Ebers, Georg: Eine Aegyptische Königstochter. Bd. 3. Stuttgart, 1864.Der König hatte sich in wenigen Monaten sehr ver- Nur in der Trunkenheit, einem Zustande, der bei ihm Vor seinen Weibern zeigte er nach wie vor Wider- *) Siehe II. Theil Anmerk. 22.
Der König hatte ſich in wenigen Monaten ſehr ver- Nur in der Trunkenheit, einem Zuſtande, der bei ihm Vor ſeinen Weibern zeigte er nach wie vor Wider- *) Siehe II. Theil Anmerk. 22.
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Der König hatte ſich in wenigen Monaten ſehr ver-
ändert. Seine ſonſt nicht unedel geformten, bleichen Züge
waren jetzt vom übermäßigen Genuß des Weins unſchön
und roth geworden. Seine dunklen Augen hatten zwar
die alte Glut behalten, brannten aber in einem unreineren
Feuer, als früher. Sein ſonſt ſo üppiges, rabenſchwarzes
Haar umwallte jetzt, grau und wüſt, ſein Haupt und Kinn,
während das triumphirend ſtolze Lächeln, welches ſonſt
ſeine Züge verſchönte, einem Ausdrucke verachtungsvollen
Ueberdruſſes und herber Strenge gewichen war.
Nur in der Trunkenheit, einem Zuſtande, der bei ihm
längſt aufgehört hatte, etwas Ungewöhnliches zu ſein, hörte
man ihn lachen; dann aber wiehernd und maßlos.
Vor ſeinen Weibern zeigte er nach wie vor Wider-
willen, und ließ den Harem, ſelbſt als er nach Aegypten
aufbrach, in Suſa zurück, während all’ ſeine Großen ihre
Lieblingsfrauen und Kebsweiber mit ſich führten *). Trotz-
dem hatte ſich Niemand über Ungerechtigkeit von ſeiner
Seite zu beklagen; vielmehr drang er, nachdrücklicher als
je, auf ſtrenge Vollziehung des Rechts; zeigte ſich aber,
wenn er einen Mißbrauch entdeckt hatte, unerbittlich und
verhängte Strafen der grauſamſten Art. Als ihm z. B.
hinterbracht worden war, ein Richter Namens Siſamnes
habe für Geld ein falſches Urtheil geſprochen, ließ er dem
Unglücklichen die Haut abziehen und den Richterſtuhl
mit derſelben beſchlagen; darauf ernannte er den
Sohn des Geſtraften zum Richter an des Vaters
Stelle und zwang denſelben, jenen entſetzlichen Stuhl
einzunehmen 92). Außerdem zeigte er ſich als Kriegs-
herr unermüdlich thätig und leitete die Uebungen der
*) Siehe II. Theil Anmerk. 22.
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