Die Juden bleiben, so lange sie ihr Gesetz beobachten, immer unfähig zu Kriegsdiensten. Auch wenn sie die Erklärung einzelner Gelehr- ten annähmen, nach welchen die Vertheidigung aber nicht der Angriff, am Sabbath erlaubt ist, würden sie doch sehr schlechte Soldaten seyn. Hiezu kömmt noch ihre Absonderung im gesellschaftlichen Leben von andern Glau- bensgenossen; ihre Lehre von unreinen Spei- sen; ihr Verbot weiter Märsche und anderer Arbeit am Sabbath, also auch des Exercirens; ihre Ungewohnheit zu körperlichen Beschwer- den und Arbeiten; auch selbst die fehlende kör- perliche Größe. Alle diese Umstände ma- chen daß die Juden entweder gar nicht, oder doch nicht so gute Soldaten, wie andere seyn können. Sie würden also in Kriegszeiten sich zu sehr vermehren, allmählig zum Besitz des Landes kommen, dessen vormalige Eigenthü- mer fürs Vaterland gestorben wären und end- lich den Staat, der zu nachsichtig sie aufge- nommen, verächtlich und wehrlos gegen seine Nachbarn machen. Durch bloße höhere Ab- gaben läßt sich dieses nicht heben. Denn es
giebt
III.
Die Juden bleiben, ſo lange ſie ihr Geſetz beobachten, immer unfaͤhig zu Kriegsdienſten. Auch wenn ſie die Erklaͤrung einzelner Gelehr- ten annaͤhmen, nach welchen die Vertheidigung aber nicht der Angriff, am Sabbath erlaubt iſt, wuͤrden ſie doch ſehr ſchlechte Soldaten ſeyn. Hiezu koͤmmt noch ihre Abſonderung im geſellſchaftlichen Leben von andern Glau- bensgenoſſen; ihre Lehre von unreinen Spei- ſen; ihr Verbot weiter Maͤrſche und anderer Arbeit am Sabbath, alſo auch des Exercirens; ihre Ungewohnheit zu koͤrperlichen Beſchwer- den und Arbeiten; auch ſelbſt die fehlende koͤr- perliche Groͤße. Alle dieſe Umſtaͤnde ma- chen daß die Juden entweder gar nicht, oder doch nicht ſo gute Soldaten, wie andere ſeyn koͤnnen. Sie wuͤrden alſo in Kriegszeiten ſich zu ſehr vermehren, allmaͤhlig zum Beſitz des Landes kommen, deſſen vormalige Eigenthuͤ- mer fuͤrs Vaterland geſtorben waͤren und end- lich den Staat, der zu nachſichtig ſie aufge- nommen, veraͤchtlich und wehrlos gegen ſeine Nachbarn machen. Durch bloße hoͤhere Ab- gaben laͤßt ſich dieſes nicht heben. Denn es
giebt
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III.
Die Juden bleiben, ſo lange ſie ihr Geſetz
beobachten, immer unfaͤhig zu Kriegsdienſten.
Auch wenn ſie die Erklaͤrung einzelner Gelehr-
ten annaͤhmen, nach welchen die Vertheidigung
aber nicht der Angriff, am Sabbath erlaubt
iſt, wuͤrden ſie doch ſehr ſchlechte Soldaten
ſeyn. Hiezu koͤmmt noch ihre Abſonderung
im geſellſchaftlichen Leben von andern Glau-
bensgenoſſen; ihre Lehre von unreinen Spei-
ſen; ihr Verbot weiter Maͤrſche und anderer
Arbeit am Sabbath, alſo auch des Exercirens;
ihre Ungewohnheit zu koͤrperlichen Beſchwer-
den und Arbeiten; auch ſelbſt die fehlende koͤr-
perliche Groͤße. Alle dieſe Umſtaͤnde ma-
chen daß die Juden entweder gar nicht, oder
doch nicht ſo gute Soldaten, wie andere ſeyn
koͤnnen. Sie wuͤrden alſo in Kriegszeiten ſich
zu ſehr vermehren, allmaͤhlig zum Beſitz des
Landes kommen, deſſen vormalige Eigenthuͤ-
mer fuͤrs Vaterland geſtorben waͤren und end-
lich den Staat, der zu nachſichtig ſie aufge-
nommen, veraͤchtlich und wehrlos gegen ſeine
Nachbarn machen. Durch bloße hoͤhere Ab-
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Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783, S. 222. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_juden02_1783/230>, abgerufen am 13.11.2024.
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