der Gesellschaft und nicht einzelnen Unternehmern gegenüber. Es ist alsdann jene natürliche Billigkeit oder, mit andern Worten, ein geringstes Maass von Kostenaufwand, was, wenn es in allen Verrichtungen verallgemeinert gedacht wird, der ganzen Gesell- schaft und mithin auch denen zu Gute kommt, die eben nur die natürlichen Productionskosten in gerechter Weise empfangen. Die Sorge für Wissen und Gesundheit muss auf dem kürzesten und sparsamsten Wege vorgehen, grade wie die Befriedigung jedes andern Bedarfs, und deswegen ist die Einreihung der weib- lichen Kräfte ein volkswirthschaftlicher Vortheil und würde dies im höchsten Maasse eben dort sein, wo die natürlichen Er- sparungen an sonst müssig bleibender Arbeitskraft Allen und Jedem zustattenkommen. Letzteres ist aber in den selbständig ausgeübten wissenschaftlichen Berufszweigen noch am meisten der Fall. Die zweckmässige Vermehrung der höheren Unterrichts- kräfte und des dem Preise nach in gehörigem Maasse benutz- baren ärztlichen Beistandes ist ein Erforderniss, welches schon an sich selbst die Einführung der Frauenthätigkeit in die höheren Gebiete rechtfertigen würde. Es sind jedoch in erster Linie die- jenigen Gründe geltend zu machen, die mit Stellung und Rolle des weiblichen Geschlechts in unmittelbarer Beziehung stehen.
2. Befähigungsfrage.
Von denjenigen gelehrten Berufsarten, die gegenwärtig auf Universitätsstudium beruhen, sind für die Frauen zunächst zwei volle Drittel in Anspruch zu nehmen. Scheidet man nämlich das juristische Fach vorläufig noch aus, so bleiben von den üblichen vier Facultäten, da die Theologie nicht als Wissenschaft, sondern nur als Glaubenschaft und mithin aus dem modernen Gesichts- punkt für Null zu rechnen ist, am allerwenigsten aber bei vor- wärts strebenden Frauen die Verirrung in das Priesterthum er- träglich wäre, - so bleiben also von den drei zurechnungsfähigen Facultäten die medicinische und die sogenannte philosophische, aber hiemit eben auch zwei Drittel des gelehrten Berufswesens verfügbar. Jene philosophisch genannte Facultät hat praktisch nur die Bedeutung, Lehrer für die Gymnasien und Realschulen auszubilden, und alles Uebrige an ihr ist thatsächlich ein für die gesellschaftlichen Functionen bedeutungsloses Anhängsel. Es er- geben sich hienach der ärztliche und der höhere Lehrerberuf als
der Gesellschaft und nicht einzelnen Unternehmern gegenüber. Es ist alsdann jene natürliche Billigkeit oder, mit andern Worten, ein geringstes Maass von Kostenaufwand, was, wenn es in allen Verrichtungen verallgemeinert gedacht wird, der ganzen Gesell- schaft und mithin auch denen zu Gute kommt, die eben nur die natürlichen Productionskosten in gerechter Weise empfangen. Die Sorge für Wissen und Gesundheit muss auf dem kürzesten und sparsamsten Wege vorgehen, grade wie die Befriedigung jedes andern Bedarfs, und deswegen ist die Einreihung der weib- lichen Kräfte ein volkswirthschaftlicher Vortheil und würde dies im höchsten Maasse eben dort sein, wo die natürlichen Er- sparungen an sonst müssig bleibender Arbeitskraft Allen und Jedem zustattenkommen. Letzteres ist aber in den selbständig ausgeübten wissenschaftlichen Berufszweigen noch am meisten der Fall. Die zweckmässige Vermehrung der höheren Unterrichts- kräfte und des dem Preise nach in gehörigem Maasse benutz- baren ärztlichen Beistandes ist ein Erforderniss, welches schon an sich selbst die Einführung der Frauenthätigkeit in die höheren Gebiete rechtfertigen würde. Es sind jedoch in erster Linie die- jenigen Gründe geltend zu machen, die mit Stellung und Rolle des weiblichen Geschlechts in unmittelbarer Beziehung stehen.
