Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783.Staaten das römische Recht abschaft. Am besten sie C. 9.
Staaten das roͤmiſche Recht abſchaft. Am beſten ſie C. 9.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0147" n="139"/> Staaten das roͤmiſche Recht abſchaft. Am beſten ſie<lb/> wuͤrden den allgemeinen Landesgeſetzen, wie alle<lb/> uͤbrige Buͤrger unterworfen. Dieß waͤre gewiß dem<lb/> ganzen Geiſt Ihres Plans am gemaͤßeſten? Freylich<lb/> kann dieß nur allmaͤhlig geſchehen, aber einmal muß<lb/> doch der Anfang gemacht werden. Haben doch auch<lb/> die Juden das <hi rendition="#fr">Opfern</hi> auſſer Palaͤſtina ſuſpendiren<lb/> muͤſſen? Manche ihrer Geſetze ſind in unſern noͤrdli-<lb/> chen Landen noch weniger paſſend, als dieſes Opfern Zu<lb/> S. 23 habe ich noch einen Einwurf. Sollte es da nicht<lb/> ſtatt <hi rendition="#fr">Religion</hi> deutlicher Religions-<hi rendition="#fr">Syſteme, Par-<lb/> theyen</hi> heiſſen. Von <hi rendition="#fr">dieſen allen ohne Ausnahme</hi><lb/> kann man freylich mit vollkommenem Rechte ſagen,<lb/> „daß ſie ihren Anhaͤngern Abneigung in mehr oder<lb/> „mindern Grade, gegen die Andersdenkenden einfloͤſ-<lb/> „ſen,“ daß ſie „die natuͤrlichen Bande der Menſch-<lb/> „heit zerreiſſen.“ — Aber der <hi rendition="#fr">natuͤrlichen Reli-<lb/> gion</hi> (die unter dem Worte <hi rendition="#fr">jede</hi> doch auch mit be-<lb/> griffen iſt) aber auch freilich nur dieſer, kann man<lb/> dieſes doch nicht Schuld geben? —</p><lb/> <dateline> <hi rendition="#et">D. den 8. May 1782.</hi> </dateline><lb/> <closer> <salute> <hi rendition="#et"> <hi rendition="#fr">C.</hi> </hi> </salute> </closer> </div><lb/> <fw place="bottom" type="catch">9.</fw><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [139/0147]
Staaten das roͤmiſche Recht abſchaft. Am beſten ſie
wuͤrden den allgemeinen Landesgeſetzen, wie alle
uͤbrige Buͤrger unterworfen. Dieß waͤre gewiß dem
ganzen Geiſt Ihres Plans am gemaͤßeſten? Freylich
kann dieß nur allmaͤhlig geſchehen, aber einmal muß
doch der Anfang gemacht werden. Haben doch auch
die Juden das Opfern auſſer Palaͤſtina ſuſpendiren
muͤſſen? Manche ihrer Geſetze ſind in unſern noͤrdli-
chen Landen noch weniger paſſend, als dieſes Opfern Zu
S. 23 habe ich noch einen Einwurf. Sollte es da nicht
ſtatt Religion deutlicher Religions-Syſteme, Par-
theyen heiſſen. Von dieſen allen ohne Ausnahme
kann man freylich mit vollkommenem Rechte ſagen,
„daß ſie ihren Anhaͤngern Abneigung in mehr oder
„mindern Grade, gegen die Andersdenkenden einfloͤſ-
„ſen,“ daß ſie „die natuͤrlichen Bande der Menſch-
„heit zerreiſſen.“ — Aber der natuͤrlichen Reli-
gion (die unter dem Worte jede doch auch mit be-
griffen iſt) aber auch freilich nur dieſer, kann man
dieſes doch nicht Schuld geben? —
D. den 8. May 1782.
C.
9.
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