Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846.Polizeiliche Ehescheidung. Eine polizeiliche Ausweisung hat viel für sich. Es Als Paul die polizeiliche Ausweisung aus Stadt und Polizeiliche Eheſcheidung. Eine polizeiliche Ausweiſung hat viel fuͤr ſich. Es Als Paul die polizeiliche Ausweiſung aus Stadt und <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0068" n="54"/> <fw place="top" type="header">Polizeiliche Eheſcheidung.<lb/></fw> <p>Eine polizeiliche Ausweiſung hat viel fuͤr ſich. Es<lb/> bedarf dazu weder eines richterlichen Erkenntniſſes, noch<lb/> einer geſetzlichen Vorlage, und doch erreicht man ſeinen<lb/> Zweck zuweilen vollſtaͤndiger, als durch eine voruͤbergehende<lb/> Haft. Der Fluͤchtige, der nicht weiß, wohin er ſein<lb/> Haupt legen ſoll, gewinnt ſelten Zeit zu ſogenannten<lb/> Mißliebigkeiten. Faßt er dann auch in der Fremde Fuß,<lb/> ſo hat er doch bald den richtigen Blick fuͤr die Verhaͤlt¬<lb/> niſſe ſeiner Heimath verloren, und iſt mindeſtens fuͤr die<lb/> lokalen Ereigniſſe der Gegend unſchaͤdlich gemacht, aus<lb/> der man ihn vertrieben hat. In neueſter Zeit hat man<lb/> denn auch die mannigfachen Vorzuͤge ſolcher Maßnahmen<lb/> wohl eingeſehen, und in gewiſſen Laͤndern breitet man<lb/> dieſe Erfahrung auch dahin aus, daß man mißliebige<lb/> Beamte von einer Stadt zur andern verſetzt, ohne ſie zu<lb/> Athem kommen zu laſſen.</p><lb/> <p>Als Paul die polizeiliche Ausweiſung aus Stadt und<lb/> Land erhielt, antwortete er in einem Anflug von Humor,<lb/> er wuͤrde binnen 5 Minuten dem Befehl nachgekommen<lb/> ſein. Er traf zu Hauſe noch einige Vorkehrungen, troͤ¬<lb/> ſtete ſeine weinende Frau mit der Hoffnung, daß ſie bald<lb/> wieder vereinigt ſein wuͤrden, und begab ſich uͤber die<lb/> Grenze nach der Reſidenzſtadt des benachbarten Landes.<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [54/0068]
Polizeiliche Eheſcheidung.
Eine polizeiliche Ausweiſung hat viel fuͤr ſich. Es
bedarf dazu weder eines richterlichen Erkenntniſſes, noch
einer geſetzlichen Vorlage, und doch erreicht man ſeinen
Zweck zuweilen vollſtaͤndiger, als durch eine voruͤbergehende
Haft. Der Fluͤchtige, der nicht weiß, wohin er ſein
Haupt legen ſoll, gewinnt ſelten Zeit zu ſogenannten
Mißliebigkeiten. Faßt er dann auch in der Fremde Fuß,
ſo hat er doch bald den richtigen Blick fuͤr die Verhaͤlt¬
niſſe ſeiner Heimath verloren, und iſt mindeſtens fuͤr die
lokalen Ereigniſſe der Gegend unſchaͤdlich gemacht, aus
der man ihn vertrieben hat. In neueſter Zeit hat man
denn auch die mannigfachen Vorzuͤge ſolcher Maßnahmen
wohl eingeſehen, und in gewiſſen Laͤndern breitet man
dieſe Erfahrung auch dahin aus, daß man mißliebige
Beamte von einer Stadt zur andern verſetzt, ohne ſie zu
Athem kommen zu laſſen.
Als Paul die polizeiliche Ausweiſung aus Stadt und
Land erhielt, antwortete er in einem Anflug von Humor,
er wuͤrde binnen 5 Minuten dem Befehl nachgekommen
ſein. Er traf zu Hauſe noch einige Vorkehrungen, troͤ¬
ſtete ſeine weinende Frau mit der Hoffnung, daß ſie bald
wieder vereinigt ſein wuͤrden, und begab ſich uͤber die
Grenze nach der Reſidenzſtadt des benachbarten Landes.
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