Eckarth, Friedrich: Chronica Oder Historische Beschreibung Des Dorffes Herwigsdorff. 1737.Seit der Zeit nun, und also bey 160 Jahren ist das Dorff beständig E. E. Rathe der Stadt Zittau zuständig gewesen. Und weil das Ober- und Mittel-Dorff, (worzu die Scheibe gehöret,) zweyerley Gerichte hat, als soll in beyden der Richter, so viel man von ihnen erfahren, gedacht werden. In Ober-Herwigsdorff haben vor diesen die Väter von Oybin, einen sonderbaren Richter pflegen zu setzen, den Bauern für gemeine Hader-Sachen, auch Dinge zu hegen, hat aber nicht Macht Bier zu schencken gehabt, denn allein bey Hochzeiten, und in Dingen, dieweil es nicht ein erblich Gericht gewesen ist, sondern nur allein aus Vergünstigung. Anitzo aber hat der Richter freye Macht, Zittauisch Bier zu verschencken, bey Verlobungen und Hochzeiten müssen von denen Verlöbniß- und Hochzeit-Gästen gewisse Versammlungen und Bier-Züge gehalten, auch die Gevatter-Essen in Kretschen, oder des Richters Behausungen gegeben werden, dergleichen auch in Kretschen des Mittel-Herwigsdorff muß observiret werden. In der Schöppen-Lade wird noch ein altes Schöppen-Buch verwahret, welches Anno 1523. angefangen worden, und dessen Titul also lautet: Nach Christi unsers lieben HErrn Geburth MD und ym XXIII. Jore, haben wir Brüder und gantze Sammlung vom Obin diß kegenwärtige Buch lossen machen, und überantworth der Gemeine in Ober-Herwigsdorf, uf das man irthum zu vermeyden und menschlicher Vergessenheit zu Hülffe dareyn machte, So was vonnöthen zu weiterer Sicherheit und ewigen Gedächtniß voorzeichen. Derhalben Seit der Zeit nun, und also bey 160 Jahren ist das Dorff beständig E. E. Rathe der Stadt Zittau zuständig gewesen. Und weil das Ober- und Mittel-Dorff, (worzu die Scheibe gehöret,) zweyerley Gerichte hat, als soll in beyden der Richter, so viel man von ihnen erfahren, gedacht werden. In Ober-Herwigsdorff haben vor diesen die Väter von Oybin, einen sonderbaren Richter pflegen zu setzen, den Bauern für gemeine Hader-Sachen, auch Dinge zu hegen, hat aber nicht Macht Bier zu schencken gehabt, denn allein bey Hochzeiten, und in Dingen, dieweil es nicht ein erblich Gericht gewesen ist, sondern nur allein aus Vergünstigung. Anitzo aber hat der Richter freye Macht, Zittauisch Bier zu verschencken, bey Verlobungen und Hochzeiten müssen von denen Verlöbniß- und Hochzeit-Gästen gewisse Versammlungen und Bier-Züge gehalten, auch die Gevatter-Essen in Kretschen, oder des Richters Behausungen gegeben werden, dergleichen auch in Kretschen des Mittel-Herwigsdorff muß observiret werden. In der Schöppen-Lade wird noch ein altes Schöppen-Buch verwahret, welches Anno 1523. angefangen worden, und dessen Titul also lautet: Nach Christi unsers lieben HErrn Geburth MD und ym XXIII. Jore, haben wir Brüder und gantze Sammlung vom Obin diß kegenwärtige Buch lossen machen, und überantworth der Gemeine in Ober-Herwigsdorf, uf das man irthum zu vermeyden und menschlicher Vergessenheit zu Hülffe dareyn machte, So was vonnöthen zu weiterer Sicherheit und ewigen Gedächtniß voorzeichen. Derhalben <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0018" n="14"/> <p>Seit der Zeit nun, und also bey 160 Jahren ist das Dorff beständig E. E. Rathe der Stadt Zittau zuständig gewesen.