"Pflicht zu leisten weigern." Diese Zeit wird nicht so lange währen, als man sich vorstellt, und die Vermehrung der Juden wird nicht so geschwind fort- gehen, daß sie ihrer Fähigkeit zum Kriegsdienste zu- vorkommen und den Staat in Gefahr bringen sollte, so viele wehrlose Bürger zu bekommen. Man fange nur erst damit an, dem Juden die bürgerliche Ge- sellschaft lieb zu machen, ihm Interesse für sie bey- zubringen, ihn sein Verhältniß zu derselben und die Pflichten, die er ihr schuldig ist, zu lehren. Man gewöhne ihn dabey vorzüglich zu Handwerken und Ackerbau, um seine körperliche Stärke zu vermehren, man leite ihn von dem herumschweifenden Kleinhan- del ab; und man sehe, was die Folge seyn wird. Noch ein Vorschlag wäre dieser, daß alle junge Ju- den, welche ihre Besitzungen zu Kriegsdiensten ver- pflichten, zu gewissen Zeiten in den Waffen geübt würden. Wenigstens müßte man jedem Juden, der Grundstücke ankaufte, von denen Kriegsdienste gelei- stet werden müssen, diese Verbindlichkeit erklären. Wäre er selbst, wie dieses anfangs der Fall seyn dürf- te, unfähig sie zu erfüllen, so müßte er entweder eine verhältnißmäßige Abgabe erlegen, oder, wenn dem Staate das Geld nicht den Werth eines Menschen hätte, seinen Mann stellen, und dieser, könnte man
wohl
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„Pflicht zu leiſten weigern.“ Dieſe Zeit wird nicht ſo lange waͤhren, als man ſich vorſtellt, und die Vermehrung der Juden wird nicht ſo geſchwind fort- gehen, daß ſie ihrer Faͤhigkeit zum Kriegsdienſte zu- vorkommen und den Staat in Gefahr bringen ſollte, ſo viele wehrloſe Buͤrger zu bekommen. Man fange nur erſt damit an, dem Juden die buͤrgerliche Ge- ſellſchaft lieb zu machen, ihm Intereſſe fuͤr ſie bey- zubringen, ihn ſein Verhaͤltniß zu derſelben und die Pflichten, die er ihr ſchuldig iſt, zu lehren. Man gewoͤhne ihn dabey vorzuͤglich zu Handwerken und Ackerbau, um ſeine koͤrperliche Staͤrke zu vermehren, man leite ihn von dem herumſchweifenden Kleinhan- del ab; und man ſehe, was die Folge ſeyn wird. Noch ein Vorſchlag waͤre dieſer, daß alle junge Ju- den, welche ihre Beſitzungen zu Kriegsdienſten ver- pflichten, zu gewiſſen Zeiten in den Waffen geuͤbt wuͤrden. Wenigſtens muͤßte man jedem Juden, der Grundſtuͤcke ankaufte, von denen Kriegsdienſte gelei- ſtet werden muͤſſen, dieſe Verbindlichkeit erklaͤren. Waͤre er ſelbſt, wie dieſes anfangs der Fall ſeyn duͤrf- te, unfaͤhig ſie zu erfuͤllen, ſo muͤßte er entweder eine verhaͤltnißmaͤßige Abgabe erlegen, oder, wenn dem Staate das Geld nicht den Werth eines Menſchen haͤtte, ſeinen Mann ſtellen, und dieſer, koͤnnte man
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„Pflicht zu leiſten weigern.“ Dieſe Zeit wird nicht
ſo lange waͤhren, als man ſich vorſtellt, und die
Vermehrung der Juden wird nicht ſo geſchwind fort-
gehen, daß ſie ihrer Faͤhigkeit zum Kriegsdienſte zu-
vorkommen und den Staat in Gefahr bringen ſollte,
ſo viele wehrloſe Buͤrger zu bekommen. Man fange
nur erſt damit an, dem Juden die buͤrgerliche Ge-
ſellſchaft lieb zu machen, ihm Intereſſe fuͤr ſie bey-
zubringen, ihn ſein Verhaͤltniß zu derſelben und die
Pflichten, die er ihr ſchuldig iſt, zu lehren. Man
gewoͤhne ihn dabey vorzuͤglich zu Handwerken und
Ackerbau, um ſeine koͤrperliche Staͤrke zu vermehren,
man leite ihn von dem herumſchweifenden Kleinhan-
del ab; und man ſehe, was die Folge ſeyn wird.
Noch ein Vorſchlag waͤre dieſer, daß alle junge Ju-
den, welche ihre Beſitzungen zu Kriegsdienſten ver-
pflichten, zu gewiſſen Zeiten in den Waffen geuͤbt
wuͤrden. Wenigſtens muͤßte man jedem Juden, der
Grundſtuͤcke ankaufte, von denen Kriegsdienſte gelei-
ſtet werden muͤſſen, dieſe Verbindlichkeit erklaͤren.
Waͤre er ſelbſt, wie dieſes anfangs der Fall ſeyn duͤrf-
te, unfaͤhig ſie zu erfuͤllen, ſo muͤßte er entweder eine
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Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783, S. 241. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_juden02_1783/249>, abgerufen am 24.11.2024.
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