehen hernach, durch dergleichen Licentz die grösten Ubelthaten, die dann nicht so leicht zu remediren stünden. Unter an- dern war ein Schwede, Karsten Sohn, der erzehlte, daß einsmahls ein Marckt-Schreyer Nahmens Latro, dem Könige alle Partiten welche die Landfahrer zu treiben pflegen, erzeh- let; vermeynende: die andern zu verschnei- den, und sich allein am Brete zu erhalten, al- leine es wurde den andern Tag darauff von Jhro Majest. dem Könige bald resolviret, diesem Latro das Reich zu verbiethen, und
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gut Ausleſen, die Ubrigen habe ich umb ein ſchlechtes Geld verkaufft. Der Buͤrgermei- ſter hieß ihn wieder abfuͤhren, und wurde die Sache dem Stadt-Richter uͤbergeben, da ihm denn nach der Zeit der Proceß gemacht wur- de, daß er drey Stunden am Pranger mit Ruthen in beyde Armen gebunden, ſtehen muſte, und wurde hernach des Landes verwie- ſen. Uber der Mittags-Mahlzeit, wurde von denen anweſenden Gaͤſten hiervon unter- ſchiedlich discurrirt. Es gab aber Finnius den Ausſchlag: Wer nicht in die rechte Kuͤ- che gehen will, der mag ihm auch gefallen laſ- ſen, wann er bey einen Sudler Kraͤhen vor Rebhuͤner, und Katzen vor Haaſen bekaͤme, zu dem ſehe man manchmahl ein weniges Geld an, und geſchehen hernach, durch dergleichen Licentz die groͤſten Ubelthaten, die dann nicht ſo leicht zu remediren ſtuͤnden. Unter an- dern war ein Schwede, Karſten Sohn, der erzehlte, daß einsmahls ein Marckt-Schreyer Nahmens Latro, dem Koͤnige alle Partiten welche die Landfahrer zu treiben pflegen, erzeh- let; vermeynende: die andern zu verſchnei- den, und ſich allein am Brete zu erhalten, al- leine es wurde den andern Tag darauff von Jhro Majeſt. dem Koͤnige bald reſolviret, dieſem Latro das Reich zu verbiethen, und
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gut Ausleſen, die Ubrigen habe ich umb ein
ſchlechtes Geld verkaufft. Der Buͤrgermei-
ſter hieß ihn wieder abfuͤhren, und wurde die
Sache dem Stadt-Richter uͤbergeben, da ihm
denn nach der Zeit der Proceß gemacht wur-
de, daß er drey Stunden am Pranger mit
Ruthen in beyde Armen gebunden, ſtehen
muſte, und wurde hernach des Landes verwie-
ſen. Uber der Mittags-Mahlzeit, wurde
von denen anweſenden Gaͤſten hiervon unter-
ſchiedlich discurrirt. Es gab aber Finnius
den Ausſchlag: Wer nicht in die rechte Kuͤ-
che gehen will, der mag ihm auch gefallen laſ-
ſen, wann er bey einen Sudler Kraͤhen vor
Rebhuͤner, und Katzen vor Haaſen bekaͤme,
zu dem ſehe man manchmahl ein weniges Geld
an, und geſchehen hernach, durch dergleichen
Licentz die groͤſten Ubelthaten, die dann nicht
ſo leicht zu remediren ſtuͤnden. Unter an-
dern war ein Schwede, Karſten Sohn, der
erzehlte, daß einsmahls ein Marckt-Schreyer
Nahmens Latro, dem Koͤnige alle Partiten
welche die Landfahrer zu treiben pflegen, erzeh-
let; vermeynende: die andern zu verſchnei-
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Das frühste nachzuweisende Werk: "Des getreuen Ec… [mehr]
Das frühste nachzuweisende Werk: "Des getreuen Eckharts Medicinischen Maul-Affens" von Johann Christoph Ettner von Eiteritz wurde 1694 veröffentlicht. Die verwendete Ausgabe von 1719 stellt eine überarbeitete Ausgabe der ersten Ausgabe dar. Da die Ausgabe von 1694 im Projektzeitraum nicht zur Verfügung stand, musste die Ausgabe von 1719 verwendet werden.
Ettner von Eiteritz, Johann Christoph: Des getreuen Eckarths Medicinischer Maul-Affe Oder der Entlarvte Marckt-Schreyer. [2. Aufl.]. Frankfurt (Main), 1719, S. 220. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/eiteritz_affe_1719/236>, abgerufen am 22.11.2024.
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