Es ist sohr wahrscheinlich, daß unter den Juden die Lehre von der Nichtverbindlichkeit eines Eydes vor christlichen Richtern oder überhaupt einem Christen abgelegt, wenn auch nicht allgemein, doch sehr herrschend sey. Was Eisenmenger hierüber sagt, gehört nicht zu seinen ungerechten Klagen. Hieraus allein folgt schon das Unrecht, welches ein Staat seinen übrigen Bürgern durch Gleichmachung der Juden mit ihnen, zufügen würde. Denn wer sich berechtigt glaubt, die feyerlichsten Anrn- fungen des höchsten Wesens gebrauchen und durch dieselben Jeden, der nicht mit ihm zu einer kirchlichen Gesellschaft gehört, hinterge- hen zu dürfen, ist für alle seine Nebenmenschen gefährlich; schon der Verdacht einer solchen alle öffentliche Treue zerstörenden Lehre muß immer mißtrauisch gegen die Juden machen und wird nie erlauben ihnen gleiche Rechte mit denen zu bewilligen, die keine Verhältnisse kennen, in denen ihre Lüge von dem Himmel selbst gebilligt und geheiligt wäre.
So wichtig dieser Einwurf allerdings, wenn er einigermaßen bewiesen wäre, seyn würde, so unbe-
deu-
III.
Es iſt ſohr wahrſcheinlich, daß unter den Juden die Lehre von der Nichtverbindlichkeit eines Eydes vor chriſtlichen Richtern oder uͤberhaupt einem Chriſten abgelegt, wenn auch nicht allgemein, doch ſehr herrſchend ſey. Was Eiſenmenger hieruͤber ſagt, gehoͤrt nicht zu ſeinen ungerechten Klagen. Hieraus allein folgt ſchon das Unrecht, welches ein Staat ſeinen uͤbrigen Buͤrgern durch Gleichmachung der Juden mit ihnen, zufuͤgen wuͤrde. Denn wer ſich berechtigt glaubt, die feyerlichſten Anrn- fungen des hoͤchſten Weſens gebrauchen und durch dieſelben Jeden, der nicht mit ihm zu einer kirchlichen Geſellſchaft gehoͤrt, hinterge- hen zu duͤrfen, iſt fuͤr alle ſeine Nebenmenſchen gefaͤhrlich; ſchon der Verdacht einer ſolchen alle oͤffentliche Treue zerſtoͤrenden Lehre muß immer mißtrauiſch gegen die Juden machen und wird nie erlauben ihnen gleiche Rechte mit denen zu bewilligen, die keine Verhaͤltniſſe kennen, in denen ihre Luͤge von dem Himmel ſelbſt gebilligt und geheiligt waͤre.
So wichtig dieſer Einwurf allerdings, wenn er einigermaßen bewieſen waͤre, ſeyn wuͤrde, ſo unbe-
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III.
Es iſt ſohr wahrſcheinlich, daß unter den
Juden die Lehre von der Nichtverbindlichkeit
eines Eydes vor chriſtlichen Richtern oder
uͤberhaupt einem Chriſten abgelegt, wenn auch
nicht allgemein, doch ſehr herrſchend ſey. Was
Eiſenmenger hieruͤber ſagt, gehoͤrt nicht zu
ſeinen ungerechten Klagen. Hieraus allein folgt
ſchon das Unrecht, welches ein Staat ſeinen
uͤbrigen Buͤrgern durch Gleichmachung der
Juden mit ihnen, zufuͤgen wuͤrde. Denn wer
ſich berechtigt glaubt, die feyerlichſten Anrn-
fungen des hoͤchſten Weſens gebrauchen und
durch dieſelben Jeden, der nicht mit ihm zu
einer kirchlichen Geſellſchaft gehoͤrt, hinterge-
hen zu duͤrfen, iſt fuͤr alle ſeine Nebenmenſchen
gefaͤhrlich; ſchon der Verdacht einer ſolchen
alle oͤffentliche Treue zerſtoͤrenden Lehre muß
immer mißtrauiſch gegen die Juden machen
und wird nie erlauben ihnen gleiche Rechte
mit denen zu bewilligen, die keine Verhaͤltniſſe
kennen, in denen ihre Luͤge von dem Himmel
ſelbſt gebilligt und geheiligt waͤre.
So wichtig dieſer Einwurf allerdings, wenn er
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Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783, S. 300. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_juden02_1783/308>, abgerufen am 23.11.2024.
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