Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.XCI. Wenn jemand zu seinen Rechten in der Türckey nicht gelangen kan/ so erlaubt ihm eine alte Gewonheit an den kayser selbst zu appelliren, welches folgender Gestalt verrichtet wird. Der jenige so sich hülfflos befindet/ und Unrechts zu beklagen hat/ thut ein Feuer auf sein Häupt/ gehet also in die Kayserliche Burg/ und läufft aus Kräfften den Großtürcken zu/ ohne Sorge daß er werde aufgehalten. Wenn er nun bey dem Sultan also angelangt/ mag er seine Klage fürbringen. Dieses Mittel hat der Engelländische Ambassadeur, Ritter Thomas Bendys, auf seine Vortheil gezogen/ als man den Englischen Kauffleuten mit Gewalt ihre Wahren abgenommen/ und zu des Groß-Türcken Diesten verwandt / sintemahl er an jeden Mastbaum seiner Schiffe (deren damahls II. im Hafen lagen) ein Geschirr mit Feuer hengen lassen/ damit sie von den Soldaten gesehen würden / und er sein Recht erlangen möchte. Aber der Vezier/ wie er solches erfuhr / legte den Handel zeitlich bey/ und löschte das Feuer aus durch gütlichen Vertrag/ ehe denn es ihm bey dem Sultan ein Zorn-Zeuer und grosses Unglück erweckte. Dieses Feuer wird aus einem Büschlein Schilfrohr/ oder leicht brennenden Materi bereitet/ und solche spuplicirende Flamme nicht allein in der Kayserlichen Burg / sondern auch auf der Gasse/ wenn der Gros-Türck zur Kirchen reitet/ und die boßhaffte Unschuld Bedrenger den Supplicanten nicht hinzu lassen wollen/ auf den Kopf von ferne dem Sultan ins Gesichte gestellet/ worauf der grosse Herr zur Stunde jemand abfertigt und die Ursache vernehmen läst. Erasm. Francisci part. 3. Acerr. exot. cap. 22. XCII. Ferner/ wenn die Türcken Kopf-Wehetage haben/ lassen sie mit einem Instrument an dem Ort/ wo der Schmertz ist/ eine Oefnung machen/ und legen / nach dem viel Blut draus gelauffen/ ein wenig Baumwolle drauf/ und verbinden also die Wunden/ oder geben ihnen wohl 5. oder 6. Schnitt über die Stirn. Sie brauchen auch hierzu das Feuer/ welches bey ihn in grossen Schwang gehet/ und setzet Thevenot p. 1. lib. 1. c. 27. pag. 51. seiner Morgenländischen Reisebeschreibung/ daß er einen Türcken gesehen/ der in haben den Kopfwehetagen/ ihm an den schmertzhafften Ort über dem Ohr das äusserste eines gantz glüenden Eysens drücken ließ/ welches ein gebrand Fontanell machte/ und hernach mit Auflegung ein wenig Baumwolle geheilet wurde. Desgleichen nehmen sie zu allen andern Kranckheiten der meisten Glieder eine dicke Lunte/ oder zusammen gedre- XCI. Wenn jemand zu seinen Rechten in der Türckey nicht gelangen kan/ so erlaubt ihm eine alte Gewonheit an den kayser selbst zu appelliren, welches folgender Gestalt verrichtet wird. Der jenige so sich hülfflos befindet/ und Unrechts zu beklagen hat/ thut ein Feuer auf sein Häupt/ gehet also in die Kayserliche Burg/ und läufft aus Kräfften den Großtürcken zu/ ohne Sorge daß er werde aufgehalten. Wenn er nun bey dem Sultan also angelangt/ mag er seine Klage fürbringen. Dieses Mittel hat der Engelländische Ambassadeur, Ritter Thomas Bendys, auf seine Vortheil gezogen/ als man den Englischen Kauffleuten mit Gewalt ihre Wahren abgenommen/ und zu des Groß-Türcken Diesten verwandt / sintemahl er an jeden Mastbaum seiner Schiffe (deren damahls II. im Hafen lagen) ein Geschirr mit Feuer hengen lassen/ damit sie von den Soldaten gesehen würden / und er sein Recht erlangen möchte. Aber der Vezier/ wie er solches erfuhr / legte den Handel zeitlich bey/ und löschte das Feuer aus durch gütlichen Vertrag/ ehe denn es ihm bey dem Sultan ein Zorn-Zeuer und grosses Unglück erweckte. Dieses Feuer wird aus einem Büschlein Schilfrohr/ oder leicht brennenden Materi bereitet/ und solche spuplicirende Flamme nicht allein in der Kayserlichen Burg / sondern auch auf der Gasse/ wenn der Gros-Türck zur Kirchen reitet/ und die boßhaffte Unschuld Bedrenger den Supplicanten nicht hinzu lassen wollen/ auf den Kopf von ferne dem Sultan ins Gesichte gestellet/ worauf der grosse Herr zur Stunde jemand abfertigt und die Ursache vernehmen läst. Erasm. Francisci part. 3. Acerr. exot. cap. 22. XCII. Ferner/ wenn die Türcken Kopf-Wehetage haben/ lassen sie mit einem Instrument an dem Ort/ wo der Schmertz ist/ eine Oefnung machen/ und legen / nach dem viel Blut draus gelauffen/ ein wenig Baumwolle drauf/ und verbinden also die Wunden/ oder geben ihnen wohl 5. oder 6. Schnitt über die Stirn. Sie brauchen auch hierzu das Feuer/ welches bey ihn in grossen Schwang gehet/ und setzet Thevenot p. 1. lib. 1. c. 27. pag. 51. seiner Morgenländischen Reisebeschreibung/ daß er einen Türcken gesehen/ der in haben den Kopfwehetagen/ ihm an den schmertzhafften Ort über dem Ohr das äusserste eines gantz glüenden Eysens drücken ließ/ welches ein gebrand Fontanell machte/ und hernach mit Auflegung ein wenig Baumwolle geheilet wurde. Desgleichen nehmen sie zu allen andern Kranckheiten der meisten Glieder eine dicke Lunte/ oder zusammen gedre- <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0559" n="549"/> <p>XCI. Wenn jemand zu seinen Rechten in der Türckey nicht gelangen kan/ so erlaubt ihm eine alte Gewonheit an den kayser selbst zu appelliren, welches folgender Gestalt verrichtet wird. Der jenige so sich hülfflos befindet/ und Unrechts zu beklagen hat/ thut ein Feuer auf sein Häupt/ gehet also in die Kayserliche Burg/ und läufft aus Kräfften den Großtürcken zu/ ohne Sorge daß er werde aufgehalten. Wenn er nun bey dem Sultan also angelangt/ mag er seine Klage fürbringen. Dieses Mittel hat der Engelländische Ambassadeur, Ritter Thomas Bendys, auf seine Vortheil gezogen/ als man den Englischen Kauffleuten mit Gewalt ihre Wahren abgenommen/ und zu des Groß-Türcken Diesten verwandt / sintemahl er an jeden Mastbaum seiner Schiffe (deren damahls II. im Hafen lagen) ein Geschirr mit Feuer hengen lassen/ damit sie von den Soldaten gesehen würden / und er sein Recht erlangen möchte. Aber der Vezier/ wie er solches erfuhr / legte den Handel zeitlich bey/ und löschte das Feuer aus durch gütlichen Vertrag/ ehe denn es ihm bey dem Sultan ein Zorn-Zeuer und grosses Unglück erweckte.</p> <p>Dieses Feuer wird aus einem Büschlein Schilfrohr/ oder leicht brennenden Materi bereitet/ und solche spuplicirende Flamme nicht allein in der Kayserlichen Burg / sondern auch auf der Gasse/ wenn der Gros-Türck zur Kirchen reitet/ und die boßhaffte Unschuld Bedrenger den Supplicanten nicht hinzu lassen wollen/ auf den Kopf von ferne dem Sultan ins Gesichte gestellet/ worauf der grosse Herr zur Stunde jemand abfertigt und die Ursache vernehmen läst.</p> <p>Erasm. Francisci part. 3. Acerr. exot. cap. 22.</p> <p>XCII. Ferner/ wenn die Türcken Kopf-Wehetage haben/ lassen sie mit einem Instrument an dem Ort/ wo der Schmertz ist/ eine Oefnung machen/ und legen / nach dem viel Blut draus gelauffen/ ein wenig Baumwolle drauf/ und verbinden also die Wunden/ oder geben ihnen wohl 5. oder 6. Schnitt über die Stirn. Sie brauchen auch hierzu das Feuer/ welches bey ihn in grossen Schwang gehet/ und setzet Thevenot p. 1. lib. 1. c. 27. pag. 51. seiner Morgenländischen Reisebeschreibung/ daß er einen Türcken gesehen/ der in haben den Kopfwehetagen/ ihm an den schmertzhafften Ort über dem Ohr das äusserste eines gantz glüenden Eysens drücken ließ/ welches ein gebrand Fontanell machte/ und hernach mit Auflegung ein wenig Baumwolle geheilet wurde. Desgleichen nehmen sie zu allen andern Kranckheiten der meisten Glieder eine dicke Lunte/ oder zusammen gedre- </p> </div> </body> </text> </TEI> [549/0559]
XCI. Wenn jemand zu seinen Rechten in der Türckey nicht gelangen kan/ so erlaubt ihm eine alte Gewonheit an den kayser selbst zu appelliren, welches folgender Gestalt verrichtet wird. Der jenige so sich hülfflos befindet/ und Unrechts zu beklagen hat/ thut ein Feuer auf sein Häupt/ gehet also in die Kayserliche Burg/ und läufft aus Kräfften den Großtürcken zu/ ohne Sorge daß er werde aufgehalten. Wenn er nun bey dem Sultan also angelangt/ mag er seine Klage fürbringen. Dieses Mittel hat der Engelländische Ambassadeur, Ritter Thomas Bendys, auf seine Vortheil gezogen/ als man den Englischen Kauffleuten mit Gewalt ihre Wahren abgenommen/ und zu des Groß-Türcken Diesten verwandt / sintemahl er an jeden Mastbaum seiner Schiffe (deren damahls II. im Hafen lagen) ein Geschirr mit Feuer hengen lassen/ damit sie von den Soldaten gesehen würden / und er sein Recht erlangen möchte. Aber der Vezier/ wie er solches erfuhr / legte den Handel zeitlich bey/ und löschte das Feuer aus durch gütlichen Vertrag/ ehe denn es ihm bey dem Sultan ein Zorn-Zeuer und grosses Unglück erweckte.
Dieses Feuer wird aus einem Büschlein Schilfrohr/ oder leicht brennenden Materi bereitet/ und solche spuplicirende Flamme nicht allein in der Kayserlichen Burg / sondern auch auf der Gasse/ wenn der Gros-Türck zur Kirchen reitet/ und die boßhaffte Unschuld Bedrenger den Supplicanten nicht hinzu lassen wollen/ auf den Kopf von ferne dem Sultan ins Gesichte gestellet/ worauf der grosse Herr zur Stunde jemand abfertigt und die Ursache vernehmen läst.
Erasm. Francisci part. 3. Acerr. exot. cap. 22.
XCII. Ferner/ wenn die Türcken Kopf-Wehetage haben/ lassen sie mit einem Instrument an dem Ort/ wo der Schmertz ist/ eine Oefnung machen/ und legen / nach dem viel Blut draus gelauffen/ ein wenig Baumwolle drauf/ und verbinden also die Wunden/ oder geben ihnen wohl 5. oder 6. Schnitt über die Stirn. Sie brauchen auch hierzu das Feuer/ welches bey ihn in grossen Schwang gehet/ und setzet Thevenot p. 1. lib. 1. c. 27. pag. 51. seiner Morgenländischen Reisebeschreibung/ daß er einen Türcken gesehen/ der in haben den Kopfwehetagen/ ihm an den schmertzhafften Ort über dem Ohr das äusserste eines gantz glüenden Eysens drücken ließ/ welches ein gebrand Fontanell machte/ und hernach mit Auflegung ein wenig Baumwolle geheilet wurde. Desgleichen nehmen sie zu allen andern Kranckheiten der meisten Glieder eine dicke Lunte/ oder zusammen gedre-
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Zitationshilfe: | Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 549. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/559>, abgerufen am 23.07.2024. |