Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.lonio de Cruciat. Martyr. pag. 403. 404. & seqq. usqve 408. und D. Casp. Sagittario eod. tr. grosse Listen/ und weitläuftige Verzeichnisse der Martyrer findet/ welchen die Köpffe mit dem Schwerd abgeschlagen worden/ und ist Gallonius in angezogenen Tractat pag. 405. der Meynung es seyen darumb viel Christen mit dem Schwerd hingerichtet worden / weil man solches vor schimpfflicher und verächtlicher/ als die Execution mit dem Beil/ gehalten. add. Brisson. lib. 5. de formul. ubi de gladii animadversione sermonem habet. XII. Ehe man aber den Märtyrern den Kopf abhieb/ wurden sie nackend an eine Seule gebunden/ und mit Ruthen erbärmlich gehauen. Valer. Maxim. lib. 5. c. 8. XIII. Hernach verbund man ihnen die Augen mit einen Tuch/ musten drauf nieder knien/ und den Hals herhalten. Gallon. d. tr. pag. 409. 410. & 411. De obnubilatione capitis vide qvoqve Liv. lib. 1. c. 26. ac lib. 23. cap. 10. nec non Ciceron. Orat. 5. in Verrem. c. 28. & pro Rabirio perduelli cap. 4. & 5. XIV. Die Griechen hatten den Gebrauch/ daß wenn jemanden bey ihnen der Kopf abgeschlagen wurde/ der Scharffrichter das blutige Schwerd an des decollirten Hauptharen abwischen muste/ vermeinende/ daß dadurch das Piaculum in Corde commissum expiiret würde. Ex Suida D. Joh. Philipp. Pfeiffer/ lib. 2. Antiq. Graecar. Gentil. cap. 24. pag. 231. XV. Bey den Sinesern ist das Köpfen der allerschändlichste Tod/ weil sie vor der Glieder Zerstümmelung einen hefftigen Abscheu tragen. Erasm. Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel/ lib. 2. disc. 8. pag. 389. XVI. In Teutschland werden damit unterschiedliche Verbrecher abgestrafft / als I. Die ein solches CRIMEN LAESAE MAJESTATIS begangen/ daß sie ein und andern der Käyserlichen Majestät/ der Chur- und Fürsten/ Ja auch der andern Reichs-Stände / Räthe ümbzubringen und aus dem Wege zu räumen sich vorgenommen/ und wohl mit andern deshalber confpiriret und sich verbunden. lonio de Cruciat. Martyr. pag. 403. 404. & seqq. usqve 408. und D. Casp. Sagittario eod. tr. grosse Listen/ und weitläuftige Verzeichnisse der Martyrer findet/ welchen die Köpffe mit dem Schwerd abgeschlagen worden/ und ist Gallonius in angezogenen Tractat pag. 405. der Meynung es seyen darumb viel Christen mit dem Schwerd hingerichtet worden / weil man solches vor schimpfflicher und verächtlicher/ als die Execution mit dem Beil/ gehalten. add. Brisson. lib. 5. de formul. ubi de gladii animadversione sermonem habet. XII. Ehe man aber den Märtyrern den Kopf abhieb/ wurden sie nackend an eine Seule gebunden/ und mit Ruthen erbärmlich gehauen. Valer. Maxim. lib. 5. c. 8. XIII. Hernach verbund man ihnen die Augen mit einen Tuch/ musten drauf nieder knien/ und den Hals herhalten. Gallon. d. tr. pag. 409. 410. & 411. De obnubilatione capitis vide qvoqve Liv. lib. 1. c. 26. ac lib. 23. cap. 10. nec non Ciceron. Orat. 5. in Verrem. c. 28. & pro Rabirio perduelli cap. 4. & 5. XIV. Die Griechen hatten den Gebrauch/ daß wenn jemanden bey ihnen der Kopf abgeschlagen wurde/ der Scharffrichter das blutige Schwerd an des decollirten Hauptharen abwischen muste/ vermeinende/ daß dadurch das Piaculum in Corde commissum expiiret würde. Ex Suida D. Joh. Philipp. Pfeiffer/ lib. 2. Antiq. Graecar. Gentil. cap. 24. pag. 231. XV. Bey den Sinesern ist das Köpfen der allerschändlichste Tod/ weil sie vor der Glieder Zerstümmelung einen hefftigen Abscheu tragen. Erasm. Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel/ lib. 2. disc. 8. pag. 389. XVI. In Teutschland werden damit unterschiedliche Verbrecher abgestrafft / als I. Die ein solches CRIMEN LAESAE MAJESTATIS begangen/ daß sie ein und andern der Käyserlichen Majestät/ der Chur- und Fürsten/ Ja auch der andern Reichs-Stände / Räthe ümbzubringen und aus dem Wege zu räumen sich vorgenommen/ und wohl mit andern deshalber confpiriret und sich verbunden. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0085" n="75"/> lonio de Cruciat. Martyr. pag. 403. 404. & seqq. usqve 408. und D. Casp. Sagittario eod. tr. grosse Listen/ und weitläuftige Verzeichnisse der Martyrer findet/ welchen die Köpffe mit dem Schwerd abgeschlagen worden/ und ist Gallonius in angezogenen Tractat pag. 405. der Meynung es seyen darumb viel Christen mit dem Schwerd hingerichtet worden / weil man solches vor schimpfflicher und verächtlicher/ als die Execution mit dem Beil/ gehalten.</p> <p>add.</p> <p>Brisson. lib. 5. de formul. ubi de gladii animadversione sermonem habet.</p> <p>XII. 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Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel/ lib. 2. disc. 8. pag. 389.</p> <p>XVI. In Teutschland werden damit unterschiedliche Verbrecher abgestrafft / als</p> <p>I. Die ein solches CRIMEN LAESAE MAJESTATIS begangen/ daß sie ein und andern der Käyserlichen Majestät/ der Chur- und Fürsten/ Ja auch der andern Reichs-Stände / Räthe ümbzubringen und aus dem Wege zu räumen sich vorgenommen/ und wohl mit andern deshalber confpiriret und sich verbunden.</p> </div> </body> </text> </TEI> [75/0085]
lonio de Cruciat. Martyr. pag. 403. 404. & seqq. usqve 408. und D. Casp. Sagittario eod. tr. grosse Listen/ und weitläuftige Verzeichnisse der Martyrer findet/ welchen die Köpffe mit dem Schwerd abgeschlagen worden/ und ist Gallonius in angezogenen Tractat pag. 405. der Meynung es seyen darumb viel Christen mit dem Schwerd hingerichtet worden / weil man solches vor schimpfflicher und verächtlicher/ als die Execution mit dem Beil/ gehalten.
add.
Brisson. lib. 5. de formul. ubi de gladii animadversione sermonem habet.
XII. Ehe man aber den Märtyrern den Kopf abhieb/ wurden sie nackend an eine Seule gebunden/ und mit Ruthen erbärmlich gehauen.
Valer. Maxim. lib. 5. c. 8.
XIII. Hernach verbund man ihnen die Augen mit einen Tuch/ musten drauf nieder knien/ und den Hals herhalten.
Gallon. d. tr. pag. 409. 410. & 411.
De obnubilatione capitis vide qvoqve Liv. lib. 1. c. 26. ac lib. 23. cap. 10. nec non Ciceron. Orat. 5. in Verrem. c. 28. & pro Rabirio perduelli cap. 4. & 5.
XIV. Die Griechen hatten den Gebrauch/ daß wenn jemanden bey ihnen der Kopf abgeschlagen wurde/ der Scharffrichter das blutige Schwerd an des decollirten Hauptharen abwischen muste/ vermeinende/ daß dadurch das Piaculum in Corde commissum expiiret würde.
Ex Suida D. Joh. Philipp. Pfeiffer/ lib. 2. Antiq. Graecar. Gentil. cap. 24. pag. 231.
XV. Bey den Sinesern ist das Köpfen der allerschändlichste Tod/ weil sie vor der Glieder Zerstümmelung einen hefftigen Abscheu tragen.
Erasm. Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel/ lib. 2. disc. 8. pag. 389.
XVI. In Teutschland werden damit unterschiedliche Verbrecher abgestrafft / als
I. Die ein solches CRIMEN LAESAE MAJESTATIS begangen/ daß sie ein und andern der Käyserlichen Majestät/ der Chur- und Fürsten/ Ja auch der andern Reichs-Stände / Räthe ümbzubringen und aus dem Wege zu räumen sich vorgenommen/ und wohl mit andern deshalber confpiriret und sich verbunden.
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