werkern und Künstlern umzuschaffen; so, glaube ich, würde das Problem ihrer sittlichen und bürgerlichen Verbesserung ganz aufgelößt seyn.
Ich gestehe, daß diese Umschaffung schwer sey, Zeit und Nachdenken fodere, aber unmöglich halte ich sie nicht, wenn man die Reforme der bisherigen Jadenverfassung im Ganzen vorzunehmen, sich ein- mal entschließen wollte. Durch die angegebenen Mittel würde sicher der Zweck erreicht werden kön- nen. Die Bahn, die zu ihm führt, wird immer mehr sich ebnen, wenn man nur einmal die Schwie- rigkeiten sie zu finden, überwunden und sie zu gehn sich entschlossen hat. Nur noch ein Wort von ein paar oben angeführten speciellen Einwürfen will ich hinzusetzen.
Der jüdische Lehrling muß unstreitig unter glei- cher Stronge und Subordination, wie der christliche, gehalten werden. Ich sehe keinen Grund, warum hier ein Unterschied statt finden sollte. Der arme Judenjunge ist zu einer knechtischen Behandlung ge- wiß nicht weniger geübt, als der christliche, da er sie so oft noch als Mann erdulden muß. Der wohlha- bendere Jude könnte, wie es auch bey dem Christen nicht ungewöhnlich ist, unbedenklich wegen besserer Be- handlung sich mit dem Meister vergleichen. In diese
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werkern und Kuͤnſtlern umzuſchaffen; ſo, glaube ich, wuͤrde das Problem ihrer ſittlichen und buͤrgerlichen Verbeſſerung ganz aufgeloͤßt ſeyn.
Ich geſtehe, daß dieſe Umſchaffung ſchwer ſey, Zeit und Nachdenken fodere, aber unmoͤglich halte ich ſie nicht, wenn man die Reforme der bisherigen Jadenverfaſſung im Ganzen vorzunehmen, ſich ein- mal entſchließen wollte. Durch die angegebenen Mittel wuͤrde ſicher der Zweck erreicht werden koͤn- nen. Die Bahn, die zu ihm fuͤhrt, wird immer mehr ſich ebnen, wenn man nur einmal die Schwie- rigkeiten ſie zu finden, uͤberwunden und ſie zu gehn ſich entſchloſſen hat. Nur noch ein Wort von ein paar oben angefuͤhrten ſpeciellen Einwuͤrfen will ich hinzuſetzen.
Der juͤdiſche Lehrling muß unſtreitig unter glei- cher Stronge und Subordination, wie der chriſtliche, gehalten werden. Ich ſehe keinen Grund, warum hier ein Unterſchied ſtatt finden ſollte. Der arme Judenjunge iſt zu einer knechtiſchen Behandlung ge- wiß nicht weniger geuͤbt, als der chriſtliche, da er ſie ſo oft noch als Mann erdulden muß. Der wohlha- bendere Jude koͤnnte, wie es auch bey dem Chriſten nicht ungewoͤhnlich iſt, unbedenklich wegen beſſerer Be- handlung ſich mit dem Meiſter vergleichen. In dieſe
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werkern und Kuͤnſtlern umzuſchaffen; ſo, glaube ich,
wuͤrde das Problem ihrer ſittlichen und buͤrgerlichen
Verbeſſerung ganz aufgeloͤßt ſeyn.
Ich geſtehe, daß dieſe Umſchaffung ſchwer ſey,
Zeit und Nachdenken fodere, aber unmoͤglich halte
ich ſie nicht, wenn man die Reforme der bisherigen
Jadenverfaſſung im Ganzen vorzunehmen, ſich ein-
mal entſchließen wollte. Durch die angegebenen
Mittel wuͤrde ſicher der Zweck erreicht werden koͤn-
nen. Die Bahn, die zu ihm fuͤhrt, wird immer
mehr ſich ebnen, wenn man nur einmal die Schwie-
rigkeiten ſie zu finden, uͤberwunden und ſie zu gehn
ſich entſchloſſen hat. Nur noch ein Wort von ein
paar oben angefuͤhrten ſpeciellen Einwuͤrfen will ich
hinzuſetzen.
Der juͤdiſche Lehrling muß unſtreitig unter glei-
cher Stronge und Subordination, wie der chriſtliche,
gehalten werden. Ich ſehe keinen Grund, warum
hier ein Unterſchied ſtatt finden ſollte. Der arme
Judenjunge iſt zu einer knechtiſchen Behandlung ge-
wiß nicht weniger geuͤbt, als der chriſtliche, da er ſie
ſo oft noch als Mann erdulden muß. Der wohlha-
bendere Jude koͤnnte, wie es auch bey dem Chriſten
nicht ungewoͤhnlich iſt, unbedenklich wegen beſſerer Be-
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Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783, S. 298. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_juden02_1783/306>, abgerufen am 24.11.2024.
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