anders zu behandeln als mutwillige Wild- fänge. Die Strafe soll nie im Zorne vollzogen werden. Sie wird in diesem Falle selten richtig abgemessen werden, und wird dafür um so siche- rer vom Kinde als Werk des unbeherrschten Zornes verstanden und empfunden und so ihren eigentlichen Zweck verfehlen. Am besten wir- ken die Strafen, wenn Vater und Mutter sie gemeinsam festsetzen und der Vater sie voll- zieht. Das verhütet manche Mißgriffe, er- höht den Respekt vor beiden gewaltig und befestigt das Bewußtsein, daß nichts übrig bleibt, als gehorchen und brav sein.
Wenn die Rute rechtzeitig und vernünf- tig, aber kräftig gehandhabt wird, so wird sie bald entbehrlich werden. Wenn bei Kindern von zehn bis zwölf Jahren noch derartige Strafen angewendet werden müssen, so ist das ein Zeichen, daß in der vorausgehenden Erziehung gefehlt worden ist.
Es ist Pflicht der Eltern, auch in diesen Jahren schon sorgfältig zu wachen, daß die Kinder durch nichts geärgert werden, weder durch Bilder und Bücher, die sie nichts angehen, noch durch Tischgespräche, bei denen man sich nicht in acht nimmt, noch durch Dienstboten, Gespielen u. s. w., denen zu
anders zu behandeln als mutwillige Wild- fänge. Die Strafe soll nie im Zorne vollzogen werden. Sie wird in diesem Falle selten richtig abgemessen werden, und wird dafür um so siche- rer vom Kinde als Werk des unbeherrschten Zornes verstanden und empfunden und so ihren eigentlichen Zweck verfehlen. Am besten wir- ken die Strafen, wenn Vater und Mutter sie gemeinsam festsetzen und der Vater sie voll- zieht. Das verhütet manche Mißgriffe, er- höht den Respekt vor beiden gewaltig und befestigt das Bewußtsein, daß nichts übrig bleibt, als gehorchen und brav sein.
Wenn die Rute rechtzeitig und vernünf- tig, aber kräftig gehandhabt wird, so wird sie bald entbehrlich werden. Wenn bei Kindern von zehn bis zwölf Jahren noch derartige Strafen angewendet werden müssen, so ist das ein Zeichen, daß in der vorausgehenden Erziehung gefehlt worden ist.
Es ist Pflicht der Eltern, auch in diesen Jahren schon sorgfältig zu wachen, daß die Kinder durch nichts geärgert werden, weder durch Bilder und Bücher, die sie nichts angehen, noch durch Tischgespräche, bei denen man sich nicht in acht nimmt, noch durch Dienstboten, Gespielen u. s. w., denen zu
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anders zu behandeln als mutwillige Wild-
fänge. Die Strafe soll nie im Zorne vollzogen
werden. Sie wird in diesem Falle selten richtig
abgemessen werden, und wird dafür um so siche-
rer vom Kinde als Werk des unbeherrschten
Zornes verstanden und empfunden und so ihren
eigentlichen Zweck verfehlen. Am besten wir-
ken die Strafen, wenn Vater und Mutter sie
gemeinsam festsetzen und der Vater sie voll-
zieht. Das verhütet manche Mißgriffe, er-
höht den Respekt vor beiden gewaltig und
befestigt das Bewußtsein, daß nichts übrig
bleibt, als gehorchen und brav sein.
Wenn die Rute rechtzeitig und vernünf-
tig, aber kräftig gehandhabt wird, so wird sie
bald entbehrlich werden. Wenn bei Kindern
von zehn bis zwölf Jahren noch derartige
Strafen angewendet werden müssen, so ist
das ein Zeichen, daß in der vorausgehenden
Erziehung gefehlt worden ist.
Es ist Pflicht der Eltern, auch in diesen
Jahren schon sorgfältig zu wachen, daß die
Kinder durch nichts geärgert werden,
weder durch Bilder und Bücher, die sie nichts
angehen, noch durch Tischgespräche, bei denen
man sich nicht in acht nimmt, noch durch
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Egger, Augustinus: Der christliche Vater in der modernen Welt. Erbauungs- und Gebetbuch. Einsiedeln u. a., [1895], S. 128. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/egger_vater_1895/142>, abgerufen am 28.11.2024.
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