und als die Flotte zurückkehrte, ließ er in seinem maß- losen Zorn den Hauptleuten die Köpfe abschlagen, den Soldaten aber befahl er, bei Strafe lebendig in Stücke gesägt zu werden, fortan in weiblicher Kleidung ein- herzugehen und nur weibliche Arbeiten zu verrichten, welche Schmach die meisten so wenig vertragen konnten, daß sie entweder als Flüchtlinge die Heimath ver- ließen, oder sich selbst durch das Schwert oder durch Gift den Tod gaben.
Wie man von jeher der Frau das Verfügungs- recht über ihre eigene Person geraubt hat, so hat man ihr auch ihr Eigenthum vorenthalten. Ein römisches Gesetz, das Gesetz "Voconia", welches gegen den Luxus der Frauen gerichtet war, verbot einem Vater, seiner Tochter und wenn es sein einziges Kind wäre, mehr als einen ge- wissen Theil seines Vermögens zu hinterlassen.
Jn Rom lebte um's Jahr 600 ein reicher Bürger Namens Annius Asellus. Er hatte im Handel ein beträchtliches Vermögen erworben und seine Mühe und Arbeit galten einem einzigen Kinde, einer Tochter, die er zärlich liebte. Alle seine Fürsorge sollte nun ver- gebens gewesen sein. Nur ein einziges Mittel blieb ihm, das Gesetz zu umgehen, ein verzweifeltes Mittel, denn es beraubte ihn seiner Stellung, seines Ranges und der Achtung seiner Mitbürger. Annius zögerte
und als die Flotte zurückkehrte, ließ er in seinem maß- losen Zorn den Hauptleuten die Köpfe abschlagen, den Soldaten aber befahl er, bei Strafe lebendig in Stücke gesägt zu werden, fortan in weiblicher Kleidung ein- herzugehen und nur weibliche Arbeiten zu verrichten, welche Schmach die meisten so wenig vertragen konnten, daß sie entweder als Flüchtlinge die Heimath ver- ließen, oder sich selbst durch das Schwert oder durch Gift den Tod gaben.
Wie man von jeher der Frau das Verfügungs- recht über ihre eigene Person geraubt hat, so hat man ihr auch ihr Eigenthum vorenthalten. Ein römisches Gesetz, das Gesetz „Voconia‟, welches gegen den Luxus der Frauen gerichtet war, verbot einem Vater, seiner Tochter und wenn es sein einziges Kind wäre, mehr als einen ge- wissen Theil seines Vermögens zu hinterlassen.
Jn Rom lebte um's Jahr 600 ein reicher Bürger Namens Annius Asellus. Er hatte im Handel ein beträchtliches Vermögen erworben und seine Mühe und Arbeit galten einem einzigen Kinde, einer Tochter, die er zärlich liebte. Alle seine Fürsorge sollte nun ver- gebens gewesen sein. Nur ein einziges Mittel blieb ihm, das Gesetz zu umgehen, ein verzweifeltes Mittel, denn es beraubte ihn seiner Stellung, seines Ranges und der Achtung seiner Mitbürger. Annius zögerte
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und als die Flotte zurückkehrte, ließ er in seinem maß-
losen Zorn den Hauptleuten die Köpfe abschlagen, den
Soldaten aber befahl er, bei Strafe lebendig in Stücke
gesägt zu werden, fortan in weiblicher Kleidung ein-
herzugehen und nur weibliche Arbeiten zu verrichten,
welche Schmach die meisten so wenig vertragen konnten,
daß sie entweder als Flüchtlinge die Heimath ver-
ließen, oder sich selbst durch das Schwert oder durch
Gift den Tod gaben.
Wie man von jeher der Frau das Verfügungs-
recht über ihre eigene Person geraubt hat, so hat man
ihr auch ihr Eigenthum vorenthalten. Ein römisches
Gesetz, das Gesetz „Voconia‟, welches gegen den Luxus der
Frauen gerichtet war, verbot einem Vater, seiner Tochter
und wenn es sein einziges Kind wäre, mehr als einen ge-
wissen Theil seines Vermögens zu hinterlassen.
Jn Rom lebte um's Jahr 600 ein reicher Bürger
Namens Annius Asellus. Er hatte im Handel ein
beträchtliches Vermögen erworben und seine Mühe und
Arbeit galten einem einzigen Kinde, einer Tochter, die
er zärlich liebte. Alle seine Fürsorge sollte nun ver-
gebens gewesen sein. Nur ein einziges Mittel blieb
ihm, das Gesetz zu umgehen, ein verzweifeltes Mittel,
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(2017-04-07T16:13:32Z)
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Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876, S. 85. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_frauenfrage_1876/93>, abgerufen am 01.08.2024.
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