Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.XXVI. Anderswo hat man/ zu desto grösserer und mehrer Beschimpffung/ die Helme / Schild und Wappen gar mit Koth überschmieret. C. felic. de poenis in Sexto. Guil. Boekel. d. disq. 4. §. 9. col. 1.XXVII. In dem Urthel contra Graf Corwitzen von Ulefelt in Dennemarck gesprochen / isi auch erkannt: Daß er von seinem Stande und Dignitäten degradiret, und sein Wappen vor ihn/ seine Kinder und alle Descendenten durch den Scharffrichter gebrochen werden solle/ doch allen andern von seinem und selbigen Geschlecht ohne eintzigen Praejudiz. Gerlach d. disp. th. 13. XXVIII. Hertzog Carln von Borbon, ist solches in Franckreich gleichfals begegnet / nach dem er von dem Könige/ als einer der ein Crimen laesae Majestatis begangen/ verdammet worden. Pasquier des recherch. de la Franc. c. 15. lib. 5. pag. 589. XXIX. Der Marggraf von Argile in Schotland meritirte sich wohl umb die Kron Engeland/ accommodirte sich der Republic unter den Protector Er[unleserliches Material]mwellen. Als aber König Carolus II. wieder ins Königreich beruffen/ wurde dieser Marggraf Anno 1660. zu Londen gefangen genommen/ und in den Tour gesetzet/ hernach des Nachtes umb 11. Uhr in einer Barque mit Musqvetirern verwachet geführet/ und in einem Krieges-Schiff Arent oder der Adler genannt/ mit 24. Stücken versehen / also nach Schotland geschickt/ und zu Edenburg vor das Parlament gestellet / allda ihm der Process gemachet/ wegen des daß er mit schuldig gewesen an Hinrichtung Königs Caroli I. Item der beyden Marggrafen Huntley und Montrose, imgleichen Hertzog Hamilthons/ wiewohl er solches nicht gestehen wolte; allein den 24. May 1661. bekam er sein Urthel/ des Inhalts: daß er auf den künfftigen Montag den 27. May/ Nachmittag umb 2. Uhr enthauptet/ und sein Kopff auf das West Ende zu Talbooth, alwo des ruhmwürdigen Marggrafens von Montrose Haupt gestanden/ gesteckt werden/ alle seine Nachkommen zu allen Aemtern untüchtig seyn/ und alle seine Güter dem König heimfallen solten. Dieses wurd auch an bemelten Tage vollzogen/ und zugleich sein Wappen aus dem Parlaments-Hause weggenommen/ und hernach auf den Marckt vor dem Creutz von dem Herrn Lyon unterm Trompeten-Schall cassinet und in Stücken zerbrochen. XXVI. Anderswo hat man/ zu desto grösserer und mehrer Beschimpffung/ die Helme / Schild und Wappen gar mit Koth überschmieret. C. felic. de poenis in Sexto. Guil. Boekel. d. disq. 4. §. 9. col. 1.XXVII. In dem Urthel contra Graf Corwitzen von Ulefelt in Dennemarck gesprochen / isi auch erkannt: Daß er von seinem Stande und Dignitäten degradiret, und sein Wappen vor ihn/ seine Kinder und alle Descendenten durch den Scharffrichter gebrochen werden solle/ doch allen andern von seinem und selbigen Geschlecht ohne eintzigen Praejudiz. Gerlach d. disp. th. 13. XXVIII. Hertzog Carln von Borbon, ist solches in Franckreich gleichfals begegnet / nach dem er von dem Könige/ als einer der ein Crimen laesae Majestatis begangen/ verdammet worden. Pasquier des recherch. de la Franc. c. 15. lib. 5. pag. 589. XXIX. Der Marggraf von Argile in Schotland meritirte sich wohl umb die Kron Engeland/ accommodirte sich der Republic unter den Protector Er[unleserliches Material]mwellen. Als aber König Carolus II. wieder ins Königreich beruffen/ wurde dieser Marggraf Anno 1660. zu Londen gefangen genommen/ und in den Tour gesetzet/ hernach des Nachtes umb 11. Uhr in einer Barque mit Musqvetirern verwachet geführet/ und in einem Krieges-Schiff Arent oder der Adler genannt/ mit 24. Stücken versehen / also nach Schotland geschickt/ und zu Edenburg vor das Parlament gestellet / allda ihm der Process gemachet/ wegen des daß er mit schuldig gewesen an Hinrichtung Königs Caroli I. Item der beyden Marggrafen Huntley und Montrose, imgleichen Hertzog Hamilthons/ wiewohl er solches nicht gestehen wolte; allein den 24. May 1661. bekam er sein Urthel/ des Inhalts: daß er auf den künfftigen Montag den 27. May/ Nachmittag umb 2. Uhr enthauptet/ und sein Kopff auf das West Ende zu Talbooth, alwo des ruhmwürdigen Marggrafens von Montrose Haupt gestanden/ gesteckt werden/ alle seine Nachkommen zu allen Aemtern untüchtig seyn/ und alle seine Güter dem König heimfallen solten. Dieses wurd auch an bemelten Tage vollzogen/ und zugleich sein Wappen aus dem Parlaments-Hause weggenommen/ und hernach auf den Marckt vor dem Creutz von dem Herrn Lyon unterm Trompeten-Schall cassinet und in Stücken zerbrochen. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0659" n="649"/> <p>XXVI. Anderswo hat man/ zu desto grösserer und mehrer Beschimpffung/ die Helme / Schild und Wappen gar mit Koth überschmieret.</p> <l>C. felic. de poenis in Sexto.</l> <l>Guil. Boekel. d. disq. 4. §. 9. col. 1.</l> <p>XXVII. In dem Urthel contra Graf Corwitzen von Ulefelt in Dennemarck gesprochen / isi auch erkannt: Daß er von seinem Stande und Dignitäten degradiret, und sein Wappen vor ihn/ seine Kinder und alle Descendenten durch den Scharffrichter gebrochen werden solle/ doch allen andern von seinem und selbigen Geschlecht ohne eintzigen Praejudiz.</p> <p>Gerlach d. disp. th. 13.</p> <p>XXVIII. Hertzog Carln von Borbon, ist solches in Franckreich gleichfals begegnet / nach dem er von dem Könige/ als einer der ein Crimen laesae Majestatis begangen/ verdammet worden.</p> <p>Pasquier des recherch. de la Franc. c. 15. lib. 5. pag. 589.</p> <p>XXIX. Der Marggraf von Argile in Schotland meritirte sich wohl umb die Kron Engeland/ accommodirte sich der Republic unter den Protector Er<gap reason="illegible"/>mwellen. Als aber König Carolus II. wieder ins Königreich beruffen/ wurde dieser Marggraf Anno 1660. zu Londen gefangen genommen/ und in den Tour gesetzet/ hernach des Nachtes umb 11. Uhr in einer Barque mit Musqvetirern verwachet geführet/ und in einem Krieges-Schiff Arent oder der Adler genannt/ mit 24. Stücken versehen / also nach Schotland geschickt/ und zu Edenburg vor das Parlament gestellet / allda ihm der Process gemachet/ wegen des daß er mit schuldig gewesen an Hinrichtung Königs Caroli I. Item der beyden Marggrafen Huntley und Montrose, imgleichen Hertzog Hamilthons/ wiewohl er solches nicht gestehen wolte; allein den 24. May 1661. bekam er sein Urthel/ des Inhalts: daß er auf den künfftigen Montag den 27. May/ Nachmittag umb 2. Uhr enthauptet/ und sein Kopff auf das West Ende zu Talbooth, alwo des ruhmwürdigen Marggrafens von Montrose Haupt gestanden/ gesteckt werden/ alle seine Nachkommen zu allen Aemtern untüchtig seyn/ und alle seine Güter dem König heimfallen solten.</p> <p>Dieses wurd auch an bemelten Tage vollzogen/ und zugleich sein Wappen aus dem Parlaments-Hause weggenommen/ und hernach auf den Marckt vor dem Creutz von dem Herrn Lyon unterm Trompeten-Schall cassinet und in Stücken zerbrochen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [649/0659]
XXVI. Anderswo hat man/ zu desto grösserer und mehrer Beschimpffung/ die Helme / Schild und Wappen gar mit Koth überschmieret.
C. felic. de poenis in Sexto. Guil. Boekel. d. disq. 4. §. 9. col. 1. XXVII. In dem Urthel contra Graf Corwitzen von Ulefelt in Dennemarck gesprochen / isi auch erkannt: Daß er von seinem Stande und Dignitäten degradiret, und sein Wappen vor ihn/ seine Kinder und alle Descendenten durch den Scharffrichter gebrochen werden solle/ doch allen andern von seinem und selbigen Geschlecht ohne eintzigen Praejudiz.
Gerlach d. disp. th. 13.
XXVIII. Hertzog Carln von Borbon, ist solches in Franckreich gleichfals begegnet / nach dem er von dem Könige/ als einer der ein Crimen laesae Majestatis begangen/ verdammet worden.
Pasquier des recherch. de la Franc. c. 15. lib. 5. pag. 589.
XXIX. Der Marggraf von Argile in Schotland meritirte sich wohl umb die Kron Engeland/ accommodirte sich der Republic unter den Protector Er_ mwellen. Als aber König Carolus II. wieder ins Königreich beruffen/ wurde dieser Marggraf Anno 1660. zu Londen gefangen genommen/ und in den Tour gesetzet/ hernach des Nachtes umb 11. Uhr in einer Barque mit Musqvetirern verwachet geführet/ und in einem Krieges-Schiff Arent oder der Adler genannt/ mit 24. Stücken versehen / also nach Schotland geschickt/ und zu Edenburg vor das Parlament gestellet / allda ihm der Process gemachet/ wegen des daß er mit schuldig gewesen an Hinrichtung Königs Caroli I. Item der beyden Marggrafen Huntley und Montrose, imgleichen Hertzog Hamilthons/ wiewohl er solches nicht gestehen wolte; allein den 24. May 1661. bekam er sein Urthel/ des Inhalts: daß er auf den künfftigen Montag den 27. May/ Nachmittag umb 2. Uhr enthauptet/ und sein Kopff auf das West Ende zu Talbooth, alwo des ruhmwürdigen Marggrafens von Montrose Haupt gestanden/ gesteckt werden/ alle seine Nachkommen zu allen Aemtern untüchtig seyn/ und alle seine Güter dem König heimfallen solten.
Dieses wurd auch an bemelten Tage vollzogen/ und zugleich sein Wappen aus dem Parlaments-Hause weggenommen/ und hernach auf den Marckt vor dem Creutz von dem Herrn Lyon unterm Trompeten-Schall cassinet und in Stücken zerbrochen.
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Zitationshilfe: | Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 649. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/659>, abgerufen am 01.07.2024. |