Die religiöse Erhebung der Ehe. Diese liegt in dem sakramentalen Charakter und der sakramentalen Gnade, die sie in Christus erlangt hat. Der Abschluß der Ehe ist ein Sakrament, und die Wirkung dessel- ben ist nicht bloß eine vorübergehende, son- dern es heiliget den Stand, in den man durch dasselbe eintritt, für die ganze Dauer der Ehe, es verleiht eine besondere Standes- gnade, die fortwirken soll, so lange die Pflich- ten des Standes bestehen. Diese Auffassung der Ehe ist ebenso ernst als tröstlich und erhebend. Es ist für gebrechliche Menschen nichts Leichtes, sich im Kampfe gegen das Böse und in der Erfüllung der Pflichten auf der Höhe zu erhalten, auf welcher Christus und die Kirche die Eheleute haben wollen. Aber es ist erhebend, seinen Stand im Reiche Gottes so hochgestellt zu sehen, es ist er- mutigend, in den Versuchungen des Lebens, bei der Erfüllung der Standespflichten an die besondere Standesgnade denken zu kön- nen. Freilich wird diese so wichtige und so wirksame Standesgnade von vielen christlichen Eheleuten allzuwenig gewürdiget. Aber wem es ernst ist mit seinem Glauben und seinen Pflichten, der wird sich dieser Gnade freuen,
Die religiöse Erhebung der Ehe. Diese liegt in dem sakramentalen Charakter und der sakramentalen Gnade, die sie in Christus erlangt hat. Der Abschluß der Ehe ist ein Sakrament, und die Wirkung dessel- ben ist nicht bloß eine vorübergehende, son- dern es heiliget den Stand, in den man durch dasselbe eintritt, für die ganze Dauer der Ehe, es verleiht eine besondere Standes- gnade, die fortwirken soll, so lange die Pflich- ten des Standes bestehen. Diese Auffassung der Ehe ist ebenso ernst als tröstlich und erhebend. Es ist für gebrechliche Menschen nichts Leichtes, sich im Kampfe gegen das Böse und in der Erfüllung der Pflichten auf der Höhe zu erhalten, auf welcher Christus und die Kirche die Eheleute haben wollen. Aber es ist erhebend, seinen Stand im Reiche Gottes so hochgestellt zu sehen, es ist er- mutigend, in den Versuchungen des Lebens, bei der Erfüllung der Standespflichten an die besondere Standesgnade denken zu kön- nen. Freilich wird diese so wichtige und so wirksame Standesgnade von vielen christlichen Eheleuten allzuwenig gewürdiget. Aber wem es ernst ist mit seinem Glauben und seinen Pflichten, der wird sich dieser Gnade freuen,
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Die religiöse Erhebung der Ehe.
Diese liegt in dem sakramentalen Charakter
und der sakramentalen Gnade, die sie in
Christus erlangt hat. Der Abschluß der Ehe
ist ein Sakrament, und die Wirkung dessel-
ben ist nicht bloß eine vorübergehende, son-
dern es heiliget den Stand, in den man
durch dasselbe eintritt, für die ganze Dauer
der Ehe, es verleiht eine besondere Standes-
gnade, die fortwirken soll, so lange die Pflich-
ten des Standes bestehen. Diese Auffassung
der Ehe ist ebenso ernst als tröstlich und
erhebend. Es ist für gebrechliche Menschen
nichts Leichtes, sich im Kampfe gegen das
Böse und in der Erfüllung der Pflichten auf
der Höhe zu erhalten, auf welcher Christus
und die Kirche die Eheleute haben wollen.
Aber es ist erhebend, seinen Stand im Reiche
Gottes so hochgestellt zu sehen, es ist er-
mutigend, in den Versuchungen des Lebens,
bei der Erfüllung der Standespflichten an
die besondere Standesgnade denken zu kön-
nen. Freilich wird diese so wichtige und so
wirksame Standesgnade von vielen christlichen
Eheleuten allzuwenig gewürdiget. Aber wem
es ernst ist mit seinem Glauben und seinen
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Egger, Augustinus: Der christliche Vater in der modernen Welt. Erbauungs- und Gebetbuch. Einsiedeln u. a., [1895], S. 77. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/egger_vater_1895/91>, abgerufen am 23.11.2024.
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