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Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783.

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Staaten das römische Recht abschaft. Am besten sie
würden den allgemeinen Landesgesetzen, wie alle
übrige Bürger unterworfen. Dieß wäre gewiß dem
ganzen Geist Ihres Plans am gemäßesten? Freylich
kann dieß nur allmählig geschehen, aber einmal muß
doch der Anfang gemacht werden. Haben doch auch
die Juden das Opfern ausser Palästina suspendiren
müssen? Manche ihrer Gesetze sind in unsern nördli-
chen Landen noch weniger passend, als dieses Opfern Zu
S. 23 habe ich noch einen Einwurf. Sollte es da nicht
statt Religion deutlicher Religions-Systeme, Par-
theyen
heissen. Von diesen allen ohne Ausnahme
kann man freylich mit vollkommenem Rechte sagen,
"daß sie ihren Anhängern Abneigung in mehr oder
"mindern Grade, gegen die Andersdenkenden einflös-
"sen," daß sie "die natürlichen Bande der Mensch-
"heit zerreissen." -- Aber der natürlichen Reli-
gion
(die unter dem Worte jede doch auch mit be-
griffen ist) aber auch freilich nur dieser, kann man
dieses doch nicht Schuld geben? --


C.
9.

Staaten das roͤmiſche Recht abſchaft. Am beſten ſie
wuͤrden den allgemeinen Landesgeſetzen, wie alle
uͤbrige Buͤrger unterworfen. Dieß waͤre gewiß dem
ganzen Geiſt Ihres Plans am gemaͤßeſten? Freylich
kann dieß nur allmaͤhlig geſchehen, aber einmal muß
doch der Anfang gemacht werden. Haben doch auch
die Juden das Opfern auſſer Palaͤſtina ſuſpendiren
muͤſſen? Manche ihrer Geſetze ſind in unſern noͤrdli-
chen Landen noch weniger paſſend, als dieſes Opfern Zu
S. 23 habe ich noch einen Einwurf. Sollte es da nicht
ſtatt Religion deutlicher Religions-Syſteme, Par-
theyen
heiſſen. Von dieſen allen ohne Ausnahme
kann man freylich mit vollkommenem Rechte ſagen,
„daß ſie ihren Anhaͤngern Abneigung in mehr oder
„mindern Grade, gegen die Andersdenkenden einfloͤſ-
„ſen,“ daß ſie „die natuͤrlichen Bande der Menſch-
„heit zerreiſſen.“ — Aber der natuͤrlichen Reli-
gion
(die unter dem Worte jede doch auch mit be-
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dieſes doch nicht Schuld geben? —


C.
9.
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[139/0147] Staaten das roͤmiſche Recht abſchaft. Am beſten ſie wuͤrden den allgemeinen Landesgeſetzen, wie alle uͤbrige Buͤrger unterworfen. Dieß waͤre gewiß dem ganzen Geiſt Ihres Plans am gemaͤßeſten? Freylich kann dieß nur allmaͤhlig geſchehen, aber einmal muß doch der Anfang gemacht werden. Haben doch auch die Juden das Opfern auſſer Palaͤſtina ſuſpendiren muͤſſen? Manche ihrer Geſetze ſind in unſern noͤrdli- chen Landen noch weniger paſſend, als dieſes Opfern Zu S. 23 habe ich noch einen Einwurf. Sollte es da nicht ſtatt Religion deutlicher Religions-Syſteme, Par- theyen heiſſen. Von dieſen allen ohne Ausnahme kann man freylich mit vollkommenem Rechte ſagen, „daß ſie ihren Anhaͤngern Abneigung in mehr oder „mindern Grade, gegen die Andersdenkenden einfloͤſ- „ſen,“ daß ſie „die natuͤrlichen Bande der Menſch- „heit zerreiſſen.“ — Aber der natuͤrlichen Reli- gion (die unter dem Worte jede doch auch mit be- griffen iſt) aber auch freilich nur dieſer, kann man dieſes doch nicht Schuld geben? — D. den 8. May 1782. C. 9.

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Zitationshilfe: Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783, S. 139. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_juden02_1783/147>, abgerufen am 22.11.2024.