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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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[Spaltenumbruch] chet so durch Hunger und Durst geschiehet wird höher und ehrlicher als der natürliche gehalten 453. vieler andern Arthen des Todes sind durchgehends unter den Wort Straffen und überal in diesen Buch zu finden.
Todes Straffe cessirt wo das Corpus delicti fehlet 227. ist bey dem so in einen Delicto, sie einmahl ausgestanden/ nicht zu wiederhohlen 247. seqq. 300
Todschläger/ wird in Indien und Persien von des Entleibte Bluths-Freunden selbst hingerichtet 181. sühnet sich bey denen Trallianis mit Gemüse aus und bey denen alten Deutschen mit einer gewissen Anzahl Viehes ibid. wäschet bey denen Spartanern 14. mahl seine Kleider ibid. mus in Calicuth und Tarnassari jämmerlich sterben 266. werden von Felsen gestürtzt 398
Todschlag wie derselbe mit Vorsatz aus Verwahrlosung und Versehen geschehe / auch wie hierinne zu verfahren sey/ und was vor Straffe iedesmahl erfolget vid. a 170. usqve 184. wird am leblosen Dingen gestrafft 170. Consideriret bey der Straffe keinen Stand noch Geschlecht 172. 173. excusirt nicht der error in persona 173. mit der flachen Hand wird nicht ordinarie bestrafft 175. so dolose geschehen dessen Straffe kan keine weltliche Obrigkeit erlassen 176. in welchen Fällen er gar nicht oder doch extraordinarie[Spaltenumbruch] zu bestraffen 176. seqq derselbe ist auf gewisse Masse nachgelassen 178. 179. 180. wird nach denen Salischenen / Ripuarischen/ Alemannischen und Bayerischen Gesetzen mit Geld bestrafft 182
Todengräber/ werden bey denen Beinen aufgehenckt 214. so Sterben gemacht werden gerädert mit glüenden Zangen zerrissen 327. auch verbrandt ibid. 330. 331. 340. 341. 577. wol gar geschmaucht 593
Toder so 5. Monath schon begraben gewesen hat noch Blut 197. 585. mehr Exempel darvon/ 359. werden nicht begraben sondern an Bäume gehangen 205. wird von Meer nicht gelitten 298 auf Schiffen ins Meer versenckt 299. Tode so wieder kommen/ werden ausgegraben und verbrandt 197. 358. seqq. 583
Töchter/ wenn deren zu viel kommen wurden in Griechenland weggesetzt 187. in Pommern erwürget ibid. deren Ausstattung macht die Eltern arm 187
Tödten der Menschen durch Hunger und Durst 450. Exempel derer so zur Straffe damit hingerichtet worden/ und sonsten so umkommen 450. seqq.
Tormentum famis & sitis, 457
Tortur wird auch wieder privilegirte Persohnen gebraucht in Crimine laesar Majestatis 76. wird erkant wenn onugsame Indicia da seyn 244. presset ein falsch Geständnüs
[Spaltenumbruch] chet so durch Hunger und Durst geschiehet wird höher und ehrlicher als der natürliche gehalten 453. vieler andern Arthen des Todes sind durchgehends unter den Wort Straffen und überal in diesen Buch zu finden.
