Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846.Die Rechtsfrage. der That dringend Verdächtigen oder in ihren Augenüberführten Verbrecher zu verhaften, indem alsdann jeder auf seine Unschuld oder die Ungehörigkeit der Maßregel hin sich widersetzen würde." -- "Aber, Herr Kriminalrath --" "Erlauben Sie, meine Gnädige, daß ich das gesetz¬ Die Rechtsfrage. der That dringend Verdaͤchtigen oder in ihren Augenuͤberfuͤhrten Verbrecher zu verhaften, indem alsdann jeder auf ſeine Unſchuld oder die Ungehoͤrigkeit der Maßregel hin ſich widerſetzen wuͤrde.“ — „Aber, Herr Kriminalrath —“ „Erlauben Sie, meine Gnaͤdige, daß ich das geſetz¬ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0117" n="103"/><fw place="top" type="header">Die Rechtsfrage.<lb/></fw>der That dringend Verdaͤchtigen oder in ihren Augen<lb/> uͤberfuͤhrten Verbrecher zu verhaften, indem alsdann jeder<lb/> auf ſeine Unſchuld oder die Ungehoͤrigkeit der Maßregel<lb/> hin ſich widerſetzen wuͤrde.“ —</p><lb/> <p>„Aber, Herr Kriminalrath —“</p><lb/> <p>„Erlauben Sie, meine Gnaͤdige, daß ich das geſetz¬<lb/> liche Verhaͤltniß erſt auseinanderſetze, dann werden ſich<lb/> Einwuͤrfe und Fragen am einfachſten erledigen laſſen. Es<lb/> kommt hier doch nur auf die Rechtsfrage an, wieweit<lb/> die geſetzliche Macht der Polizei reicht, und welche ge¬<lb/> ſetzlichen Mittel Ihnen dawider zuſtehen. Ob Sie gegen<lb/> die Geſetze ſelbſt Einwendungen zu haben glauben, iſt<lb/> eine andere Sache. — Ich ſagte, daß Jeder der exekuti¬<lb/> ven Gewalt Folge leiſten muͤſſe. Die Unterſuchung, ob<lb/> die einzelnen Maßregeln ungehoͤrig waren, faͤllt der vor¬<lb/> geſetzten Behoͤrde anheim, an welche ſich der in ſeinem<lb/> Recht vermeintlich Gekraͤnkte oder Unſchuldige mit einer<lb/><hi rendition="#g">Beſchwerde</hi> zu wenden hat. Ihre Bemerkung daher,<lb/> mein junger Brauſekopf,“ wendete er ſich an den jungen<lb/> Maler, „daß naͤmlich eine Klage, ſelbſt wenn er ſie ge¬<lb/> winne, dem unſchuldig Verletzten keine Satiſfaktion ge¬<lb/> waͤhren koͤnne, war diesmal nicht am Ort, denn eine<lb/> Klage ſteht demſelben gar nicht zu, wuͤrde vielmehr von<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [103/0117]
Die Rechtsfrage.
der That dringend Verdaͤchtigen oder in ihren Augen
uͤberfuͤhrten Verbrecher zu verhaften, indem alsdann jeder
auf ſeine Unſchuld oder die Ungehoͤrigkeit der Maßregel
hin ſich widerſetzen wuͤrde.“ —
„Aber, Herr Kriminalrath —“
„Erlauben Sie, meine Gnaͤdige, daß ich das geſetz¬
liche Verhaͤltniß erſt auseinanderſetze, dann werden ſich
Einwuͤrfe und Fragen am einfachſten erledigen laſſen. Es
kommt hier doch nur auf die Rechtsfrage an, wieweit
die geſetzliche Macht der Polizei reicht, und welche ge¬
ſetzlichen Mittel Ihnen dawider zuſtehen. Ob Sie gegen
die Geſetze ſelbſt Einwendungen zu haben glauben, iſt
eine andere Sache. — Ich ſagte, daß Jeder der exekuti¬
ven Gewalt Folge leiſten muͤſſe. Die Unterſuchung, ob
die einzelnen Maßregeln ungehoͤrig waren, faͤllt der vor¬
geſetzten Behoͤrde anheim, an welche ſich der in ſeinem
Recht vermeintlich Gekraͤnkte oder Unſchuldige mit einer
Beſchwerde zu wenden hat. Ihre Bemerkung daher,
mein junger Brauſekopf,“ wendete er ſich an den jungen
Maler, „daß naͤmlich eine Klage, ſelbſt wenn er ſie ge¬
winne, dem unſchuldig Verletzten keine Satiſfaktion ge¬
waͤhren koͤnne, war diesmal nicht am Ort, denn eine
Klage ſteht demſelben gar nicht zu, wuͤrde vielmehr von
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde von OCR-Software automatisch erfasst und anschließend gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien von Muttersprachlern nachkontrolliert. Es wurde gemäß dem DTA-Basisformat in XML/TEI P5 kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |