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Dohm, Hedwig: Der Jesuitismus im Hausstande. Berlin, 1873.

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Man sieht, lauter harmlose und zum Theil nützliche
Beschäftigungen.

Was aber kann die Hausfrau durch all ihr Thun
nicht hindern?

Sie kann nicht hindern, daß die Köchin die Suppe
versalzt und den Braten anbrennen läßt, denn wenn
diese nichtsnutzigen Geschöpfe von so böser Lust ange-
wandelt werden, pflegen sie meist den Augenblick wahr-
zunehmen, wo die Frau sich frisiren läßt oder am Klavier sitzt.

Zweitens: sie kann nicht hindern, daß ihr Kinder-
mädchen die Kinder auf ihren stundenlangen Spazier-
gängen, die häufig an der Seite eines Landsmanns
stattfinden, knufft.

Ein Jeder von uns ist wohl auf der Straße ab
und zu Zeuge solcher Frevelthaten gewesen.

Jch kann bei dieser Gelegenheit nicht umhin, mich
ziemlich verächtlich gegen die Feigheit und die Vorsicht
auszusprechen, mit der wir in solchen Fällen, um uns
nicht in fremde Angelegenheiten zu mischen, das Kinder-
mädchen gewähren lassen.

Diese armen Kinder müßten unter dem Schutz des
ganzen Publikums stehen, und an einer Magd, die sich
an dem ihr anvertrauten Kinde so schamlos vergeht,
sollte Lynchjustiz geübt werden. Wenn ich Gesetze zu

Man sieht, lauter harmlose und zum Theil nützliche
Beschäftigungen.

Was aber kann die Hausfrau durch all ihr Thun
nicht hindern?

Sie kann nicht hindern, daß die Köchin die Suppe
versalzt und den Braten anbrennen läßt, denn wenn
diese nichtsnutzigen Geschöpfe von so böser Lust ange-
wandelt werden, pflegen sie meist den Augenblick wahr-
zunehmen, wo die Frau sich frisiren läßt oder am Klavier sitzt.

Zweitens: sie kann nicht hindern, daß ihr Kinder-
mädchen die Kinder auf ihren stundenlangen Spazier-
gängen, die häufig an der Seite eines Landsmanns
stattfinden, knufft.

Ein Jeder von uns ist wohl auf der Straße ab
und zu Zeuge solcher Frevelthaten gewesen.

Jch kann bei dieser Gelegenheit nicht umhin, mich
ziemlich verächtlich gegen die Feigheit und die Vorsicht
auszusprechen, mit der wir in solchen Fällen, um uns
nicht in fremde Angelegenheiten zu mischen, das Kinder-
mädchen gewähren lassen.

Diese armen Kinder müßten unter dem Schutz des
ganzen Publikums stehen, und an einer Magd, die sich
an dem ihr anvertrauten Kinde so schamlos vergeht,
sollte Lynchjustiz geübt werden. Wenn ich Gesetze zu

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[98/0106] Man sieht, lauter harmlose und zum Theil nützliche Beschäftigungen. Was aber kann die Hausfrau durch all ihr Thun nicht hindern? Sie kann nicht hindern, daß die Köchin die Suppe versalzt und den Braten anbrennen läßt, denn wenn diese nichtsnutzigen Geschöpfe von so böser Lust ange- wandelt werden, pflegen sie meist den Augenblick wahr- zunehmen, wo die Frau sich frisiren läßt oder am Klavier sitzt. Zweitens: sie kann nicht hindern, daß ihr Kinder- mädchen die Kinder auf ihren stundenlangen Spazier- gängen, die häufig an der Seite eines Landsmanns stattfinden, knufft. Ein Jeder von uns ist wohl auf der Straße ab und zu Zeuge solcher Frevelthaten gewesen. Jch kann bei dieser Gelegenheit nicht umhin, mich ziemlich verächtlich gegen die Feigheit und die Vorsicht auszusprechen, mit der wir in solchen Fällen, um uns nicht in fremde Angelegenheiten zu mischen, das Kinder- mädchen gewähren lassen. Diese armen Kinder müßten unter dem Schutz des ganzen Publikums stehen, und an einer Magd, die sich an dem ihr anvertrauten Kinde so schamlos vergeht, sollte Lynchjustiz geübt werden. Wenn ich Gesetze zu

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Zitationshilfe: Dohm, Hedwig: Der Jesuitismus im Hausstande. Berlin, 1873, S. 98. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_jesuitismus_1873/106>, abgerufen am 24.11.2024.