Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783.1731 nur erst die zweyte Generation dieser Classe Ohne zu untersuchen, ob vieleicht diese Nachgie- wiß *) Sogar noch mit der Bestimmung, daß die erste Generation wenigstens 30 Jahre lang eine soge- nannte ehrliche Lebensart getrieben hätte. Siehe Keichsschl. wegen Abschaffung der Handwerks- Mißbräuche de 1731. Art. 4. Eine Einschränkung, die allerdings die Sache unmöglich zu machen schien, denn wie sollte diese erste Generation zu dieser drey- sigjährigen ehrlichen Beschäftigung kommen, da ihr der Zugang zu derselben versagt war? Denn wenn gleich die unzünfrigen Gewerbe diese Closse nicht geradezu ausschliessen, so macht doch auch hier das gar zu mächtige Vorurtheil ihre Duldung beynahe unmöglich. Diese Betrachtung hat in dem Reichs- schlusse von 1772 die bemerkte Veränderung bewirkt. **) Einige Reichsstände waren wirklich der Meynung, daß auch diejenigen zu Handwerken zugelassen werden sollten, welche die Arbeit der Nachrichter schon ge- trieben hätten, aber sie verlassen wollten. Man vereinigte sich indeß am Ende für ihre Ausschlies- sung, (jedoch mit Vorbehalt ihrer Ehrenhaftmachung und alsdenn obrigkeitlich zu verfügenden Annah- me) weil man die gemeine Meynung zu empfind- lich anzugreiffen, und wegen der Verbindung der Zünfte S 5
1731 nur erſt die zweyte Generation dieſer Claſſe Ohne zu unterſuchen, ob vieleicht dieſe Nachgie- wiß *) Sogar noch mit der Beſtimmung, daß die erſte Generation wenigſtens 30 Jahre lang eine ſoge- nannte ehrliche Lebensart getrieben haͤtte. Siehe Keichsſchl. wegen Abſchaffung der Handwerks- Mißbraͤuche de 1731. Art. 4. Eine Einſchraͤnkung, die allerdings die Sache unmoͤglich zu machen ſchien, denn wie ſollte dieſe erſte Generation zu dieſer drey- ſigjaͤhrigen ehrlichen Beſchaͤftigung kommen, da ihr der Zugang zu derſelben verſagt war? Denn wenn gleich die unzuͤnfrigen Gewerbe dieſe Cloſſe nicht geradezu ausſchlieſſen, ſo macht doch auch hier das gar zu maͤchtige Vorurtheil ihre Duldung beynahe unmoͤglich. Dieſe Betrachtung hat in dem Reichs- ſchluſſe von 1772 die bemerkte Veraͤnderung bewirkt. **) Einige Reichsſtaͤnde waren wirklich der Meynung, daß auch diejenigen zu Handwerken zugelaſſen werden ſollten, welche die Arbeit der Nachrichter ſchon ge- trieben haͤtten, aber ſie verlaſſen wollten. Man vereinigte ſich indeß am Ende fuͤr ihre Ausſchlieſ- ſung, (jedoch mit Vorbehalt ihrer Ehrenhaftmachung und alsdenn obrigkeitlich zu verfuͤgenden Annah- me) weil man die gemeine Meynung zu empfind- lich anzugreiffen, und wegen der Verbindung der Zuͤnfte S 5
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1731 nur erſt die zweyte Generation dieſer Claſſe
von Menſchen zunftfaͤhig *) zu erklaͤren wagte.
Ohne zu unterſuchen, ob vieleicht dieſe Nachgie-
bigkeit nicht noch zu weit gehe **) glaube ich doch ge-
wiß
*) Sogar noch mit der Beſtimmung, daß die erſte
Generation wenigſtens 30 Jahre lang eine ſoge-
nannte ehrliche Lebensart getrieben haͤtte. Siehe
Keichsſchl. wegen Abſchaffung der Handwerks-
Mißbraͤuche de 1731. Art. 4. Eine Einſchraͤnkung,
die allerdings die Sache unmoͤglich zu machen ſchien,
denn wie ſollte dieſe erſte Generation zu dieſer drey-
ſigjaͤhrigen ehrlichen Beſchaͤftigung kommen, da ihr
der Zugang zu derſelben verſagt war? Denn wenn
gleich die unzuͤnfrigen Gewerbe dieſe Cloſſe nicht
geradezu ausſchlieſſen, ſo macht doch auch hier das
gar zu maͤchtige Vorurtheil ihre Duldung beynahe
unmoͤglich. Dieſe Betrachtung hat in dem Reichs-
ſchluſſe von 1772 die bemerkte Veraͤnderung bewirkt.
**) Einige Reichsſtaͤnde waren wirklich der Meynung,
daß auch diejenigen zu Handwerken zugelaſſen werden
ſollten, welche die Arbeit der Nachrichter ſchon ge-
trieben haͤtten, aber ſie verlaſſen wollten. Man
vereinigte ſich indeß am Ende fuͤr ihre Ausſchlieſ-
ſung, (jedoch mit Vorbehalt ihrer Ehrenhaftmachung
und alsdenn obrigkeitlich zu verfuͤgenden Annah-
me) weil man die gemeine Meynung zu empfind-
lich anzugreiffen, und wegen der Verbindung der
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