Dohm, Hedwig: Der Jesuitismus im Hausstande. Berlin, 1873.aber diesen Einwand nicht richtig finde, kann ich mich Es ist eine abstrakte Vorstellung, die dem Beamten Die Autorität haftet nicht an der Persönlichkeit, Zwei andere Einwürfe, deren sich die ehrenwerthen Die Frau würde nach erlangtem Stimmrecht, meint Bei uns wählt man meines Wissens nicht unter Ein anderer Gentleman weist als abschreckendes Bei- aber diesen Einwand nicht richtig finde, kann ich mich Es ist eine abstrakte Vorstellung, die dem Beamten Die Autorität haftet nicht an der Persönlichkeit, Zwei andere Einwürfe, deren sich die ehrenwerthen Die Frau würde nach erlangtem Stimmrecht, meint Bei uns wählt man meines Wissens nicht unter Ein anderer Gentleman weist als abschreckendes Bei- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0206" n="198"/> aber diesen Einwand nicht richtig finde, kann ich mich<lb/> seiner nicht bedienen.</p><lb/> <p>Es ist eine abstrakte Vorstellung, die dem Beamten<lb/> Autorität verschafft; diese Vorstellung heißt: Gesetz.</p><lb/> <p>Die Autorität haftet nicht an der Persönlichkeit,<lb/> sondern am Amt. Wenn mich ein Post- oder Eisenbahn-<lb/> Beamter anschnauzt, so halte ich still und würge den<lb/> „Grobian‟, der mir auf den Lippen schwebt, herunter,<lb/> nicht wegen des Respekts, den mir der Anschnauzer ein-<lb/> flößt, sondern weil ich weiß, daß Beleidigungen im Amt<lb/> schwer gerochen werden.</p><lb/> <p>Zwei andere Einwürfe, deren sich die ehrenwerthen<lb/> Sir's schuldig machen, mögen vielleicht auf englische<lb/> Zustände Anwendung finden, für uns aber sind sie be-<lb/> deutungslos.</p><lb/> <p>Die Frau würde nach erlangtem Stimmrecht, meint<lb/> der eine Sir, zur Wahlurne getrieben werden, ob sie<lb/> wolle oder nicht; während der Wahlen müsse ihr das<lb/> Leben zur Last werden, man würde sie belagern, ver-<lb/> folgen u. s. w., um ihre Stimme zu erlangen.</p><lb/> <p>Bei uns wählt man meines Wissens nicht unter<lb/> dem Motto: Und bist Du nicht willig, so brauch ich<lb/> Gewalt, es heißt vielmehr: Und bist Du nicht willig,<lb/> so bleibe zu Haus.</p><lb/> <p>Ein anderer Gentleman weist als abschreckendes Bei-<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [198/0206]
aber diesen Einwand nicht richtig finde, kann ich mich
seiner nicht bedienen.
Es ist eine abstrakte Vorstellung, die dem Beamten
Autorität verschafft; diese Vorstellung heißt: Gesetz.
Die Autorität haftet nicht an der Persönlichkeit,
sondern am Amt. Wenn mich ein Post- oder Eisenbahn-
Beamter anschnauzt, so halte ich still und würge den
„Grobian‟, der mir auf den Lippen schwebt, herunter,
nicht wegen des Respekts, den mir der Anschnauzer ein-
flößt, sondern weil ich weiß, daß Beleidigungen im Amt
schwer gerochen werden.
Zwei andere Einwürfe, deren sich die ehrenwerthen
Sir's schuldig machen, mögen vielleicht auf englische
Zustände Anwendung finden, für uns aber sind sie be-
deutungslos.
Die Frau würde nach erlangtem Stimmrecht, meint
der eine Sir, zur Wahlurne getrieben werden, ob sie
wolle oder nicht; während der Wahlen müsse ihr das
Leben zur Last werden, man würde sie belagern, ver-
folgen u. s. w., um ihre Stimme zu erlangen.
Bei uns wählt man meines Wissens nicht unter
dem Motto: Und bist Du nicht willig, so brauch ich
Gewalt, es heißt vielmehr: Und bist Du nicht willig,
so bleibe zu Haus.
Ein anderer Gentleman weist als abschreckendes Bei-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2017-07-10T17:06:15Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2017-07-10T17:06:15Z)
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: keine Angabe; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |