Verpflichtung, daß er Hamburg binnen 8 Tagen ver¬ lasse, endlich in Freiheit.
Allein Hanemann, ohne zu wissen, wohin er sich wenden solle, blieb nochmals über die gestattete Frist in Hamburg. Am 14. August wurde er wieder arretirt, zu vierzehntägigem Gefängniß abwechselnd bei Wasser und Brod verurteilt und Ende Septembers über die Grenze trans¬ portirt.
Während seiner letzten Haft hatte sich Hanemanns ein bekannter, geachteter Advokat in Hamburg angenom¬ men, und ihm eine Supplik an die "hohe deutsche Bun¬ desversammlung" in Betreff unterthänigst nachgesuchter Ermittelung einer Heimath in seinem deutschen Vaterland concipirt. Aus dieser Supplik, welche das Kieler Korre¬ spondenzblatt in seiner Nummer 74 vom Jahre 1845 im Auszuge mittheilte, haben wir die Erlebnisse Hane¬ manns hieraus wahrheits- und fast wortgetreu entnommen.
Hanemann, der ohnedies nicht wußte, wo er sein Haupt derweile niederlegen solle, wollte nunmehr seine Angelegenheit persönlich vor der deutschen Bundesversamm¬ lung führen. Die Hamburgischen Behörden verweigerten ihm aber zu diesem Zweck den Reisepaß, worauf ihm
Vom heimathloſen Vaterland.
Verpflichtung, daß er Hamburg binnen 8 Tagen ver¬ laſſe, endlich in Freiheit.
Allein Hanemann, ohne zu wiſſen, wohin er ſich wenden ſolle, blieb nochmals uͤber die geſtattete Friſt in Hamburg. Am 14. Auguſt wurde er wieder arretirt, zu vierzehntaͤgigem Gefaͤngniß abwechſelnd bei Waſſer und Brod verurteilt und Ende Septembers uͤber die Grenze trans¬ portirt.
Waͤhrend ſeiner letzten Haft hatte ſich Hanemanns ein bekannter, geachteter Advokat in Hamburg angenom¬ men, und ihm eine Supplik an die „hohe deutſche Bun¬ desverſammlung“ in Betreff unterthaͤnigſt nachgeſuchter Ermittelung einer Heimath in ſeinem deutſchen Vaterland concipirt. Aus dieſer Supplik, welche das Kieler Korre¬ ſpondenzblatt in ſeiner Nummer 74 vom Jahre 1845 im Auszuge mittheilte, haben wir die Erlebniſſe Hane¬ manns hieraus wahrheits- und faſt wortgetreu entnommen.
Hanemann, der ohnedies nicht wußte, wo er ſein Haupt derweile niederlegen ſolle, wollte nunmehr ſeine Angelegenheit perſoͤnlich vor der deutſchen Bundesverſamm¬ lung fuͤhren. Die Hamburgiſchen Behoͤrden verweigerten ihm aber zu dieſem Zweck den Reiſepaß, worauf ihm
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Vom heimathloſen Vaterland.
Verpflichtung, daß er Hamburg binnen 8 Tagen ver¬
laſſe, endlich in Freiheit.
Allein Hanemann, ohne zu wiſſen, wohin er ſich
wenden ſolle, blieb nochmals uͤber die geſtattete Friſt in
Hamburg. Am 14. Auguſt wurde er wieder arretirt,
zu vierzehntaͤgigem Gefaͤngniß
abwechſelnd bei Waſſer und Brod
verurteilt und Ende Septembers uͤber die Grenze trans¬
portirt.
Waͤhrend ſeiner letzten Haft hatte ſich Hanemanns
ein bekannter, geachteter Advokat in Hamburg angenom¬
men, und ihm eine Supplik an die „hohe deutſche Bun¬
desverſammlung“ in Betreff unterthaͤnigſt nachgeſuchter
Ermittelung einer Heimath in ſeinem deutſchen Vaterland
concipirt. Aus dieſer Supplik, welche das Kieler Korre¬
ſpondenzblatt in ſeiner Nummer 74 vom Jahre 1845
im Auszuge mittheilte, haben wir die Erlebniſſe Hane¬
manns hieraus wahrheits- und faſt wortgetreu entnommen.
Hanemann, der ohnedies nicht wußte, wo er ſein
Haupt derweile niederlegen ſolle, wollte nunmehr ſeine
Angelegenheit perſoͤnlich vor der deutſchen Bundesverſamm¬
lung fuͤhren. Die Hamburgiſchen Behoͤrden verweigerten
ihm aber zu dieſem Zweck den Reiſepaß, worauf ihm
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Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846, S. 150. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dronke_polizeigeschichten_1846/164>, abgerufen am 07.07.2024.
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