Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846.Die vorgesetzte Dienstbehörde. eben günstiges Licht treten konnte, war wohl natürlich,denn jetzt war nicht mehr der Kommissarius allein der Beklagte, sondern der Polizeidirektor hatte selbst seine letzterlassene Entscheidung zu justificiren. Als die Ent¬ schließung des Ministeriums endlich einlief, war sie denn auch, wie dies nur zu erwarten stand, eine abweisende. Von nun an saß der Kommissarius dem armen Schwind hatte bis vor einem halben Jahre seine Die vorgeſetzte Dienſtbehoͤrde. eben guͤnſtiges Licht treten konnte, war wohl natuͤrlich,denn jetzt war nicht mehr der Kommiſſarius allein der Beklagte, ſondern der Polizeidirektor hatte ſelbſt ſeine letzterlaſſene Entſcheidung zu juſtificiren. Als die Ent¬ ſchließung des Miniſteriums endlich einlief, war ſie denn auch, wie dies nur zu erwarten ſtand, eine abweiſende. Von nun an ſaß der Kommiſſarius dem armen Schwind hatte bis vor einem halben Jahre ſeine <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0151" n="137"/><fw place="top" type="header">Die vorgeſetzte Dienſtbehoͤrde.<lb/></fw>eben guͤnſtiges Licht treten konnte, war wohl natuͤrlich,<lb/> denn jetzt war nicht mehr der Kommiſſarius allein der<lb/> Beklagte, ſondern der Polizeidirektor hatte ſelbſt ſeine<lb/> letzterlaſſene Entſcheidung zu juſtificiren. Als die Ent¬<lb/> ſchließung des Miniſteriums endlich einlief, war ſie denn<lb/> auch, wie dies nur zu erwarten ſtand, eine abweiſende.</p><lb/> <p>Von nun an ſaß der Kommiſſarius dem armen<lb/> Schuſter mehr als je auf dem Nacken. Sei es, daß<lb/> er wirklich einzelne Veranlaſſungen dazu fand, ſei es,<lb/> daß er nach der letzten Wendung die Stimmung ſeines<lb/> Vorgeſetzten nicht mehr fuͤrchten zu muͤſſen glaubte,<lb/> kurz, die kleinen Quaͤlereien nahmen kein Ende. Die<lb/> ſchoͤnſte Gelegenheit aber bot ihm in kurzer Zeit eine<lb/> Veraͤnderung in Schwinds Verhaͤltniſſen.</p><lb/> <p>Schwind hatte bis vor einem halben Jahre ſeine<lb/> alte Mutter bei ſich ernaͤhrt, die ihm dafuͤr das Haus¬<lb/> weſen beſorgte. Als die alte Frau dann geſtorben war,<lb/> hatte er ein halbes Jahr lang allein gewohnt, aber ſeine<lb/> Junggeſellen-Wirthſchaft behagte ihm nicht mehr, und er<lb/> wollte ſich nun eine Hausfrau nehmen. Hierzu mußte<lb/> er den Anforderungen genuͤgen, welche bei Geſtattung<lb/> der Niederlaſſung gemacht werden. Schwind war in<lb/> unſerem Lande geboren, ſein Heimathsort lag nur wenige<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [137/0151]
Die vorgeſetzte Dienſtbehoͤrde.
eben guͤnſtiges Licht treten konnte, war wohl natuͤrlich,
denn jetzt war nicht mehr der Kommiſſarius allein der
Beklagte, ſondern der Polizeidirektor hatte ſelbſt ſeine
letzterlaſſene Entſcheidung zu juſtificiren. Als die Ent¬
ſchließung des Miniſteriums endlich einlief, war ſie denn
auch, wie dies nur zu erwarten ſtand, eine abweiſende.
Von nun an ſaß der Kommiſſarius dem armen
Schuſter mehr als je auf dem Nacken. Sei es, daß
er wirklich einzelne Veranlaſſungen dazu fand, ſei es,
daß er nach der letzten Wendung die Stimmung ſeines
Vorgeſetzten nicht mehr fuͤrchten zu muͤſſen glaubte,
kurz, die kleinen Quaͤlereien nahmen kein Ende. Die
ſchoͤnſte Gelegenheit aber bot ihm in kurzer Zeit eine
Veraͤnderung in Schwinds Verhaͤltniſſen.
Schwind hatte bis vor einem halben Jahre ſeine
alte Mutter bei ſich ernaͤhrt, die ihm dafuͤr das Haus¬
weſen beſorgte. Als die alte Frau dann geſtorben war,
hatte er ein halbes Jahr lang allein gewohnt, aber ſeine
Junggeſellen-Wirthſchaft behagte ihm nicht mehr, und er
wollte ſich nun eine Hausfrau nehmen. Hierzu mußte
er den Anforderungen genuͤgen, welche bei Geſtattung
der Niederlaſſung gemacht werden. Schwind war in
unſerem Lande geboren, ſein Heimathsort lag nur wenige
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