Ist das Kind ungehorsam, so mag es für einmal mit einer Zurechtweisung abgehen. Im Wiederholungsfalle muß Züchtigung erfolgen. Nicht immer kann man diese schon Strafe nennen, weil das Kind vielleicht noch nicht schuldbar ist. Aber dem Zwecke der sittlichen Erziehung dient die Züchtigung doch. Diese hat ja selbst bei der Dressur der Tiere ihre Wirkung, um so mehr bei dem Kinde mit seinem aufdämmernden Geistes- leben. Die Züchtigung sei eine stufenweise, Alleinlassen, Entziehung eines kleinen Ver- gnügens, dann eines größeren. Mit be- schämenden Strafen sei man sparsam und vorsichtig, sonst schwächen sie leicht das Ehr- gefühl. Das letzte Auskunftmittel ist die Rute, niemals wende man Ohrfeigen und ähn- liche die Gesundheit gefährdende Mittel an. Gewisse angeborne Verkehrtheiten, z. B. der Starrsinn, können oft auf anderem Wege als mit der Rute gar nicht geheilt werden. Auch das Ableugnen eines Fehlers, alle Lügen überhaupt sollen unnachsichtlich mit der Rute gestraft werden.
Beim Strafen sind auch die natürlichen Eigenschaften der Kinder zu berücksichtigen. Schwächliche Kinder, furchtsame Mädchen sind
Ist das Kind ungehorsam, so mag es für einmal mit einer Zurechtweisung abgehen. Im Wiederholungsfalle muß Züchtigung erfolgen. Nicht immer kann man diese schon Strafe nennen, weil das Kind vielleicht noch nicht schuldbar ist. Aber dem Zwecke der sittlichen Erziehung dient die Züchtigung doch. Diese hat ja selbst bei der Dressur der Tiere ihre Wirkung, um so mehr bei dem Kinde mit seinem aufdämmernden Geistes- leben. Die Züchtigung sei eine stufenweise, Alleinlassen, Entziehung eines kleinen Ver- gnügens, dann eines größeren. Mit be- schämenden Strafen sei man sparsam und vorsichtig, sonst schwächen sie leicht das Ehr- gefühl. Das letzte Auskunftmittel ist die Rute, niemals wende man Ohrfeigen und ähn- liche die Gesundheit gefährdende Mittel an. Gewisse angeborne Verkehrtheiten, z. B. der Starrsinn, können oft auf anderem Wege als mit der Rute gar nicht geheilt werden. Auch das Ableugnen eines Fehlers, alle Lügen überhaupt sollen unnachsichtlich mit der Rute gestraft werden.
Beim Strafen sind auch die natürlichen Eigenschaften der Kinder zu berücksichtigen. Schwächliche Kinder, furchtsame Mädchen sind
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Ist das Kind ungehorsam, so mag es
für einmal mit einer Zurechtweisung abgehen.
Im Wiederholungsfalle muß Züchtigung
erfolgen. Nicht immer kann man diese schon
Strafe nennen, weil das Kind vielleicht noch
nicht schuldbar ist. Aber dem Zwecke der
sittlichen Erziehung dient die Züchtigung
doch. Diese hat ja selbst bei der Dressur der
Tiere ihre Wirkung, um so mehr bei dem
Kinde mit seinem aufdämmernden Geistes-
leben. Die Züchtigung sei eine stufenweise,
Alleinlassen, Entziehung eines kleinen Ver-
gnügens, dann eines größeren. Mit be-
schämenden Strafen sei man sparsam und
vorsichtig, sonst schwächen sie leicht das Ehr-
gefühl. Das letzte Auskunftmittel ist die Rute,
niemals wende man Ohrfeigen und ähn-
liche die Gesundheit gefährdende Mittel an.
Gewisse angeborne Verkehrtheiten, z. B. der
Starrsinn, können oft auf anderem Wege
als mit der Rute gar nicht geheilt werden.
Auch das Ableugnen eines Fehlers, alle Lügen
überhaupt sollen unnachsichtlich mit der Rute
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Beim Strafen sind auch die natürlichen
Eigenschaften der Kinder zu berücksichtigen.
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Egger, Augustinus: Der christliche Vater in der modernen Welt. Erbauungs- und Gebetbuch. Einsiedeln u. a., [1895], S. 127. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/egger_vater_1895/141>, abgerufen am 28.11.2024.
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