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Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846.

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Polizeiliche Ehescheidung.

Gleichzeitig aber mit dieser Bescheidung Pauls traf
auch ein Schreiben an die Polizeibehörde ein, wonach
diese angewiesen wurde, Pauls Gattin und Kinder, wel¬
chen von der Gemeinde die Aufnahme versagt worden
sei, sofort nach ihrer Heimath zu verweisen. Vielleicht
hatten die harten Worte in Pauls Beschwerde diese schnelle
Maßnahme hervorgerufen, -- wenigstens meinte der Po¬
lizeibeamte, der den Befehl an Paul überbrachte, daß es
wohl anders ausgefallen wäre, wenn Paul, statt sich zu
beschweren, bittend eingekommen wäre. Selbst Konrad
war von dieser Wendung überrascht. Da er von Natur
nicht boshaft war, hatte er an einen solchen Ausgang
nicht gedacht. Seine Absicht war vielmehr einzig die ge¬
wesen, Paul seine Macht fühlen zu lassen und ihm eine
Art Ergebenheit abzuzwingen. Paul empfing die Nach¬
richt stumm und schweigend. Er ließ Theresen nur ihre
nöthigsten Sachen ordnen, und geleitete sie und die Kin¬
der noch bis zur Grenze.


So waren also die beiden Eheleute durch einen poli¬
zeilichen Machtspruch geschieden. Paul blieb zurück, in

Polizeiliche Eheſcheidung.

Gleichzeitig aber mit dieſer Beſcheidung Pauls traf
auch ein Schreiben an die Polizeibehoͤrde ein, wonach
dieſe angewieſen wurde, Pauls Gattin und Kinder, wel¬
chen von der Gemeinde die Aufnahme verſagt worden
ſei, ſofort nach ihrer Heimath zu verweiſen. Vielleicht
hatten die harten Worte in Pauls Beſchwerde dieſe ſchnelle
Maßnahme hervorgerufen, — wenigſtens meinte der Po¬
lizeibeamte, der den Befehl an Paul uͤberbrachte, daß es
wohl anders ausgefallen waͤre, wenn Paul, ſtatt ſich zu
beſchweren, bittend eingekommen waͤre. Selbſt Konrad
war von dieſer Wendung uͤberraſcht. Da er von Natur
nicht boshaft war, hatte er an einen ſolchen Ausgang
nicht gedacht. Seine Abſicht war vielmehr einzig die ge¬
weſen, Paul ſeine Macht fuͤhlen zu laſſen und ihm eine
Art Ergebenheit abzuzwingen. Paul empfing die Nach¬
richt ſtumm und ſchweigend. Er ließ Thereſen nur ihre
noͤthigſten Sachen ordnen, und geleitete ſie und die Kin¬
der noch bis zur Grenze.


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[60/0074] Polizeiliche Eheſcheidung. Gleichzeitig aber mit dieſer Beſcheidung Pauls traf auch ein Schreiben an die Polizeibehoͤrde ein, wonach dieſe angewieſen wurde, Pauls Gattin und Kinder, wel¬ chen von der Gemeinde die Aufnahme verſagt worden ſei, ſofort nach ihrer Heimath zu verweiſen. Vielleicht hatten die harten Worte in Pauls Beſchwerde dieſe ſchnelle Maßnahme hervorgerufen, — wenigſtens meinte der Po¬ lizeibeamte, der den Befehl an Paul uͤberbrachte, daß es wohl anders ausgefallen waͤre, wenn Paul, ſtatt ſich zu beſchweren, bittend eingekommen waͤre. Selbſt Konrad war von dieſer Wendung uͤberraſcht. Da er von Natur nicht boshaft war, hatte er an einen ſolchen Ausgang nicht gedacht. Seine Abſicht war vielmehr einzig die ge¬ weſen, Paul ſeine Macht fuͤhlen zu laſſen und ihm eine Art Ergebenheit abzuzwingen. Paul empfing die Nach¬ richt ſtumm und ſchweigend. Er ließ Thereſen nur ihre noͤthigſten Sachen ordnen, und geleitete ſie und die Kin¬ der noch bis zur Grenze. So waren alſo die beiden Eheleute durch einen poli¬ zeilichen Machtſpruch geſchieden. Paul blieb zuruͤck, in

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Zitationshilfe: Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846, S. 60. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dronke_polizeigeschichten_1846/74>, abgerufen am 23.11.2024.