Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783.der für unser Interesse wichtig ist, nicht dafür er- Manche *) Sogar in der vorhin angeführten Stelle findet sich hievon ein Beweis, da nicht nur gegen den, der nicht Zöllner ist, sondern auch gegen den wirkli- chen Zöllner, wenn er nur zuviel fodert, die Selbst- vernichtigung des Eydes erlaubt wird, da doch nicht dem, der Zoll giebt, sondern dem dazu be- stellten öffentlichen Bedienten, der Tarif, nach welchem Zoll gefodert wird, am besten bekannt seyn muß, und Jenem nur, wenn er sich berechtigt hält, eine Beschwerde bey dieses Obern übrig bleibt. Noch bedenklicher sind die S. 511 von Eisenmenger angeführte rabbinische Stellen, nach welchen sogar einem Simeon erlaubt ist, eydlich zu erhärten, daß er von dem bey ihm niedergelegten Gelde des Räu- bers Y 2
der fuͤr unſer Intereſſe wichtig iſt, nicht dafuͤr er- Manche *) Sogar in der vorhin angefuͤhrten Stelle findet ſich hievon ein Beweis, da nicht nur gegen den, der nicht Zoͤllner iſt, ſondern auch gegen den wirkli- chen Zoͤllner, wenn er nur zuviel fodert, die Selbſt- vernichtigung des Eydes erlaubt wird, da doch nicht dem, der Zoll giebt, ſondern dem dazu be- ſtellten oͤffentlichen Bedienten, der Tarif, nach welchem Zoll gefodert wird, am beſten bekannt ſeyn muß, und Jenem nur, wenn er ſich berechtigt haͤlt, eine Beſchwerde bey dieſes Obern uͤbrig bleibt. Noch bedenklicher ſind die S. 511 von Eiſenmenger angefuͤhrte rabbiniſche Stellen, nach welchen ſogar einem Simeon erlaubt iſt, eydlich zu erhaͤrten, daß er von dem bey ihm niedergelegten Gelde des Raͤu- bers Y 2
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0347" n="339"/> der fuͤr unſer Intereſſe wichtig iſt, nicht dafuͤr er-<lb/> kennen, und auch itzt mit Reſervationen, die eine<lb/> zu leichte Moral uns in einigen Faͤllen <hi rendition="#fr">nachſieht</hi>,<lb/> unſer Gewiſſen zu beruhigen ſuchen. So pflegen<lb/> Menſchen zu handeln und ich zweifle nicht, daß dieſe<lb/> uͤble Folgen bey den Juden wirklich eingetreten ſind,<lb/> und daß dieſe, einmal an eigenmaͤchtige heimliche<lb/> Selbſtvernichtigung des gegebenen Worts gewoͤhnt,<lb/> dieſe auch da, wo ſie nicht ſolten, ſich geſtattet ha-<lb/> ben, dadurch uͤberhaupt zum Leichtſinn in Abſicht der<lb/> Eyde verleitet ſind <note xml:id="note-0347" next="#note-0348" place="foot" n="*)">Sogar in der vorhin angefuͤhrten Stelle findet ſich<lb/> hievon ein Beweis, da nicht nur gegen den, <hi rendition="#fr">der</hi><lb/> nicht Zoͤllner iſt, ſondern auch gegen den wirkli-<lb/> chen Zoͤllner, wenn er nur <hi rendition="#fr">zuviel fodert</hi>, die <hi rendition="#fr">Selbſt-<lb/> vernichtigung des Eydes</hi> erlaubt wird, da doch<lb/> nicht <hi rendition="#fr">dem, der Zoll giebt</hi>, ſondern dem dazu be-<lb/> ſtellten <hi rendition="#fr">oͤffentlichen Bedienten</hi>, der <hi rendition="#fr">Tarif</hi>, nach<lb/> welchem Zoll gefodert wird, am beſten bekannt ſeyn<lb/> muß, und Jenem nur, wenn er ſich berechtigt haͤlt,<lb/> eine Beſchwerde bey <hi rendition="#fr">dieſes</hi> Obern uͤbrig bleibt.<lb/> Noch bedenklicher ſind die S. 511 von <hi rendition="#fr">Eiſenmenger</hi><lb/> angefuͤhrte rabbiniſche Stellen, nach welchen ſogar<lb/> einem <hi rendition="#fr">Simeon</hi> erlaubt iſt, eydlich zu erhaͤrten, daß<lb/> er von dem bey ihm niedergelegten Gelde des Raͤu-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">bers</fw></note>. Sehr natuͤrlich daß auch<lb/> <fw place="bottom" type="sig">Y 2</fw><fw place="bottom" type="catch">Manche</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [339/0347]
der fuͤr unſer Intereſſe wichtig iſt, nicht dafuͤr er-
kennen, und auch itzt mit Reſervationen, die eine
zu leichte Moral uns in einigen Faͤllen nachſieht,
unſer Gewiſſen zu beruhigen ſuchen. So pflegen
Menſchen zu handeln und ich zweifle nicht, daß dieſe
uͤble Folgen bey den Juden wirklich eingetreten ſind,
und daß dieſe, einmal an eigenmaͤchtige heimliche
Selbſtvernichtigung des gegebenen Worts gewoͤhnt,
dieſe auch da, wo ſie nicht ſolten, ſich geſtattet ha-
ben, dadurch uͤberhaupt zum Leichtſinn in Abſicht der
Eyde verleitet ſind *). Sehr natuͤrlich daß auch
Manche
*) Sogar in der vorhin angefuͤhrten Stelle findet ſich
hievon ein Beweis, da nicht nur gegen den, der
nicht Zoͤllner iſt, ſondern auch gegen den wirkli-
chen Zoͤllner, wenn er nur zuviel fodert, die Selbſt-
vernichtigung des Eydes erlaubt wird, da doch
nicht dem, der Zoll giebt, ſondern dem dazu be-
ſtellten oͤffentlichen Bedienten, der Tarif, nach
welchem Zoll gefodert wird, am beſten bekannt ſeyn
muß, und Jenem nur, wenn er ſich berechtigt haͤlt,
eine Beſchwerde bey dieſes Obern uͤbrig bleibt.
Noch bedenklicher ſind die S. 511 von Eiſenmenger
angefuͤhrte rabbiniſche Stellen, nach welchen ſogar
einem Simeon erlaubt iſt, eydlich zu erhaͤrten, daß
er von dem bey ihm niedergelegten Gelde des Raͤu-
bers
Y 2
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |