Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.[Spaltenumbruch]
gon informiren/ werden verbrandt 536. wird enthaupt 198 Kielhalen/ ist ein sonderlich Schiff-Recht 624 Kiliz, i. e. ein Säbel auff Türckisch 52 Kind/ so wegen eines zur Welt gebrachten Gebrechens zur Aufferziehung vor untüchtig gehalten wird/ wird ersaufft 86 thut die Augen auff/ als dessen Mord die Mutter leugnet 299. wird bey Erbauung einer neuen Festung lebendig vermauert 404 Kindermo d/ so durch Abtreibung lebendiger Frucht/ Verwahrlosung bey der Geburth/ Ermordung eines nicht zeitigen Kindes/ auch Wegsetzung eines Kindes verübet worden/ wird mit dem Schwerd gestrafft 184. usqve 188. wird begangen auch an Hurenkindern und in Blutschanden erzeugten 287. ingleichen an denen leichfertiger Weise weggesetzten u. umgekommenen Kindern 289. so wohl an denen so bey der Geburth nicht gesaubert werden/ und also umkommen 185. wie auch wenn die Geburt auff den Secret abgewartet wird/ daß das Kind dahinein fallen muß 185 Kinder/ sind die nicht 7. Jahr alt seyn 176. lucriren die Mitgifft und das Einbringen der Mutter/ so geehebrucht 18. werden am Leben nicht gestrafft 176. 178. wohl aber wenn[Spaltenumbruch]
malitia aetatem suppliret/ am Leibe extraordinarie 177. so über die Hälffte in Mutterleibe werden vor lebendig gehalten 185. welche als sie aus der Schule gekommen niedergemacht worden 385. deren Weglegung ist verbothen und wird/ wenn sie dadurch sterben mit dem Schwerd gestrafft 187. 188. müssen in Athen. Rom und Peru an gewisse Oerther geleget werden 189. 190 Kinder/ werden von bösen Leuten lebendig denen Müttern aus dem Leibe geschnitten/ zu Treibung allerhand Boßheit mit deroselben Hertzen und Fingern 311. welche ihre Eltern umbringen werden ersäufft 287. und sind darmit nicht zuverschonen Hurkinder oder incestuosi 287. vid. Eltern Mörder / bringen sie aber Schwieger- oder Stieffeltern um/ werden sie zur Fehmstatt geschleufft und enthauptet 287 Kirchenraub/ wird bestrafft mit lebendigen rädern 319. auch durchs verbrennen 535. wer darbey Wache gehalten/ auch darvon participirt wird enthauptet 191. wird durch Herabstürtzung von Felsen gestrafft/ 398. Exempel dieser Straffe vid. an allergirten Orthen sc. dafür wird Ehebruch mit gehalten 78 Kirchvater/ selbigen spiessen die Soldaten 361
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gon informiren/ werden verbrandt 536. wird enthaupt 198 Kielhalen/ ist ein sonderlich Schiff-Recht 624 Kiliz, i. e. ein Säbel auff Türckisch 52 Kind/ so wegen eines zur Welt gebrachten Gebrechens zur Aufferziehung vor untüchtig gehalten wird/ wird ersaufft 86 thut die Augen auff/ als dessen Mord die Mutter leugnet 299. wird bey Erbauung einer neuen Festung lebendig vermauert 404 Kindermo d/ so durch Abtreibung lebendiger Frucht/ Verwahrlosung bey der Geburth/ Ermordung eines nicht zeitigen Kindes/ auch Wegsetzung eines Kindes verübet worden/ wird mit dem Schwerd gestrafft 184. usqve 188. wird begangen auch an Hurenkindern und in Blutschanden erzeugten 287. ingleichen an denen leichfertiger Weise weggesetzten u. umgekommenen Kindern 289. so wohl an denen so bey der Geburth nicht gesaubert werden/ und also umkommen 185. wie auch wenn die Geburt auff den Secret abgewartet wird/ daß das Kind dahinein fallen muß 185 Kinder/ sind die nicht 7. Jahr alt seyn 176. lucriren die Mitgifft und das Einbringen der Mutter/ so geehebrucht 18. werden am Leben nicht gestrafft 176. 178. wohl aber wenn[Spaltenumbruch]
