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Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846.

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Vom heimathlosen Vaterland.
Altona wurde er auf dieselbe Weise wieder nach Hamburg
zurückgebracht, hier auf acht Tage
abwechselnd mit Tretmühle
ins Zuchthaus gesetzt und am 22. Januar 1842 aus
dem Gebiete gejagt. Da man ihn durchaus nirgends
aufnehmen wollte, kehrte er nothgedrungen nach Ham¬
burg zurück, ward am 3. Februar abermals arretirt und
ins Detentionshaus gesperrt. Hier blieb er bis zum
19. März, wo er entlassen und diesmal nach der Han¬
növerschen Grenze transportirt wurde. In Stade ange¬
kommen wurde er ebenfalls arretirt und auf Unterhand¬
lungen und Anfragen der Stader und Hamburgischen
Behörden erging von dem königlichen Ministerium in
Hannover unterm 29. März der Befehl, den Hanemann
auf demselben Wege, worauf er gekommen, zurückzu¬
schaffen. Hanemann wandte sich nun nach Altona, wurde
aber daselbst am 25. April arretirt, mit
fünfundzwanzig Stockschlägen
bestraft und nach dem Hamburgischen Gebiet transpor¬
tirt. Hier wurde er sofort wieder arretirt, worauf der
Senat am 27. April beschloß, ihn über See zu schaffen,
sonst aber die frühere Verfügung vom 12. Januar 1842

Vom heimathloſen Vaterland.
Altona wurde er auf dieſelbe Weiſe wieder nach Hamburg
zuruͤckgebracht, hier auf acht Tage
abwechſelnd mit Tretmuͤhle
ins Zuchthaus geſetzt und am 22. Januar 1842 aus
dem Gebiete gejagt. Da man ihn durchaus nirgends
aufnehmen wollte, kehrte er nothgedrungen nach Ham¬
burg zuruͤck, ward am 3. Februar abermals arretirt und
ins Detentionshaus geſperrt. Hier blieb er bis zum
19. Maͤrz, wo er entlaſſen und diesmal nach der Han¬
noͤverſchen Grenze transportirt wurde. In Stade ange¬
kommen wurde er ebenfalls arretirt und auf Unterhand¬
lungen und Anfragen der Stader und Hamburgiſchen
Behoͤrden erging von dem koͤniglichen Miniſterium in
Hannover unterm 29. Maͤrz der Befehl, den Hanemann
auf demſelben Wege, worauf er gekommen, zuruͤckzu¬
ſchaffen. Hanemann wandte ſich nun nach Altona, wurde
aber daſelbſt am 25. April arretirt, mit
fuͤnfundzwanzig Stockſchlaͤgen
beſtraft und nach dem Hamburgiſchen Gebiet tranſpor¬
tirt. Hier wurde er ſofort wieder arretirt, worauf der
Senat am 27. April beſchloß, ihn uͤber See zu ſchaffen,
ſonſt aber die fruͤhere Verfuͤgung vom 12. Januar 1842

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[148/0162] Vom heimathloſen Vaterland. Altona wurde er auf dieſelbe Weiſe wieder nach Hamburg zuruͤckgebracht, hier auf acht Tage abwechſelnd mit Tretmuͤhle ins Zuchthaus geſetzt und am 22. Januar 1842 aus dem Gebiete gejagt. Da man ihn durchaus nirgends aufnehmen wollte, kehrte er nothgedrungen nach Ham¬ burg zuruͤck, ward am 3. Februar abermals arretirt und ins Detentionshaus geſperrt. Hier blieb er bis zum 19. Maͤrz, wo er entlaſſen und diesmal nach der Han¬ noͤverſchen Grenze transportirt wurde. In Stade ange¬ kommen wurde er ebenfalls arretirt und auf Unterhand¬ lungen und Anfragen der Stader und Hamburgiſchen Behoͤrden erging von dem koͤniglichen Miniſterium in Hannover unterm 29. Maͤrz der Befehl, den Hanemann auf demſelben Wege, worauf er gekommen, zuruͤckzu¬ ſchaffen. Hanemann wandte ſich nun nach Altona, wurde aber daſelbſt am 25. April arretirt, mit fuͤnfundzwanzig Stockſchlaͤgen beſtraft und nach dem Hamburgiſchen Gebiet tranſpor¬ tirt. Hier wurde er ſofort wieder arretirt, worauf der Senat am 27. April beſchloß, ihn uͤber See zu ſchaffen, ſonſt aber die fruͤhere Verfuͤgung vom 12. Januar 1842

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Zitationshilfe: Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846, S. 148. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dronke_polizeigeschichten_1846/162>, abgerufen am 23.11.2024.