</p> <p>Und weil das Ober- und Mittel-Dorff, (worzu die Scheibe gehöret,) zweyerley Gerichte hat, als soll in beyden der Richter, so viel man von ihnen erfahren, gedacht werden.</p> <p>In Ober-Herwigsdorff haben vor diesen die Väter von Oybin, einen sonderbaren Richter pflegen zu setzen, den Bauern für gemeine Hader-Sachen, auch Dinge zu hegen, hat aber nicht Macht Bier zu schencken gehabt, denn allein bey Hochzeiten, und in Dingen, dieweil es nicht ein erblich Gericht gewesen ist, sondern nur allein aus Vergünstigung. Anitzo aber hat der Richter freye Macht, Zittauisch Bier zu verschencken, bey Verlobungen und Hochzeiten müssen von denen Verlöbniß- und Hochzeit-Gästen gewisse Versammlungen und Bier-Züge gehalten, auch die Gevatter-Essen in Kretschen, oder des Richters Behausungen gegeben werden, dergleichen auch in Kretschen des Mittel-Herwigsdorff muß observiret werden. In der Schöppen-Lade wird noch ein altes Schöppen-Buch verwahret, welches Anno 1523. angefangen worden, und dessen Titul also lautet:</p> <quote> <hi rendition="#fr">Nach Christi unsers lieben HErrn Geburth <hi rendition="#aq">MD</hi> und ym <hi rendition="#aq">XXIII.</hi> Jore, haben wir Brüder und gantze Sammlung vom Obin diß kegenwärtige Buch lossen machen, und überantworth der Gemeine in Ober-Herwigsdorf, uf das man irthum zu vermeyden und menschlicher Vergessenheit zu Hülffe dareyn machte, So was vonnöthen zu weiterer Sicherheit und ewigen Gedächtniß voorzeichen. Derhalben </hi> </quote> </div> </div> </body> </text> </TEI> [14/0018]
Seit der Zeit nun, und also bey 160 Jahren ist das Dorff beständig E. E. Rathe der Stadt Zittau zuständig gewesen.
Und weil das Ober- und Mittel-Dorff, (worzu die Scheibe gehöret,) zweyerley Gerichte hat, als soll in beyden der Richter, so viel man von ihnen erfahren, gedacht werden.
In Ober-Herwigsdorff haben vor diesen die Väter von Oybin, einen sonderbaren Richter pflegen zu setzen, den Bauern für gemeine Hader-Sachen, auch Dinge zu hegen, hat aber nicht Macht Bier zu schencken gehabt, denn allein bey Hochzeiten, und in Dingen, dieweil es nicht ein erblich Gericht gewesen ist, sondern nur allein aus Vergünstigung. Anitzo aber hat der Richter freye Macht, Zittauisch Bier zu verschencken, bey Verlobungen und Hochzeiten müssen von denen Verlöbniß- und Hochzeit-Gästen gewisse Versammlungen und Bier-Züge gehalten, auch die Gevatter-Essen in Kretschen, oder des Richters Behausungen gegeben werden, dergleichen auch in Kretschen des Mittel-Herwigsdorff muß observiret werden. In der Schöppen-Lade wird noch ein altes Schöppen-Buch verwahret, welches Anno 1523. angefangen worden, und dessen Titul also lautet:
Nach Christi unsers lieben HErrn Geburth MD und ym XXIII. Jore, haben wir Brüder und gantze Sammlung vom Obin diß kegenwärtige Buch lossen machen, und überantworth der Gemeine in Ober-Herwigsdorf, uf das man irthum zu vermeyden und menschlicher Vergessenheit zu Hülffe dareyn machte, So was vonnöthen zu weiterer Sicherheit und ewigen Gedächtniß voorzeichen. Derhalben
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDie vorliegende Chronica Oder Historische Beschre… [mehr] Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax.
(2012-11-21T13:03:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2012-11-21T13:03:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat.
(2012-11-21T13:03:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |