sen könnte, und hätten wir es, so würde die- ses mit großen Vorschüssen für den Staat ver- bunden, und diese an die nachgebohrnen Söh- ne der itzigen Bauern oder auch an fremde Christen besser verwandt seyn. Dann sind die Juden auch an den unausgesetzten Fleiß und die starke Arbeit nicht gewöhnt, welche der Ackerbau fodert. Ihr Geist ist dazu zu unru- hig, und es fehlt ihnen an Leibesstärke. Das Gesetz, welches ihnen nicht erlaubt, mit Chri- sten zu essen, würde einen jüdischen Landwirth nöthigen, entweder bloß christliches oder bloß jüdisches Gesinde zu wählen, und den armen Juden hindern, sich als Knecht bey einem christlichen zu vermiethen, und dieß wäre doch sehr nützlich, um die Nation nach und nach zu wirklicher eigener Feldarbeit, nicht bloß zu deren Direction, womit dem Staat nicht so- viel gedient ist, zu gewöhnen. Auch läßt sich keine Landwirthschaft ohne die vortheilhafte Schweinzucht denken; womit soll der Jude sein Gesinde speisen, wenn er kein Schweine- fleisch ihnen geben darf? was soll er mit dem Fleisch anderer Thiere machen, bey deren Schlachtung nicht der gesetzlich bestimmte
Schnitt
Q 4
ſen koͤnnte, und haͤtten wir es, ſo wuͤrde die- ſes mit großen Vorſchuͤſſen fuͤr den Staat ver- bunden, und dieſe an die nachgebohrnen Soͤh- ne der itzigen Bauern oder auch an fremde Chriſten beſſer verwandt ſeyn. Dann ſind die Juden auch an den unausgeſetzten Fleiß und die ſtarke Arbeit nicht gewoͤhnt, welche der Ackerbau fodert. Ihr Geiſt iſt dazu zu unru- hig, und es fehlt ihnen an Leibesſtaͤrke. Das Geſetz, welches ihnen nicht erlaubt, mit Chri- ſten zu eſſen, wuͤrde einen juͤdiſchen Landwirth noͤthigen, entweder bloß chriſtliches oder bloß juͤdiſches Geſinde zu waͤhlen, und den armen Juden hindern, ſich als Knecht bey einem chriſtlichen zu vermiethen, und dieß waͤre doch ſehr nuͤtzlich, um die Nation nach und nach zu wirklicher eigener Feldarbeit, nicht bloß zu deren Direction, womit dem Staat nicht ſo- viel gedient iſt, zu gewoͤhnen. Auch laͤßt ſich keine Landwirthſchaft ohne die vortheilhafte Schweinzucht denken; womit ſoll der Jude ſein Geſinde ſpeiſen, wenn er kein Schweine- fleiſch ihnen geben darf? was ſoll er mit dem Fleiſch anderer Thiere machen, bey deren Schlachtung nicht der geſetzlich beſtimmte
Schnitt
Q 4
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0255"n="247"/><hirendition="#fr">ſen koͤnnte, und haͤtten wir es, ſo wuͤrde die-<lb/>ſes mit großen Vorſchuͤſſen fuͤr den Staat ver-<lb/>
bunden, und dieſe an die nachgebohrnen Soͤh-<lb/>
ne der itzigen Bauern oder auch an fremde<lb/>
Chriſten beſſer verwandt ſeyn. Dann ſind die<lb/>
Juden auch an den unausgeſetzten Fleiß und<lb/>
die ſtarke Arbeit nicht gewoͤhnt, welche der<lb/>
Ackerbau fodert. Ihr Geiſt iſt dazu zu unru-<lb/>
hig, und es fehlt ihnen an Leibesſtaͤrke. Das<lb/>
Geſetz, welches ihnen nicht erlaubt, mit Chri-<lb/>ſten zu eſſen, wuͤrde einen juͤdiſchen Landwirth<lb/>
noͤthigen, entweder bloß chriſtliches oder bloß<lb/>
juͤdiſches Geſinde zu waͤhlen, und den armen<lb/>
Juden hindern, ſich als Knecht bey einem<lb/>
chriſtlichen zu vermiethen, und dieß waͤre doch<lb/>ſehr nuͤtzlich, um die Nation nach und nach<lb/>
zu wirklicher eigener Feldarbeit, nicht bloß zu<lb/>
deren Direction, womit dem Staat nicht ſo-<lb/>
viel gedient iſt, zu gewoͤhnen. Auch laͤßt ſich<lb/>
keine Landwirthſchaft ohne die vortheilhafte<lb/>
Schweinzucht denken; womit ſoll der Jude<lb/>ſein Geſinde ſpeiſen, wenn er kein Schweine-<lb/>
fleiſch ihnen geben darf? was ſoll er mit dem<lb/>
Fleiſch anderer Thiere machen, bey deren<lb/>
Schlachtung nicht der geſetzlich beſtimmte</hi><lb/><fwplace="bottom"type="sig">Q 4</fw><fwplace="bottom"type="catch"><hirendition="#fr">Schnitt</hi></fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[247/0255]
ſen koͤnnte, und haͤtten wir es, ſo wuͤrde die-
ſes mit großen Vorſchuͤſſen fuͤr den Staat ver-
bunden, und dieſe an die nachgebohrnen Soͤh-
ne der itzigen Bauern oder auch an fremde
Chriſten beſſer verwandt ſeyn. Dann ſind die
Juden auch an den unausgeſetzten Fleiß und
die ſtarke Arbeit nicht gewoͤhnt, welche der
Ackerbau fodert. Ihr Geiſt iſt dazu zu unru-
hig, und es fehlt ihnen an Leibesſtaͤrke. Das
Geſetz, welches ihnen nicht erlaubt, mit Chri-
ſten zu eſſen, wuͤrde einen juͤdiſchen Landwirth
noͤthigen, entweder bloß chriſtliches oder bloß
juͤdiſches Geſinde zu waͤhlen, und den armen
Juden hindern, ſich als Knecht bey einem
chriſtlichen zu vermiethen, und dieß waͤre doch
ſehr nuͤtzlich, um die Nation nach und nach
zu wirklicher eigener Feldarbeit, nicht bloß zu
deren Direction, womit dem Staat nicht ſo-
viel gedient iſt, zu gewoͤhnen. Auch laͤßt ſich
keine Landwirthſchaft ohne die vortheilhafte
Schweinzucht denken; womit ſoll der Jude
ſein Geſinde ſpeiſen, wenn er kein Schweine-
fleiſch ihnen geben darf? was ſoll er mit dem
Fleiſch anderer Thiere machen, bey deren
Schlachtung nicht der geſetzlich beſtimmte
Schnitt
Q 4
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783, S. 247. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_juden02_1783/255>, abgerufen am 04.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.