2. Befähigungsfrage.
Von denjenigen gelehrten Berufsarten, die gegenwärtig auf Universitätsstudium beruhen, sind für die Frauen zunächst zwei volle Drittel in Anspruch zu nehmen. Scheidet man nämlich das juristische Fach vorläufig noch aus, so bleiben von den üblichen vier Facultäten, da die Theologie nicht als Wissenschaft, sondern nur als Glaubenschaft und mithin aus dem modernen Gesichts- punkt für Null zu rechnen ist, am allerwenigsten aber bei vor- wärts strebenden Frauen die Verirrung in das Priesterthum er- träglich wäre, – so bleiben also von den drei zurechnungsfähigen Facultäten die medicinische und die sogenannte philosophische, aber hiemit eben auch zwei Drittel des gelehrten Berufswesens verfügbar. Jene philosophisch genannte Facultät hat praktisch nur die Bedeutung, Lehrer für die Gymnasien und Realschulen auszubilden, und alles Uebrige an ihr ist thatsächlich ein für die gesellschaftlichen Functionen bedeutungsloses Anhängsel. Es er- geben sich hienach der ärztliche und der höhere Lehrerberuf als
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[4/0013]
der Gesellschaft und nicht einzelnen Unternehmern gegenüber.
Es ist alsdann jene natürliche Billigkeit oder, mit andern Worten,
ein geringstes Maass von Kostenaufwand, was, wenn es in allen
Verrichtungen verallgemeinert gedacht wird, der ganzen Gesell-
schaft und mithin auch denen zu Gute kommt, die eben nur die
natürlichen Productionskosten in gerechter Weise empfangen.
Die Sorge für Wissen und Gesundheit muss auf dem kürzesten
und sparsamsten Wege vorgehen, grade wie die Befriedigung
jedes andern Bedarfs, und deswegen ist die Einreihung der weib-
lichen Kräfte ein volkswirthschaftlicher Vortheil und würde dies
im höchsten Maasse eben dort sein, wo die natürlichen Er-
sparungen an sonst müssig bleibender Arbeitskraft Allen und
Jedem zustattenkommen. Letzteres ist aber in den selbständig
ausgeübten wissenschaftlichen Berufszweigen noch am meisten
der Fall. Die zweckmässige Vermehrung der höheren Unterrichts-
kräfte und des dem Preise nach in gehörigem Maasse benutz-
baren ärztlichen Beistandes ist ein Erforderniss, welches schon
an sich selbst die Einführung der Frauenthätigkeit in die höheren
Gebiete rechtfertigen würde. Es sind jedoch in erster Linie die-
jenigen Gründe geltend zu machen, die mit Stellung und Rolle
des weiblichen Geschlechts in unmittelbarer Beziehung stehen.
2. Befähigungsfrage.
Von denjenigen gelehrten Berufsarten, die gegenwärtig auf
Universitätsstudium beruhen, sind für die Frauen zunächst zwei
volle Drittel in Anspruch zu nehmen. Scheidet man nämlich das
juristische Fach vorläufig noch aus, so bleiben von den üblichen
vier Facultäten, da die Theologie nicht als Wissenschaft, sondern
nur als Glaubenschaft und mithin aus dem modernen Gesichts-
punkt für Null zu rechnen ist, am allerwenigsten aber bei vor-
wärts strebenden Frauen die Verirrung in das Priesterthum er-
träglich wäre, – so bleiben also von den drei zurechnungsfähigen
Facultäten die medicinische und die sogenannte philosophische,
aber hiemit eben auch zwei Drittel des gelehrten Berufswesens
verfügbar. Jene philosophisch genannte Facultät hat praktisch
nur die Bedeutung, Lehrer für die Gymnasien und Realschulen
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
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Projekt: Texte zur Frauenfrage um 1900 Gießen/Kassel: Bereitstellung der Texttranskription.
(2013-06-13T16:46:57Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Thomas Gloning, Melanie Henß, Hannah Glaum: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-06-13T16:46:57Z)
Internet Archive: Bereitstellung der Bilddigitalisate.
(2013-06-13T16:46:57Z)
Dühring, Eugen: Der Weg zur höheren Berufsbildung der Frauen und die Lehrweise der Universitäten. 2. Aufl. Leipzig, 1885, S. 4. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/duehring_berufsbildung_1885/13>, abgerufen am 22.07.2024.
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