Todes Straffe cessirt wo das Corpus delicti fehlet 227. ist bey dem so in einen Delicto, sie einmahl ausgestanden/ nicht zu wiederhohlen 247. seqq. 300
Todschläger/ wird in Indien und Persien von des Entleibte Bluths-Freunden selbst hingerichtet 181. sühnet sich bey denen Trallianis mit Gemüse aus und bey denen alten Deutschen mit einer gewissen Anzahl Viehes ibid. wäschet bey denen Spartanern 14. mahl seine Kleider ibid. mus in Calicuth und Tarnassari jämmerlich sterben 266. werden von Felsen gestürtzt 398
Todschlag wie derselbe mit Vorsatz aus Verwahrlosung und Versehen geschehe / auch wie hierinne zu verfahren sey/ und was vor Straffe iedesmahl erfolget vid. â 170. usqve 184. wird am leblosen Dingen gestrafft 170. Consideriret bey der Straffe keinen Stand noch Geschlecht 172. 173. excusirt nicht der error in persona 173. mit der flachen Hand wird nicht ordinarie bestrafft 175. so dolose geschehen dessen Straffe kan keine weltliche Obrigkeit erlassen 176. in welchen Fällen er gar nicht oder doch extraordinarie[Spaltenumbruch] zu bestraffen 176. seqq derselbe ist auf gewisse Masse nachgelassen 178. 179. 180. wird nach denen Salischenen / Ripuarischen/ Alemannischen und Bayerischen Gesetzen mit Geld bestrafft 182
Todengräber/ werden bey denen Beinen aufgehenckt 214. so Sterben gemacht werden gerädert mit glüenden Zangen zerrissen 327. auch verbrandt ibid. 330. 331. 340. 341. 577. wol gar geschmaucht 593
Toder so 5. Monath schon begraben gewesen hat noch Blut 197. 585. mehr Exempel darvon/ 359. werden nicht begraben sondern an Bäume gehangen 205. wird von Meer nicht gelitten 298 auf Schiffen ins Meer versenckt 299. Tode so wieder kommen/ werden ausgegraben und verbrandt 197. 358. seqq. 583
Töchter/ wenn deren zu viel kommen wurden in Griechenland weggesetzt 187. in Pommern erwürget ibid. deren Ausstattung macht die Eltern arm 187
Tödten der Menschen durch Hunger und Durst 450. Exempel derer so zur Straffe damit hingerichtet worden/ und sonsten so umkommen 450. seqq.
Tormentum famis & sitis, 457
Tortur wird auch wieder privilegirte Persohnen gebraucht in Crimine laesar Majestatis 76. wird erkant wenn onugsame Indicia da seyn 244. presset ein falsch Geständnüs
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[0719] chet so durch Hunger und Durst geschiehet wird höher und ehrlicher als der natürliche gehalten 453. vieler andern Arthen des Todes sind durchgehends unter den Wort Straffen und überal in diesen Buch zu finden. Todes Straffe cessirt wo das Corpus delicti fehlet 227. ist bey dem so in einen Delicto, sie einmahl ausgestanden/ nicht zu wiederhohlen 247. seqq. 300 Todschläger/ wird in Indien und Persien von des Entleibte Bluths-Freunden selbst hingerichtet 181. sühnet sich bey denen Trallianis mit Gemüse aus und bey denen alten Deutschen mit einer gewissen Anzahl Viehes ibid. wäschet bey denen Spartanern 14. mahl seine Kleider ibid. mus in Calicuth und Tarnassari jämmerlich sterben 266. werden von Felsen gestürtzt 398 Todschlag wie derselbe mit Vorsatz aus Verwahrlosung und Versehen geschehe / auch wie hierinne zu verfahren sey/ und was vor Straffe iedesmahl erfolget vid. â 170. usqve 184. wird am leblosen Dingen gestrafft 170. Consideriret bey der Straffe keinen Stand noch Geschlecht 172. 173. excusirt nicht der error in persona 173. mit der flachen Hand wird nicht ordinarie bestrafft 175. so dolose geschehen dessen Straffe kan keine weltliche Obrigkeit erlassen 176. in welchen Fällen er gar nicht oder doch extraordinarie zu bestraffen 176. seqq derselbe ist auf gewisse Masse nachgelassen 178. 179. 180. wird nach denen Salischenen / Ripuarischen/ Alemannischen und Bayerischen Gesetzen mit Geld bestrafft 182 Todengräber/ werden bey denen Beinen aufgehenckt 214. so Sterben gemacht werden gerädert mit glüenden Zangen zerrissen 327. auch verbrandt ibid. 330. 331. 340. 341. 577. wol gar geschmaucht 593 Toder so 5. Monath schon begraben gewesen hat noch Blut 197. 585. mehr Exempel darvon/ 359. werden nicht begraben sondern an Bäume gehangen 205. wird von Meer nicht gelitten 298 auf Schiffen ins Meer versenckt 299. Tode so wieder kommen/ werden ausgegraben und verbrandt 197. 358. seqq. 583 Töchter/ wenn deren zu viel kommen wurden in Griechenland weggesetzt 187. in Pommern erwürget ibid. deren Ausstattung macht die Eltern arm 187 Tödten der Menschen durch Hunger und Durst 450. Exempel derer so zur Straffe damit hingerichtet worden/ und sonsten so umkommen 450. seqq. Tormentum famis & sitis, 457 Tortur wird auch wieder privilegirte Persohnen gebraucht in Crimine laesar Majestatis 76. wird erkant wenn onugsame Indicia da seyn 244. presset ein falsch Geständnüs

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/719>, abgerufen am 24.11.2024.