malitia aetatem suppliret/ am Leibe extraordinarie 177. so über die Hälffte in Mutterleibe werden vor lebendig gehalten 185. welche als sie aus der Schule gekommen niedergemacht worden 385. deren Weglegung ist verbothen und wird/ wenn sie dadurch sterben mit dem Schwerd gestrafft 187. 188. müssen in Athen. Rom und Peru an gewisse Oerther geleget werden 189. 190 Kinder/ werden von bösen Leuten lebendig denen Müttern aus dem Leibe geschnitten/ zu Treibung allerhand Boßheit mit deroselben Hertzen und Fingern 311. welche ihre Eltern umbringen werden ersäufft 287. und sind darmit nicht zuverschonen Hurkinder oder incestuosi 287. vid. Eltern Mörder / bringen sie aber Schwieger- oder Stieffeltern um/ werden sie zur Fehmstatt geschleufft und enthauptet 287 Kirchenraub/ wird bestrafft mit lebendigen rädern 319. auch durchs verbrennen 535. wer darbey Wache gehalten/ auch darvon participirt wird enthauptet 191. wird durch Herabstürtzung von Felsen gestrafft/ 398. Exempel dieser Straffe vid. an allergirten Orthen sc. dafür wird Ehebruch mit gehalten 78 Kirchvater/ selbigen spiessen die Soldaten 361
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gon informiren/ werden verbrandt 536. wird enthaupt 198
Kielhalen/ ist ein sonderlich Schiff-Recht 624
Kiliz, i. e. ein Säbel auff Türckisch 52
Kind/ so wegen eines zur Welt gebrachten Gebrechens zur Aufferziehung vor untüchtig gehalten wird/ wird ersaufft 86 thut die Augen auff/ als dessen Mord die Mutter leugnet 299. wird bey Erbauung einer neuen Festung lebendig vermauert 404
Kindermo d/ so durch Abtreibung lebendiger Frucht/ Verwahrlosung bey der Geburth/ Ermordung eines nicht zeitigen Kindes/ auch Wegsetzung eines Kindes verübet worden/ wird mit dem Schwerd gestrafft 184. usqve 188. wird begangen auch an Hurenkindern und in Blutschanden erzeugten 287. ingleichen an denen leichfertiger Weise weggesetzten u. umgekommenen Kindern 289. so wohl an denen so bey der Geburth nicht gesaubert werden/ und also umkommen 185. wie auch wenn die Geburt auff den Secret abgewartet wird/ daß das Kind dahinein fallen muß 185
Kinder/ sind die nicht 7. Jahr alt seyn 176. lucriren die Mitgifft und das Einbringen der Mutter/ so geehebrucht 18. werden am Leben nicht gestrafft 176. 178. wohl aber wenn
malitia aetatem suppliret/ am Leibe extraordinarie 177. so über die Hälffte in Mutterleibe werden vor lebendig gehalten 185. welche als sie aus der Schule gekommen niedergemacht worden 385. deren Weglegung ist verbothen und wird/ wenn sie dadurch sterben mit dem Schwerd gestrafft 187. 188. müssen in Athen. Rom und Peru an gewisse Oerther geleget werden 189. 190
Kinder/ werden von bösen Leuten lebendig denen Müttern aus dem Leibe geschnitten/ zu Treibung allerhand Boßheit mit deroselben Hertzen und Fingern 311. welche ihre Eltern umbringen werden ersäufft 287. und sind darmit nicht zuverschonen Hurkinder oder incestuosi 287. vid. Eltern Mörder / bringen sie aber Schwieger- oder Stieffeltern um/ werden sie zur Fehmstatt geschleufft und enthauptet 287
Kirchenraub/ wird bestrafft mit lebendigen rädern 319. auch durchs verbrennen 535. wer darbey Wache gehalten/ auch darvon participirt wird enthauptet 191. wird durch Herabstürtzung von Felsen gestrafft/ 398. Exempel dieser Straffe vid. an allergirten Orthen sc. dafür wird Ehebruch mit gehalten 78
Kirchvater/ selbigen spiessen die Soldaten 361
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Zitationshilfe: | Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/694>, abgerufen am 23.07.2024. |