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Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876.

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Unbequemlichkeiten, die alte Jungfern und Frauen, die
nicht mehr jung und hübsch sind, zu leiden haben, das
starke Geschlecht zu Ritterdiensten anzuspornen nicht ge-
eignet sind.

Diese Frauen also - und sie sind in der Majo-
rität - werden von der Frage gar nicht tangirt und
können der Drohung spotten.

Dritter Grund: Die Frauen haben nicht
die Fähigkeit das Stimmrecht auszuüben.

Dieses Argument ernsthaft zu erörtern erläßt
man uns wohl. Es giebt keine körperlichen und
geistigen Eigenschaften, die in irgend einem Lande Be-
dingungen des Wahlrechts wären. Die Schwachen und
Kranken, die Krüppel, die Dummen und die Brutalen,
in Amerika der noch uncivilisirte Neger, sie alle sind
wahlberechtigt. Vollends dem allgemeinen Wahlrecht
gegenüber ist dieser Vorwand einfach absurd. Jede
Frau, die schreiben und lesen kann, steht an Fähig-
keiten über dem Mann, der diese Kunst nicht versteht.

Man frage die Juristen Englands. Schwerlich
würden diese Herren den Satz von der Unfähigkeit des
weiblichen Geschlechts ohne Scham und Erröthen zu
vertheidigen im Stande sein, nachdem jüngst zwei englische
Damen, trotz der Concurrenz zahlreicher männlicher
Mitbewerber die beiden ersten juristischen Preise in

Unbequemlichkeiten, die alte Jungfern und Frauen, die
nicht mehr jung und hübsch sind, zu leiden haben, das
starke Geschlecht zu Ritterdiensten anzuspornen nicht ge-
eignet sind.

Diese Frauen also – und sie sind in der Majo-
rität – werden von der Frage gar nicht tangirt und
können der Drohung spotten.

Dritter Grund: Die Frauen haben nicht
die Fähigkeit das Stimmrecht auszuüben.

Dieses Argument ernsthaft zu erörtern erläßt
man uns wohl. Es giebt keine körperlichen und
geistigen Eigenschaften, die in irgend einem Lande Be-
dingungen des Wahlrechts wären. Die Schwachen und
Kranken, die Krüppel, die Dummen und die Brutalen,
in Amerika der noch uncivilisirte Neger, sie alle sind
wahlberechtigt. Vollends dem allgemeinen Wahlrecht
gegenüber ist dieser Vorwand einfach absurd. Jede
Frau, die schreiben und lesen kann, steht an Fähig-
keiten über dem Mann, der diese Kunst nicht versteht.

Man frage die Juristen Englands. Schwerlich
würden diese Herren den Satz von der Unfähigkeit des
weiblichen Geschlechts ohne Scham und Erröthen zu
vertheidigen im Stande sein, nachdem jüngst zwei englische
Damen, trotz der Concurrenz zahlreicher männlicher
Mitbewerber die beiden ersten juristischen Preise in

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[118/0126] Unbequemlichkeiten, die alte Jungfern und Frauen, die nicht mehr jung und hübsch sind, zu leiden haben, das starke Geschlecht zu Ritterdiensten anzuspornen nicht ge- eignet sind. Diese Frauen also – und sie sind in der Majo- rität – werden von der Frage gar nicht tangirt und können der Drohung spotten. Dritter Grund: Die Frauen haben nicht die Fähigkeit das Stimmrecht auszuüben. Dieses Argument ernsthaft zu erörtern erläßt man uns wohl. Es giebt keine körperlichen und geistigen Eigenschaften, die in irgend einem Lande Be- dingungen des Wahlrechts wären. Die Schwachen und Kranken, die Krüppel, die Dummen und die Brutalen, in Amerika der noch uncivilisirte Neger, sie alle sind wahlberechtigt. Vollends dem allgemeinen Wahlrecht gegenüber ist dieser Vorwand einfach absurd. Jede Frau, die schreiben und lesen kann, steht an Fähig- keiten über dem Mann, der diese Kunst nicht versteht. Man frage die Juristen Englands. Schwerlich würden diese Herren den Satz von der Unfähigkeit des weiblichen Geschlechts ohne Scham und Erröthen zu vertheidigen im Stande sein, nachdem jüngst zwei englische Damen, trotz der Concurrenz zahlreicher männlicher Mitbewerber die beiden ersten juristischen Preise in  

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Zitationshilfe: Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876, S. 118. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_frauenfrage_1876/126>, abgerufen am 05.12.2024.