Gefahren dürfen Vater und Sohn auf Gott vertrauen. Wenn beide das Ihrige thun, so wird sich auch unter den schwierigsten Verhältnissen das Wort des hl. Apostels Johannes an die jungen Christen der ersten Zeit immer wieder aufs neue bewähren: "Meine Kindlein, Der in euch ist, ist stärker als der, der in der Welt ist." (I. Joh. 4, 4.)
("Andacht zur heiligen Familie" Nr. 1. Seite 442.)
36. Die Bürgerpflichten.
Der Mann ist nicht bloß Vater, sondern auch Christ und Bürger. Er hat darum neben seinen Pflichten gegen die Familie auch solche gegen die Kirche, die Gemeinde und den Staat. Von den Pflichten gegen die Kirche ist be- reits Erwähnung geschehen (Nr. 9), sie fallen auch mittelbar bei der ganzen religiösen Er- ziehung in Betracht; hier handelt es sich noch darum, die bürgerlichen kurz zu be- sprechen.
Die erste Pflicht des Mannes gegen Ge- meinde und Vaterland ist die treue Erfüll- ung seiner Vaterpflichten. Das ganze Volk gliedert sich in Gemeinden, diese bestehen aus Familien, und wenn alle Väter gut für
Gefahren dürfen Vater und Sohn auf Gott vertrauen. Wenn beide das Ihrige thun, so wird sich auch unter den schwierigsten Verhältnissen das Wort des hl. Apostels Johannes an die jungen Christen der ersten Zeit immer wieder aufs neue bewähren: „Meine Kindlein, Der in euch ist, ist stärker als der, der in der Welt ist.“ (I. Joh. 4, 4.)
(„Andacht zur heiligen Familie“ Nr. 1. Seite 442.)
36. Die Bürgerpflichten.
Der Mann ist nicht bloß Vater, sondern auch Christ und Bürger. Er hat darum neben seinen Pflichten gegen die Familie auch solche gegen die Kirche, die Gemeinde und den Staat. Von den Pflichten gegen die Kirche ist be- reits Erwähnung geschehen (Nr. 9), sie fallen auch mittelbar bei der ganzen religiösen Er- ziehung in Betracht; hier handelt es sich noch darum, die bürgerlichen kurz zu be- sprechen.
Die erste Pflicht des Mannes gegen Ge- meinde und Vaterland ist die treue Erfüll- ung seiner Vaterpflichten. Das ganze Volk gliedert sich in Gemeinden, diese bestehen aus Familien, und wenn alle Väter gut für
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Gefahren dürfen Vater und Sohn auf Gott
vertrauen. Wenn beide das Ihrige thun,
so wird sich auch unter den schwierigsten
Verhältnissen das Wort des hl. Apostels
Johannes an die jungen Christen der ersten
Zeit immer wieder aufs neue bewähren:
„Meine Kindlein, Der in euch ist, ist stärker
als der, der in der Welt ist.“ (I. Joh. 4, 4.)
(„Andacht zur heiligen Familie“ Nr. 1. Seite 442.)
36. Die Bürgerpflichten.
Der Mann ist nicht bloß Vater, sondern
auch Christ und Bürger. Er hat darum neben
seinen Pflichten gegen die Familie auch solche
gegen die Kirche, die Gemeinde und den Staat.
Von den Pflichten gegen die Kirche ist be-
reits Erwähnung geschehen (Nr. 9), sie fallen
auch mittelbar bei der ganzen religiösen Er-
ziehung in Betracht; hier handelt es sich
noch darum, die bürgerlichen kurz zu be-
sprechen.
Die erste Pflicht des Mannes gegen Ge-
meinde und Vaterland ist die treue Erfüll-
ung seiner Vaterpflichten. Das ganze Volk
gliedert sich in Gemeinden, diese bestehen
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Egger, Augustinus: Der christliche Vater in der modernen Welt. Erbauungs- und Gebetbuch. Einsiedeln u. a., [1895], S. 256. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/egger_vater_1895/270>, abgerufen am 22.12.2024.
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